Am 20. November 1989 wurde die "Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und bisher von allen Staaten weltweit außer den USA ratifiziert. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicher zu stellen. So auch Österreich.
In Österreich ist die UN-Kinderrechtskonvention am 5. September 1992 auf Stufe eines einfachen Bundesgesetzes in Kraft getreten.
Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern trat am 16. Februar 2011 in Kraft.
Ausgewählte Teile der UN-Kinderrechtskonvention wurden 19 Jahre nach der Ratifikation auch in der österreichischen Verfassung verankert.
Weiterführende Informationen dazu: Kinderrechte in der österreichischen Verfassung
Von den drei Zusatzprotokollen zur UN-Kinderrechtskonvention wurden nur die beiden ersten Zusatzprotokolle zu Kindersoldaten und zu Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie von Österreich ratifiziert. Das 1. Zusatzprotokoll trat am 12. Februar 2002, das 2. Zusatzprotokoll am 6. Juni 2004 in Österreich in Kraft.
Das 3. Zusatzprotokoll über ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder, 2011, hat Österreich zwar am 28. Februar 2012 unterschrieben, jedoch bis heute, neun Jahre später, noch immer nicht ratifiziert. Das heißt, Kindern in Österreich steht keine Möglichkeit offen, sich bei Kinderrechtsverletzungen direkt an den UN-Kinderrechtsausschuss zu wenden.
Grundsätzlich muss Österreich wie die anderen Staaten der Welt alles tun, damit die Kinderrechte eingehalten werden. Ungefähr alle fünf Jahre wird von den Vereinten Nationen überprüft, was alles für Kinder und Jugendliche in Österreich nicht optimal läuft und verbessert werden sollte. Bei dieser Kinderrechts-Prüfung machen sich die ExpertInnen des UN-Kinderrechtsausschusses ein Bild von der Situation in Österreich.
Umsetzung in Österreich – die letzte Kinderrechtsprüfung in Österreich 2019/2020
Kinderrechte laut Netzwerk „mangelhaft“ auf www.orf.at
Die APA-Meldung nach der Pressekonferenz mit Zeugnisverteilung:
Die Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten ist in Österreich noch „mangelhaft“. Zu diesem Schluss kommt das Netzwerk Kinderrechte unter Berufung auf die Vereinten Nationen. Der UNO-Kinderrechteausschuss hatte in einem Bericht zahlreiche Mängel festgestellt. Die Organisation kritisierte bei ihrer „Zeugnisverteilung“ heute etwa das Fehlen eines strukturierten Programms der Regierung.
„Der Mythos, in Österreich sei alles in Ordnung, hält nicht“, sagte Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte zu dem Bericht, der zahlreiche Empfehlungen für Österreich enthält. Es brauche im Bereich der Kinderrechte ein strukturiertes Programm und kein „Rosinenpicken“, laute die Botschaft der UNO. Diese Aufgabe liege in der alleinigen Verantwortung der derzeit türkis-grünen Regierung.
Auch Fortschritte in Österreich
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte betonte zwar, dass der Bericht auch Fortschritte bei den Kinderrechten in Österreich erwähne, wie etwa die Harmonisierung des Jugendschutzes. Dennoch sei es für die Regierung kein schmeichelhaftes Zeugnis. Kritik gebe es etwa am Kopftuchverbot für Schülerinnen, an der Behandlung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und oft noch fehlender Inklusion von Kindern mit Behinderungen.
Kinderrechte würden im Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen gerade einmal erwähnt, kritisierte die Vorsitzende der Bundesjugendvertretung, Caroline Pavitsits. Sie forderte „treffsichere Maßnahmen“, wie eine bundesweit einheitliche Mindestsicherung. Positiv merkte sie das umfangreiche, aber immer noch in manchen Bereichen unkonkrete – für Kinder und Jugendliche besonders relevante – Klimaschutzkapitel sowie den geplanten Chancenindex im Regierungsprogramm an.
Das Netzwerk Kinderrechte sieht den kommenden Ministerrat als Chance für Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), seinen Ministern das „Zeugnis“ zu präsentieren und Maßnahmen zu erörtern. „Im weltweiten Vergleich liegen wir gut“, betonte sie aber. Trotzdem habe Österreich als eines der reichsten Länder der Welt in diesem Bereich mehr Verantwortung als andere Staaten.
Grundlagen der aktuellen Kinderrechts-Prüfung 2019/2020 durch den UN-Kinderrechtsausschuss:
- der Staatenbericht, März 2018
- der Ergänzende Bericht des Netzwerks Kinderrechte Österreich, März 2019
- der Ergänzende Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaften, März 2019
- der Kinder- und Jugendbericht und zusätzlich ein Kurzfilm von Jugendlichen zu „Chancengleichheit“, März 2019: https://www.youtube.com/watch?v=UnfxAHuQd_U
Nach Abgabe aller Berichte an den UN-Kinderrechtsausschuss fand im Juni 2019 ein nicht-öffentliches Hearing mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft (also des Netzwerks Kinderrechte, der Kinder- und Jugendanwaltschaften und mit Jugendlichen selbst) in Genf statt. Dabei wurden der Ergänzende Bericht des Netzwerks Kinderrechte als auch der Kinder- und Jugendbericht mit den Mitgliedern des UN-Kinderrechtsausschusses besprochen.
Am 30./31. Jänner 2020 fand ein öffentliches Hearing mit VertreterInnen der Regierung in Genf statt.
Ergebnis des Prüfprozesses waren im Februar 2020 die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an Österreich. Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat im Juni 2020 die deutsche Übersetzung der Empfehlungen veröffentlicht:
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss 2020
Concluding observations on the combined fifth and sixth periodic reports of Austria, Februar 2020
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses in deutscher Übersetzung, Juni 2020
Alle Berichte des Netzwerks Kinderrechte Österreich und Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses aus allen vier Staatenprüfverfahren zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich
Eine genaue Beobachtung der Berichte und daraus resultierenden Empfehlungen zeigt, dass viele der kinderrechtlichen Problemfelder in Österreich wie zum Beispiel Kinderarmut, Abschiebungen von Kindern, Inklusion von Kindern mit Behinderung, Gesundheitsversorgung, Diskriminierungen oder Bildungsgerechtigkeit über all die Jahre die gleichen geblieben sind. Ungelöst.
1. Staatenprüfverfahren 1998/1999
Ergänzender Bericht des Netzwerks Kinderrechte zum 1. Bericht der Republik Österreich, 1998
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses, 1999
2. Staatenprüfverfahren 2004/2005
Ergänzender Bericht des Netzwerks Kinderrechte zum 2. Bericht der Republik Österreich, 2004
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses, 2005
3. Staatenprüfverfahren 2011/2012
Ergänzender Bericht des Netzwerks Kinderrechte zum 3. und 4. Bericht der Republik Österreich, 2011
Feedback - Kinder- und Jugendbericht, 2011
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses, 2012
4. Staatenprüfverfahren 2019/2020
Ergänzender Bericht des Netzwerks Kinderrechte zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich, 2019
Kinder- und Jugendbericht und Kurzfilm, 2019
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses, 2020