„Es ist beschämend! Die Abschiebung von Schülerinnen heute Nacht führt uns erneut vor Augen, dass Kinderrechte in Österreich weder rechtliches noch politisches Gewicht haben. Seit zehn Jahren ist in der österreichischen Verfassung verankert, dass das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Auf Grund der Verfassung hätte bei den aktuellen Abschiebungen anders entschieden werden können, nein, es hätte anders entschieden werden müssen, Stichwort Prüfung des Humanitären Bleiberechts!
Auch die von Journalisten berichtete Vorgehensweise "Drei Kinder warteten drei Stunden im Bus auf die Abschiebung. Draußen Wega, scharfe Hunde und eine Hundertschaft an Polizisten." sind niemals kinderrechtskonform! Hier hat sich seit 2007, dem bekannten Fall Arigona Zogaj, nichts, aber auch wirklich nichts geändert. Damals hatten wir die Kinderrechte aber noch nicht in der Verfassung!" zeigt sich Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich, einem Zusammenschluss von 46 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich, betroffen.
Keine Diskriminierung aufgrund der Herkunft, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die angemessene Berücksichtigung dieser Meinung, der Schutz des Privat- und Familienlebens und der Familieneinheit und das Recht auf Bildung sind weitere Kinderrechte, die bei Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen gründlich und umfassend zu prüfen seien.
"Erneut appellieren wir an alle politisch Verantwortlichen, die gleichermaßen schutzwürdige und besondere Lebenssituation von jungen Menschen zu berücksichtigen. Herr Innenminister Nehammer, Herr Bildungsminister Faßmann, Herr Gesundheitsminister Anschober und Frau Familien- und Jugendministerin Raab! Die Achtung der Kinderrechte reicht von der Frage, wie bald die Schulen wieder geöffnet werden, über aktuelle Abschiebungen bis zu vermehrten Essstörungen und Depressionen bei Jugendlichen!" heißt es abschließend vom Netzwerk Kinderrechte Österreich.