Kinderrechte sind ein Querschnittsthema und betreffen Bund, Länder und Gemeinden in Gesetzgebung und Vollziehung. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich setzt sich seit Anbeginn für ein umfassendes Strategie- und Maßnahmenprogramm zur Verwirklichung der Kinderrechte in Österreich ein. Eine Möglichkeit dazu ist ein „Nationaler Aktionsplan“.
Es gab bereits in Österreich einen „Nationalen Aktionsplan über die Rechte von Kindern und Jugendlichen“: Am 22. November 2004 beschloss der Ministerrat der österreichischen Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan über die Rechte von Kindern und Jugendlichen“. Damit sollte eine neue Grundlage für eine kinderrechtsorientierte Kinder- und Jugendpolitik in Österreich geschaffen werden. Heute weiß in politischen Kreisen jedoch kaum noch jemand von der Existenz dieses Strategieprogramms.
Insgesamt eineinhalb Jahre dauerte der Vorbereitungsprozess, der auf eine Empfehlung des Weltkindergipfels der UNO im Mai 2002 in New York zurückging. Vier Arbeitsgruppen wurden gebildet mit mehr als 100 TeilnehmerInnen. Eine Befragung von Kindern und Jugendlichen mit ca. 25.000 Rückmeldungen wurde durchgeführt, und zwar von zwei Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte: Kinderfreunde und Katholische Jungschar. Schließlich wurde ein ExpertInnenbericht als Gesamtdarstellung des Konsultationsprozesses erarbeitet, der
YOUNG RIGHTS ACTION PLAN (YAP)
NATIONALER AKTIONSPLANFÜR DIE RECHTE VON KINDERN UND JUGENDLICHENIN ÖSTERREICH
„YAP-Gesamtbericht“ als Link zur Seite des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte und zum Download
Er enthielt auf 540 Seiten nahezu 700 Empfehlungen mit Verbesserungsvorschlägen zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Österreich. Darauf aufbauend folgte allerdings ein politischer Diskussionsprozess, der zu einer Kürzung von zwei Dritteln der Empfehlungen führte und an dessen Ende der Nationale Aktionsplan für Kinderrechte vom November 2004 stand. Nichtsdestotrotz enthielt dieser Nationale Aktionsplan weiterhin einen sehr breiten Arbeitsauftrag für die folgenden Jahre. Der Begleitprozess versandete schließlich. Der politische Wille zur Umsetzung fehlte wie so oft im Bereich der Kinderrechte.