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UN-Klimakonferenz: Kinderrechtsexpert:innen appellieren an Regierung in Österreich, endlich geltendes Verfassungsrecht umzusetzen

Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz (COP28) tagten am 21. November 2023 im vollbesetzten Saal des Wiener Volkskundemuseums rund 150 Expert:innen jeden Alters zum "Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt". Empfehlungen wurden vom jüngsten Teilnehmer im Alter von sieben Jahren, über Wissenschaftler:innen, Expert:innen aus mehreren Ministerien und Gästen aus Ländern des Südens ausgesprochen.

Großes Interesse, geballte Expertise, gemeinsame Anstrengung
Die Grußworte der Ministerinnen Alma Zadić und Leonore Gewessler zu Beginn der Konferenz „Kinderrechte als Chance und Auftrag im Klimaschutz“ am 21. November 2023 brachten auf den Punkt, worum es den Gastgeber:innen aus zahlreichen Kinderrechts- und Klimaschutzorganisationen ging: Kinder ernst nehmen, mit ihnen gemeinsam Lösungen suchen, in ihrem Sinn handeln und ihre Zukunft schützen. Das General Comment Nr. 26 „Children‘s Rights and the Environment, with a Special Focus on Climate Change“ des UN-Kinderrechtsausschusses (kurz: GC 26) stärkt dieses Ziel. Denn diese im Sommer veröffentlichte Erläuterung zur Auslegung der Kinderrechte ist Chance und Auftrag zugleich: Sie liefert konkrete Anleitungen zur Umsetzung von Klimaschutz und führt die Pflichten von Staaten und internationaler Gemeinschaft vor Augen. Bisher wurden Klimaschutz und Kinderrechte nicht konsequent zusammengedacht, wodurch die UN-Kinderrechtskonvention verletzt wurde. Zentrale Bestimmungen daraus finden sich in Österreich im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. Es geht also auch um einen österreichischen Verfassungsbruch, der jetzt besonders deutlich geworden ist. Verpflichtungen wie zum Beispiel beim Zugang zum Recht, bei der Gestaltung des Steuerrechts oder der Abschätzung der Folgen von Gesetzen, werden derzeit verletzt.

UN-Klimakonferenz: Kinderrechtsexpert:innen appellieren an Regierung in Österreich, endlich geltendes Verfassungsrecht umzusetzen | Netzwerk Kinderrechte, 28.11.2023 (ots.at)



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