Presse
Zur Förderung der Bewusstseinsbildung über Kinderrechte veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte Österreich zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen eigene Stellungnahmen. Hier und unter „20. NOVEMBER“, dem Internationalen Tag der Kinderrechte, findet sich eine chronologisch geordnete Nachlese der Presseaussendungen seit 2004 zu Kinderrechtsrelevanten Themen in Österreich. Es zeigt sich, dass diverse Forderungen zu Themen wie Kinderarmut, Abschiebungen von Kindern, Inklusion von Kindern mit Behinderung, Gesundheitsversorgung, Diskriminierungsverbot oder Bildungsgerechtigkeit auch Jahrzehnte später noch Gültigkeit besitzen.
In unseren 50 Mitgliedsorganisationen arbeiten Expert:innen zu den verschiedensten Themenbereichen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Gerne stehen wir als AnsprechpartnerInnen den Medien zur Verfügung:
Frau Mag.a Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
Mobil: 0676/88011-1016
E-mail: elisabeth.schaffelhofer@kinderhabenrechte.at
Netzwerk Kinderrechte sieht Parallele zum Fall Arigona Zogaj im Jahr 2007, damals jedoch ohne Kinderrechte in der österreichischen Verfassung (28.1.2021)
„Es ist beschämend! Die Abschiebung von Schülerinnen heute Nacht führt uns erneut vor Augen, dass Kinderrechte in Österreich weder rechtliches noch politisches Gewicht haben. Seit zehn Jahren ist in der österreichischen Verfassung verankert, dass das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Auf Grund der Verfassung hätte bei den aktuellen Abschiebungen anders entschieden werden können, nein, es hätte anders entschieden werden müssen, Stichwort Prüfung des Humanitären Bleiberechts! Auch die von Journalisten berichtete Vorgehensweise "Drei Kinder warteten drei Stunden im Bus auf die Abschiebung. Draußen Wega, scharfe Hunde und eine Hundertschaft an Polizisten." sind niemals kinderrechtskonform! Hier hat sich seit 2007, dem bekannten Fall Arigona Zogaj, nichts, aber auch wirklich nichts geändert. Damals hatten wir die Kinderrechte aber noch nicht in der Verfassung!" zeigt sich Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich, einem Zusammenschluss von 46 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich, betroffen.
Keine Diskriminierung aufgrund der Herkunft, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die angemessene Berücksichtigung dieser Meinung, der Schutz des Privat- und Familienlebens und der Familieneinheit und das Recht auf Bildung sind weitere Kinderrechte, die bei Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen gründlich und umfassend zu prüfen seien. "Erneut appellieren wir an alle politisch Verantwortlichen, die gleichermaßen schutzwürdige und besondere Lebenssituation von jungen Menschen zu berücksichtigen. Herr Innenminister Nehammer, Herr Bildungsminister Faßmann, Herr Gesundheitsminister Anschober und Frau Familien- und Jugendministerin Raab! Die Achtung der Kinderrechte reicht von der Frage, wie bald die Schulen wieder geöffnet werden, über aktuelle Abschiebungen bis zu vermehrten Essstörungen und Depressionen bei Jugendlichen!" heißt es abschließend vom Netzwerk Kinderrechte Österreich.
Auch am 20. Jänner, vor exakt 10 Jahren, wurde im Nationalrat das BVG Kinderrechte beschlossen. (20.1.2021)
„Es hätte kein passenderes Datum als der 20. Jänner sein können! Der Nationalrat wird heute übereinkommen, dass Susanne Raab neue Ministerin für Familie und Jugend sein wird. Genau heute vor 10 Jahren hat auch der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz für die Rechte des Kindes beschlossen. Liebe Frau Ministerin Susanne Raab, setzen Sie sich bitte mutig und von ganzem Herzen für Kinderrechte ein! Alle Kinder und Jugendlichen in Österreich brauchen jetzt mehr denn je eine starke Stimme in unserer Regierung!“ appelliert Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich, einem Zusammenschluss von 45 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich.
„Kinderrechte in die Verfassung? Leider nur halbherzig und mutlos ...“ titelte das Netzwerk Kinderrechte und seine Mitglieder in einer von unzähligen Presseaussendungen vor 10 Jahren. Kritisiert wurde die nicht adäquate, weil unvollständige und rechtlich teilweise problematische Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesverfassung. Wesentliche Regelungsbereiche wie Lebensstandard/Maßnahmen gegen Kinderarmut, Gesundheit, Freizeit, Aspekte der Bildung, kindspezifische Verfahrensgarantien oder Schutzstandards für Kinderflüchtlinge wurden 2011 ausklammert. Der heutige grüne Koalitionspartner hatte dem Beschluss im Jahr 2011 übrigens als einzige Parlamentspartei nicht zugestimmt, weil sie der Kritik der Kinderrechtsorganisationen folgten. Eine Evaluierung dieses BVG Kinderrechte steht im aktuellen Regierungsprogramm.
„Der 20. Jänner 2021 soll ein neues Kapitel im österreichischen Buch der Kinderrechte aufschlagen. Wir haben es schon Anfang der Woche öffentlich gesagt: Was es jetzt braucht, ist eine radikale Kurskorrektur und nationale Gesamtanstrengung für junge Menschen in Österreich. Diese Gesamtstrategie soll alle Lebensbereiche von jungen Menschen umfassen, von Bildung und Gesundheit bis zu Sozialarbeit und Inklusion von Kindern mit Behinderungen. Die Koordinierung sehen wir bei der neuen Familien- und Jugendministerin Susanne Raab. Wir stehen wie in den letzten mehr als 20 Jahren zur Verfügung, das gemeinsam anzugehen.“ heißt es abschließend vom Netzwerk Kinderrechte Österreich.
Netzwerk Kinderrechte fordert „Pandemie-Bonus“ von allen Regierungsmitgliedern (18.1.2021)
„Es hätte kein passenderes Datum als der 20. Jänner sein können! Der Nationalrat wird heute übereinkommen, dass Susanne Raab neue Ministerin für Familie und Jugend sein wird. Genau heute vor 10 Jahren hat auch der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz für die Rechte des Kindes beschlossen. Liebe Frau Ministerin Susanne Raab, setzen Sie sich bitte mutig und von ganzem Herzen für Kinderrechte ein! Alle Kinder und Jugendlichen in Österreich brauchen jetzt mehr denn je eine starke Stimme in unserer Regierung!“ appelliert Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich, einem Zusammenschluss von 45 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich.
„Kinderrechte in die Verfassung? Leider nur halbherzig und mutlos ...“ titelte das Netzwerk Kinderrechte und seine Mitglieder in einer von unzähligen Presseaussendungen vor 10 Jahren. Kritisiert wurde die nicht adäquate, weil unvollständige und rechtlich teilweise problematische Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesverfassung. Wesentliche Regelungsbereiche wie Lebensstandard/Maßnahmen gegen Kinderarmut, Gesundheit, Freizeit, Aspekte der Bildung, kindspezifische Verfahrensgarantien oder Schutzstandards für Kinderflüchtlinge wurden 2011 ausklammert. Der heutige grüne Koalitionspartner hatte dem Beschluss im Jahr 2011 übrigens als einzige Parlamentspartei nicht zugestimmt, weil sie der Kritik der Kinderrechtsorganisationen folgten. Eine Evaluierung dieses BVG Kinderrechte steht im aktuellen Regierungsprogramm.
„Der 20. Jänner 2021 soll ein neues Kapitel im österreichischen Buch der Kinderrechte aufschlagen. Wir haben es schon Anfang der Woche öffentlich gesagt: Was es jetzt braucht, ist eine radikale Kurskorrektur und nationale Gesamtanstrengung für junge Menschen in Österreich. Diese Gesamtstrategie soll alle Lebensbereiche von jungen Menschen umfassen, von Bildung und Gesundheit bis zu Sozialarbeit und Inklusion von Kindern mit Behinderungen. Die Koordinierung sehen wir bei der neuen Familien- und Jugendministerin Susanne Raab. Wir stehen wie in den letzten mehr als 20 Jahren zur Verfügung, das gemeinsam anzugehen.“ heißt es abschließend vom Netzwerk Kinderrechte Österreich.
EU-Projekt SAFE PLACES 2019-2021 (13.11.2020)
Gemeinsam mit zwei österreichischen Partnerorganisationen führt das Netzwerk Kinderrechte ein EU-Projekt durch, das Kinderschutzstrukturen in Organisationen in Österreich und Deutschland stärken soll.
Laufzeit: 1. September 2019 – 31. August 2021
Projektleitung: ECPAT Österreich
Projektpartnerschaft: Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, ECPAT Österreich, ECPAT Deutschland
Fördergeberin: Europäische Union Projektfolder zum Download
„SAFE PLACES“ – WORUM GEHT ES? Kinder müssen vor jeder Form von Gewalt in Organisationen und Institutionen geschützt werden
Kinder und Jugendliche verbringen ihre Zeit in ihren Familien sowie in Kindergarten, Schule, Sport- und Freizeitvereinen. Noch immer sind Kinder und Jugendliche häufig Gewalt durch Erwachsene, aber auch durch Gleichaltrige, ausgesetzt. Gewalttätige Übergriffe und Grenzverletzungen sind weit verbreitet. Sie finden im familiären Umfeld ebenso statt wie in Einrichtungen und Organisationen.
Institutionen und Organisationen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, haben daher einen besonderen Schutzauftrag, um sichere Orte für Kinder, „Safe Places“, zu werden. Verantwortungsvolle Organisationen kennen die Risiken und setzen entsprechende Schutzkonzepte um.
PRESSEKONFERENZ "KINDERSCHUTZKONZEPTE - jetzt umsetzen!"
am Freitag, 13. November 2020
Hier finden Sie alle Presseunterlagen zum Download:
Pressetext, 13.11.2020
Sprecher und Sprecherinnen:
- Astrid Winkler, ECPAT Österreich Podiumsbeitrag
- Wolfgang Mazal, Österreichisches Institut für Familienforschung Podiumsbeitrag
- Corinna Heinzle, Jugendbeirat "Safe Places", Jugendbotschafterin der Caritas Auslandshilfe Vorarlberg Podiumsbeitrag
- Martina Wolf, Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren Podiumsbeitrag
RECHTSANALYSE: "VERPFLICHTUNG ZU KINDERSCHUTZKONZEPTEN RECHTLICH MÖGLICH"
Zu diesem Schluss kommt eine von Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mazal verfasste, umfassende Rechtsanalyse, die von ECPAT Österreich im Rahmen des EU-Projekt SAFE PLACES in Auftrag gegeben wurde.
Hier finden Sie die Rechtsanalyse zum Download:
Rechtsanalyse, 13.11.2020
PLATTFORM www.kinderschutzkonzepte.at IST ONLINE!
„Wir sorgen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserer Organisation“, ist das Motto der neuen Plattform www.kinderschutzkonzepte.at, die im Rahmen des EU-Projektes "Safe Places" entstanden ist.
Best Practice-Beispiele sollen Schulen machen: so soll die Website dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Organisationen eine Plattform geben und Organisationen, die bereits über ein Kinderschutzkonzept verfügen, durch eine Listung in drei Phasen – Am Start / Am Weg / Am Ziel – vor den Vorhang holen.
Darüber hinaus werden allgemeine Informationen zu Kinderschutz und Kinderschutzkonzepten sowie ein Tutorial zur Entwicklung solcher Konzepte angeboten. Ebenso bietet die Plattform eine Liste von Trainer*innen, die Workshops zur Entwicklung von Kinderschutzkonzepten anbieten, sowie Veranstaltungshinweise zum Thema.
Weitere Informationen: www.kinderschutzkonzepte.at
Das Coronavirus hat unser aller Leben auf den Kopf gestellt. Auch Kinder und Jugendliche haben die strengen Maßnahmen mitgetragen. Danke! (3.6.2020)
Das Coronavirus hat unser aller Leben auf den Kopf gestellt. Auch Kinder und Jugendliche haben die strengen Maßnahmen mitgetragen. Das Netzwerk Kinderrechte zieht den Hut vor ihnen.
Liebe Kinder und Jugendliche in Österreich,
ich möchte endlich einmal in der Corona-Zeit nur zu euch sprechen. Wir Erwachsene sind nämlich sehr, sehr froh, dass es euch gibt! Das sollt ihr unbedingt hören. Jedes Kind, jede Jugendliche und jeder Jugendlicher in Österreich ist uns wichtig: Du bist uns wichtig!
Viele von euch sind in den letzten Wochen das erste Mal nach zwei Monaten wieder in die Schule gegangen. Schauen wir deshalb heute nochmals gemeinsam zurück auf die Zeit seit Mitte März: Das Corona-Virus hat unser aller Leben auf den Kopf gestellt. Es hat das Leben von uns Erwachsenen auf den Kopf gestellt. Aber es hat vielleicht noch viel mehr euer Leben auf den Kopf gestellt. Es liegen zwei Monate hinter uns, die vor allem anders und meist auch schwierig und unangenehm waren.
Ihr habt bei allen strengen Maßnahmen mitmachen müssen: Ihr habt nicht mehr in die Schule gehen können. Die Jüngeren von Euch wurden nicht mehr in den Kindergarten gebracht. Die Älteren von euch konnten ihre Lehre oder ihre Arbeit nicht fortführen oder haben ganz ihren Job verloren. Kein Sportverein, kein Fußballplatz, keine Musikstunden, kein Spielplatz mehr. Plötzlich habt ihr viel mehr zuhause bleiben müssen. Ihr und eure ganze Familie, mit der ihr zusammenwohnt. Da war manchmal nicht genug Platz, damit ihr ganz alleine sein konntet. Vielleicht habt ihr nicht einmal ungestört telefonieren können. Eure Freunde und Freundinnen habt ihr nicht schnell im Park, am Platz treffen können. Es ist übrigens ganz normal, dass es in so einer Zeit auch mehr Streitereien gibt, zwischen Mama und Papa, zwischen euch und Mama, Papa, der Schwester oder dem Bruder.
Wir Erwachsene waren besorgt. Besorgt, dass in der Familie alle gesund bleiben, die Oma, der Opa. Besorgt, wie es in unserer Arbeit weitergeht. Besorgt, ob zuhause noch genug Geld für die Miete, für das Essen, für das Gewand übrigbleibt. Besorgt, dass es euch, den Kindern und Jugendlichen, trotz allem noch gut geht. Es war nicht leicht. Gerade ihr solltet nicht solche schwierigen Situationen durchleben müssen. Kinder und Jugendliche brauchen Bewegung, brauchen Freiheit, brauchen Sicherheit, brauchen Intimsphäre, brauchen Freundschaften. All das habt ihr nicht gehabt. Das tut mir leid, und dafür möchte ich mich bei euch auch entschuldigen. Gleichzeitig will ich euch aber Danke sagen. Ihr habt Abstand gehalten. Ihr habt die Hygiene-Maßnahmen toll mitgetragen und tut das noch immer.
Jedes Kind, jede Jugendliche und jeder Jugendliche von 0 bis 18 Jahre hat das Recht, ohne Gewalt aufwachsen zu dürfen. Niemand darf euch wehtun, das ist in Österreich verboten. Leider halten sich nicht alle Erwachsene daran. Ich hoffe sehr, dass es euch gut geht. Wenn es euch aber nicht gut geht, dann sagt uns Erwachsenen das bitte auch. Wenn ihr merkt, dass der Stress immer größer wird, dann sagt es. Sucht euch eine Person, zu der ihr Vertrauen habt, und erzählt ihr, was euch bedrückt und traurig macht. Das kann hoffentlich die Mama, der Papa, oder jetzt auch wieder eine Lehrerin oder ein Lehrer sein.
Der Alltag wird jeden Tag nun leichter. Vielleicht habt ihr in der Corona-Zeit aber sogar gute Dinge erfahren? Überlegt einmal! Der Schulweg war definitiv kürzer, nur mehr vom Bett zum Handy oder Computer, ein paar Meter maximal? Ihr habt länger schlafen können und musstet nicht immer hetzen, oder? Habt ihr neue Spiele kennengelernt, Bücher gelesen? Seid ihr spazieren gegangen? Habt ihr erstmals die Nachrichten neugierig verfolgt? Vielleicht könnt ihr jetzt nach vielen Stunden Üben einen Spagat machen? TikTok-Tänze vorführen? Bei digitalen Medien und Video-Plattformen seid ihr tausendmal geschickter als wir Erwachsene. Ihr habt euch und eure Lernzeiten selbst organisiert! Gratulation! Habt ihr in den zwei Monaten nachgedacht, was euch wirklich wichtig ist im Leben? Habt ihr die Seele baumeln lassen? Vielleicht. Ich wünsche es euch.
In die Zukunft schauen, das kann niemand von uns. Wir wissen einfach noch nicht, wie es weitergehen wird. Das ist unangenehm, ja. Ich kann euch heute nicht versprechen, ob die Schule, der Kindergarten, die Lehre, die Arbeit, die Vereine, die Jugendtreffs, … ob all das nach dem Sommer wieder so laufen wird wie früher. Ich kann euch heute auch nicht versprechen, dass ihr im Sommer reisen, auf ein Ferienlager fahren könnt. Wie gerne würde ich sagen, umarmen und küssen wir wieder all unsere Lieben! Die Sorgen wegen der Ansteckung sind aber noch da.
Vergessen wir auch nicht, wie es Kindern und Jugendlichen außerhalb von Österreich geht! Viele Kinder und Jugendliche sitzen in Flüchtlingslagern in Griechenland fest. Auch sonst weit weg in der Welt, in Afrika, Asien oder Lateinamerika, trifft Corona voll die Kinder, die schon in eurem Alter arbeiten und ihr tägliches Essen verdienen müssen.
Wir sind froh, dass es euch gibt. Wirklich! Die Lehrer und Lehrerinnen freuten sich schon unglaublich auf Euch in den Klassenzimmern. Eltern waren froh, dass ihr jeden Tag einfach da wart. In der Krise nicht alleine zu sein, macht es leichter sie durchzustehen. Ihr seid der Grund für Eltern, in der Früh aufzustehen, Essen zu machen, an einen Neuanfang zu glauben. Ihr lacht und weint, ihr seid laut und leise, ihr seid grantig und lustig, ihr tobt und springt, ihr tanzt und turnt, ihr seid erfinderisch und ungeduldig, Ihr seid gescheit und einzigartig. Das ist gut so. Danke euch!
Ich wünsche euch alles Gute für die nächsten Tage und Wochen!
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez für das Netzwerk Kinderrechte Österreich
Unsere Rede wurde in zwei Tageszeitungen veröffentlicht:
- am 3.6.2020 von der KLEINEN ZEITUNG PDF der drei Seiten der KLEINEN ZEITUNG zum DOWNLOAD
- am 6.6.2020 von der KRONENZEITUNG https://www.krone.at/das-freie-wort/5edae38b32fbe078f97a9aaf
Stellungnahmen und Materialien zu „Kinderrechte und Corona“ aus dem Frühjahr 2020
STELLUNGNAHMEN DER MITGLIEDSORGANISATIONEN DES NETZWERKS KINDERRECHTE ÖSTERREICH:
Kinderrechte in der Krise
Kinderrechte müssen in allen Krisenstäben berücksichtigt werden
Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, 27.4.2020
Die Welt der Kinder und Jugendlichen ist aus den Fugen geraten – ein gesellschaftlicher und politischer Appell
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, 25.4.2020
Gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen der Corona-Maßnahmen für Kinder Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien appelliert, trotz Virus nicht auf das Kinderrecht auf bestmögliche medizinische Versorgung zu vergessen
Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, 24.4.2020
Kinder brauchen nun auch Platz zum Spielen! Wir begrüßen die kommenden Schritte und weisen ausdrücklich auf die Bedürfnisse von Kindern hin.
Fachstellennetzwerk, 16 Fachstellen der steirischen Kinder- und Jugendarbeit, 24.4.2020
Wo bleibt Regierungs-Plan für Bildungseinrichtungen mit PädagogInnen, ÄrztInnen und Kinderrechts-ExpertInnen? Netzwerk Kinderrechte fordert gleichzeitig Übernahme von unbegleiteten Minderjährigen aus überfüllten Flüchtlingslagern in Griechenland
Netzwerk Kinderrechte Österreich, 21.4.2020
Stellungnahme der ÖGKJP zur Coronakrise und die daraus resultierenden Konsequenzen für Kinder und Jugendliche
Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, 21.4.2020
SOS-Kinderdorf: Kindern wird in der Corona-Krise viel zu viel zugemutet Geschäftsführer Christian Moser: SchülerInnen endlich eine Perspektive in Richtung Normalität geben, Unterstützungssysteme für danach notwendig
SOS-Kinderdorf, 21.4.2020
Bundesjugendvertretung: Armutsbetroffene Kinder in Corona-Krise nicht im Stich lassen! Auch Armutskurve muss abgeflacht werden!
Bundesjugendvertretung, 20.4.2020
Jugendliche im öffentlichen Raum – bOJA fordert trotz Corona Krise Rücksicht auf die Bedürfnisse junger Menschen Offene Jugendarbeit in Österreich setzt auf Information und Vermittlung
bOJA - bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit, 10.4.2020
Bundesjugendvertretung fordert Klarheit für den gesamten Bildungsbereich Studierende und Eltern von Kleinkindern tappen weiter im Dunkeln
Bundesjugendvertretung, 8.4.2020
SchülerInnen positiv motivieren und emotional begleiten! Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs appellieren an Schulen und Bildungsverantwortliche, von der Vermittlung neuer Inhalte abzusehen
Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, 3.4.2020
Bundesjugendvertretung: Jugendarbeit wichtiges Auffangnetz in Corona-Zeiten Angebote werden digital weitergeführt.
Bundesjugendvertretung, 2.4.2020
Zuversicht in unsicheren Zeiten Die Österreichischen Kinderschutzzentren sind für Familien weiterhin da
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, 1.4.2020
Schutzschirm für Kinder und Jugendliche auch in Zeiten von COVID-19
Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, 31.3.2020
Bundesjugendvertretung zu Corona-Maßnahmen: Familien entlasten! Die BJV macht auf die ungleichen Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche aufmerksam.
Bundesjugendvertretung, 31.3.2020
Schule in Zeiten des Coronavirus
Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, 30.3.2020
UNICEF Österreich betont: Kinderrechte machen keine Pause Die Kernfamilie wird auf sich reduziert und sieht sich vor neuen Herausforderungen. Auch in dieser Situation haben Kinder Rechte.
UNICEF Österreich, 23.3.2020
Kontaktrecht und Coronavirus Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs: Kinderrechte, Elternrechte und Gemeinwohl berücksichtigen
Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, 20.3.2020
MATERIALIEN UND BROSCHÜREN FÜR KINDER UND/ODER ERWACHSENE IN DER CORONA-KRISE:
Infoblatt "Mit Kindern über Corona sprechen"
Österreichische Kinderschutzzentren
Informationsbroschüre "Tipps für Familien zum Umgang mit der Corona-Krise"
Medizinische Universität Wien/AKH Wien, Ärztliche Direktion
My Hero is You, Storybook for Children on COVID-19
Internationales Kinder-Bilderbuch
Inter-Agency Standing Committee Reference Group on Mental Health and Psychosocial Support in Emergency Settings, 31.3.2020
Hier zum Download auch in Deutsch und insgesamt 17 Sprachen
INTERNATIONALE STELLUNGNAHMEN:
UN-Generalsekretär Guterres über die Lage von Kindern während der COVID-19-Pandemie
UNO-Generalsekretär António Guterres, 17.4.2020
UN policy brief on Covid impact on children Zusammenstellung der Vereinten Nationen zu den Auswirkungen von Covid-19 auf Kinder
United Nations, 15.4.2020
The Committee on the Rights of the Child warns of the grave physical, emotional and psychological effect of the COVID-19 pandemic on children and calls on States to protect the rights of Children
UN-Kinderrechtsausschuss, 8.4.2020 derzeitiger Link funktioniert nicht, deshalb nun diesen:
https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRC/Pages/CRCIndex.aspx
Auf Deutsch übersetzt:
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child) warnt vor den schweren physischen, emotionalen und seelischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Kinder und ruft die Staaten auf, die Rechte der Kinder zu schützen
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, 8.4.2020
Link:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/stellungnahme-des-un-ausschusses-fuer-die-rechte-des-kindes-zu-covid-19
LEADERS’ STATEMENT - Violence against children: A hidden crisis of the COVID-19 pandemic
End Violence Against Children, 8.4.2020
Protecting children now and in the future Children infected by COVID-19 are likely to only have mild symptoms. Nonetheless this crisis is having, and will continue to have, an enormous impact on their lives.
Eurochild public statement on COVID-19, 25.3.2020
Link:
https://www.eurochild.org/news/
17 Fragen an die wahlwerbenden Parteien in Österreich zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die heuer ihren 30. „Geburtstag“ feiert! (28.8.2019)
Der komplette Kinderrechte-Fragenkatalog mit 17 Fragen zu Gewalt, Klimaschutz, Bildung, Gesundheit, Kinderarmut und weiteren Themen findet sich hier.
Darin sind alle Antworten in voller Länge von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, Liste Jetzt und Grünen enthalten.
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich veröffentlicht einen Monat vor der Nationalratswahl am 29. September 2019 einen umfassenden Kinderrechte-Fragenkatalog mit den Antworten der wahlwerbenden Parteien. Eine der 17 Fragen bezieht sich auf das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Kinderrecht
„auf angemessenen Lebensstandard frei von Armut, unabhängig von Status der Eltern, Staatsangehörigkeit und Herkunft.“
„Die Schulferien gehen zu Ende, und ein neues Schuljahr beginnt in den nächsten zwei Wochen. Schauen wir genau jetzt auf die Lebensbedingungen von 324.000 armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen bei uns! Selbst in einem reichen Land wie Österreich müssen aktuell etwa 54.000 Kinder auf ein nahrhaftes Essen verzichten, 118.000 können nicht auf Urlaub fahren. 180.000 Kinder leben in Haushalten, die unerwartete Ausgaben nicht bewältigen können. Wir haben deshalb vor der Wahl die Parteien gefragt, welche Maßnahmen sie zur Überwindung dieser untragbaren Situation treffen werden.“
so das Netzwerk Kinderrechte Österreich.
ÖVP
„ […] Durch familienbezogene Leistungen kann Kinderarmut in Österreich um die Hälfte reduziert werden, man befindet sich mit diesem Wert im oberen europäischen Spitzenfeld. Mit dem mit 1.1.2019 eingeführten Familienbonus Plus wurde auch ein besonderes Augenmerk auf Alleinerziehende und Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, gelegt. […] Eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge bringt vor allem Geringverdiener eine wesentliche Entlastung.“
SPÖ
„Kinder, die in Armut aufwachsen müssen, werden ihrer Kindheit beraubt. […] Existenzsichernde Löhne der Eltern sind der wichtigste Beitrag zur Armutsbekämpfung. Darüber hinaus halten wir die Rücknahme der Kürzungen bei der Mindestsicherung für sinnvoll. […] Wir wollen die Situation von Alleinerziehenden und ihrer Kinder verbessern und fordern die Einführung der Unterhaltsgarantie, zu der sich auch ÖVP und FPÖ im letzten Wahlkampf 2017 bekannt haben. […] Ziel ist auch der Ausbau des Familienbonus zu einem Bonus für alle: all jene, die von der türkis-blauen Bundesregierung ausgeschlossen wurden, sollen in Form einer Negativsteuer ebenfalls vom Familienbonus profitieren."
FPÖ
„Alleinerzieher sind bestmöglich durch echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung, den Ausbau von leistbaren Betreuungsplätzen sowie eine bessere Absicherung in der Pension, damit sie später aufgrund von Teilzeitarbeit im Erwerbsleben nicht in die Armutsfalle tappen, zu unterstützen. Die für Geburten ab 1. August 2019 geltende volle Anrechnung der Elternkarenzzeit ist hier als erst kürzlich beschlossene wichtige Maßnahme zu erwähnen. Im Bereich der Sozialhilfe Neu wird durch einen Alleinerzieherbonus auf diese Situation sozialpolitisch Rücksicht genommen.“
NEOS
„Das österreichische Unterhaltsrecht bedarf dringend einer Modernisierung, insbesondere im Bereich des Unterhaltsvorschusses. Im Sozialhilfebereich wollen wir vermehrt auf Sachleistungen setzen: für Bildungs- und Betreuungsangebote soll es Schecks geben .[…] Generell würde ein Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes in Österreich viel zu einer Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden beitragen […] Ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für jedes Kind ab dem 1. Geburtstag garantiert das.“
Liste Jetzt
„- Einführung der Unterhaltssicherung. […] 56% der Kinder und Jugendlichen von Alleinerziehenden bekommen zu wenig Alimente oder Unterhaltsvorschuss, 18% weder noch. Das MÜSSEN wir ändern. - Einführung der Kindergrundsicherung, gekoppelt mit der aktiven Vaterschaft. - Rücknahme der von Türkis-Blau beschlossenen Kürzung der Mindestsicherung. Bundesweit einheitliche Standards der Mindestsicherung über der Armutsgrenze.“
Die Grünen
„Die GRÜNEN setzen sich für die Einführung einer österreichweiten Grundsicherung ein. Grundbedürfnisse wie Mobilität, Bildung und Wohnraum werden allen Menschen zur Verfügung gestellt. Ein besonderes Augenmerk müssen wir auf die Kinder legen. Wir haben uns vorgenommen, mit der grünen Grundsicherung, das erste Land Europas zu werden, das den Begriff Kinderarmut aus dem Vokabular streichen kann.“
Hier finden Sie die Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte zum Download:
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich teilt aus kinderrechtlicher Perspektive die von mehreren seiner 43 Mitgliedsorganisationen zum Ausdruck gebrachten Bedenken und verweist auf diese Stellungnahmen:
- 1) Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
- 2) Bundesjugendvertretung
- 3) SOS-Kinderdorf
- 4) Österreichische Kinderfreunde
- 5) Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit
- 6) Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
Das Problem der Armutsgefährdung von Kindern, das durch die im §5 des Entwurfes aufgezählten Maßnahmen verschärft werden wird, steht im Mittelpunkt der Bedenken. Österreich nimmt bereits jetzt in diesem Bereich eine schlechte Position ein:
Zwischen 2007 und 2014 hat sich (laut OECD-Bericht „Poor children in rich countries“ Oktober 2018) das Einkommen von Ein-Eltern-Familien um etwa 10% vermindert (Österreich liegt hinter Italien, Ungarn und Irland auf dem unrühmlichen 4.-schlechtesten Platz.), während es in zahlreichen anderen Ländern (zum Beispiel Dänemark, Deutschland, Tschechien) im selben Zeitraum angestiegen ist.
Der Gesetzesentwurf nimmt die damit verbundene Verletzung des Art. 27 der UN-Kinderrechtskonvention und des Artikel 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes Kinderrechte („Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind…“) in Kauf. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich lehnt daher den Gesetzesentwurf ab und protestiert gegen die Verletzung der Kinderrechte.
Das Bewerbungsdokument mit allen Informationen findest Du hier.
Hier finden Sie die Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Österreich zum Download.
Im Übrigen verweist das Netzwerk Kinderrechte Österreich auf die Stellungnahmen seiner Mitgliedsorganisationen:
- Bundesjugendvertretung
- Österreichischer Behindertenrat
- Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
- Bundesverband österreichischer Kinderschutzzentren
- Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
- SOS-Kinderdorf
- Österreichische Kinderfreunde
- Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit
- ECPAT
- die Möwe Kinderschutzzentren
Am 26. Juni 2018 fand eine Pressekonferenz in Wien statt, bei der ein breites Bündnis das aktuelle Gesetzesvorhaben, die Kinder- und Jugendhilfe in die alleinige Zuständigkeit der Länder zu verschieben, massiv kritisierte. Die dabei anwesenden Redner und Rednerinnen (siehe Foto unten) vertraten insgesamt rund 1.000 Organisationen sowie Einzelpersonen.
Die Statements aller Redner und Rednerinnen finden Sie hier.
Presse-Clippings zum Nachlesen, Nachhören und Nachsehen finden Sie hier.
Und was sagte das Netzwerk Kinderrechte Österreich?
„Für Sebastian Kurz sind die Rechte und der Schutz von Kindern stets ein besonderes Anliegen. Wir können Ihnen versichern, dass er sich auch als Bundeskanzler für die weitere Stärkung dieser Rechte einsetzen wird.“
(aus einem Schreiben des Bundeskanzleramts an das Netzwerk Kinderrechte vom 3. Jänner 2018)
„Herr Bundeskanzler Kurz möge sein Versprechen, sich für die weitere Stärkung der Rechte von Kindern einzusetzen, genau jetzt einlösen! Kinderrechte sind keine Worthülse, hier geht es um konkrete staatliche Verpflichtungen. Das jetzige Gesetzesvorhaben, neun unterschiedliche Kinder- und Jugendhilfesysteme zu schaffen, lässt eine weitere Ungleichbehandlung sowie eine Verschlechterung im Kinderschutz befürchten. Es öffnet somit die Tür für neuerliche Kinderrechtsverletzungen.“
so Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich, einem Zusammenschluss von 43 Kinderrechtsorganisationen.
Kinder haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Schutz vor Gewalt und auf besondere staatliche Fürsorge, wenn sie nicht im familiären Umfeld leben können. Österreich hat sich verpflichtet diese Kinderrechte zu gewährleisten und zwar für alle Kinder und Jugendliche, von Vorarlberg bis Burgenland. Schon bisher, trotz der Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes, gibt es in den Bundesländern enorme Unterschiede in der Gewährung und Qualität von Kinderhilfsleistungen.
So werden beispielsweise je 1000 Minderjährige in Oberösterreich sechs Kinder fremduntergebracht und in Kärnten 11. Die Gruppengrößen, die Betreuungsschlüssel und die Anforderungen an die Fachkräfte variieren massiv. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich hat dies in allen drei bisher erstellten Alternativen Berichten (1998, 2004 und 2011) an den UN-Kinderrechtsausschuss kritisch festgestellt. Österreich wurde deswegen auch wiederholt vom Ausschuss gerügt. Die nächste Staatenprüfung steht 2019 bevor.
Weitere Aussendungen der Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte Österreich:
- Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
- Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
- Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit
Die BündnispartnerInnen am Podium der Pressekonferenz (in alphabetischer Reihenfolge):
- Prof. Dr. Ernst Berger (Leiter der Kommission der Volksanwaltschaft, Wien)
- Mag.a Caroline Culen (Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit)
- Dr.in Andrea Holz-Dahrenstaedt,
- DSAin Monika Pinterits (Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs)
- Dr. Hubert Löffler (Dachverband österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen)
- DSA Mag. Alois Pölzl (Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit)
- Mag. Helmut Sax (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte)
- Mag.a Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez (Netzwerk Kinderrechte Österreich)
- Mag. Martin Schenk (Diakonie)
- Dr.in Täubel-Weinreich (Sprecherin der FamilienrichterInnen)
- Martina Wolf (Die Österreichischen Kinderschutzzentren)
Hier findet sich der Offene Brief vom 6. Dezember 2017 an alle Klubobleute in voller Länge zum Download.
Offener Brief Kinderkosten-Erhebung
Betreff: Aktualisierung der Erhebung von Kinderkosten
Sehr geehrter Herr Klubobmann Kurz,
Sehr geehrter Herr Klubobmann Schieder,
Sehr geehrter Herr Klubobmann Strache,
Sehr geehrter Herr Klubobmann Strolz,
Sehr geehrter Herr Klubobmann Kolba,
Sehr geehrter Herr Wöginger, sehr geehrte Frau Belakowitsch (für die Regierungs-verhandlungsgruppe Soziales),
Sachorientierte Politik braucht empirische Grundlagen, anhand derer politische Optionen geprüft und diskutiert werden können. Bei den Kosten, die Familien für ihre Kinder aufwenden müssen, fehlen diese. Wohnen, Essen, Kleidung, Ausgaben für Kinderbetreuung und Schule oder auch Freizeit und Urlaub - es müssen unterschiedlichste Kosten abgedeckt werden.
Wie hoch diese tatsächlich sind, ist jedoch unbekannt. Zwar gibt es die Regelbedarfssätze, die für Kinder je nach Altersstufe einen bestimmten Bedarf festlegen. Diese Werte gehen aber auf eine Erhebung im Jahr 1964 zurück. Sie werden jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, die zugrundeliegenden Berechnungen sind jedoch seit mehr als 50 Jahren unverändert. Seither hat sich aber enorm viel verändert. Während Kosten für Kleidung gesunken sind, sind andere Ausgaben, etwa Mieten, stark angestiegen.
Aber nicht nur die Höhe einzelner Komponenten hat sich verändert, auch der Warenkorb insgesamt ist ein ganz anderer geworden. War 1964 das Festnetztelefon der aktuelle technische Stand, sind heute Smartphone, Laptop und Computer aus dem Alltag – auch von Kindern und Jugendlichen – nicht mehr wegzudenken. Auch Schule und Freizeitgestaltung unterliegen einem starken Wandel. Dementsprechend ist die Ausgabenstruktur von Haushalten mit Kindern mit jener von vor mehr als einem halben Jahrhundert in keiner Weise vergleichbar.
Trotzdem nehmen Familienrecht und familienpolitische Maßnahmen auf die Regelbedarfssätze in unterschiedlicher Weise Bezug, etwa im Unterhaltsrecht oder bei der Familienförderung. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Es ist dringend notwendig, die finanzielle Lage von Familien aktuell und auf einer statistisch zuverlässigen Basis zu erfassen.
Wir fordern die künftige Bundesregierung nachdrücklich auf, die Durchführung einer neuen Kinderkosten-Erhebung im Regierungsprogramm zu verankern und zu budgetieren. Wir appellieren insbesondere, dass die Durchführung zum ehestmöglichen Zeitpunkt folgt – damit die österreichische Politik für Kinder und Familien wieder auf sachlich fundierte Grundlagen gestellt werden kann.
Netzwerk Kinderrechte Österreich ruft gemeinsam mit 1.800 europäischen Kinderrechts-Organisationen auf, junge Menschen im Verhandlungsprozess nicht weiter zu ignorieren! (20.6.2017)
„Der Brexit-Prozess hat bisher die Stimmen von Kindern und Jugendlichen ignoriert. Wir, die UnterzeichnerInnen, repräsentieren über 1.800 Kinderrechts-Organisationen in Europa und sind der Überzeugung, dass Kinder- und Jugendrechte geschützt und gefördert werden müssen als Teil des Prozesses. Die gravierendsten Auswirkungen hat die Brexit-Entscheidung langfristig auf junge Menschen in Großbritannien und in der gesamten EU. Und trotzdem hatten gerade sie keine Möglichkeit, dass ihre Meinung dazu von EntscheidungsträgerInnen gehört wurde.“ heißt es zum gestrigen Start der Brexit-Verhandlungen in einem Statement von Eurochild, dem Zusammenschluss von Kinderrechts-Organisationen in Europa.
„In Österreich haben wir eine besondere Verantwortung und Vorbildwirkung für das Mitspracherecht von jungen Menschen. Wir sind das einzige Land in Europa, wo Jugendliche bei bundesweiten Wahlen schon ab 16 Jahren wählen dürfen. Hätten in Großbritannien auch schon 16-Jährige abstimmen dürfen, dann wäre es womöglich gar nicht zur Brexit-Entscheidung gekommen.“ so Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich.
Umso wichtiger sei es nun, Mechanismen zu entwickeln, um Kinder und Jugendliche in den Brexit-Verhandlungsprozess einzubeziehen. Bestehende Kinder- und Jugendrechte in Großbritannien und der EU dürften nicht eingeschränkt werden. Kein Kind solle durch den Brexit Schaden erleiden, vor allem nicht in Nordirland.
„Wenn gestern von von EU-Chefverhandler Michel Barnier und dem britischen Brexit-Minister David Davis „flexible, kreative und fantasiereiche Lösungen“ in Aussicht gestellt wurden, dann sollten genau hier junge Menschen ins Spiel kommen. Wir wissen aus Erfahrung, dass eine Konferenz gemeinsam mit Jugendlichen vollkommen neue Sichtweisen und Ideen eröffnet. Außerdem ist es ein Recht nach der UN-Kinderrechtskonvention, bei allen Angelegenheiten, die junge Menschen betreffen, mitreden zu dürfen und gehört zu werden.“ appelliert abschließend das österreichische Netzwerk Kinderrechte.
Das vollständige "Statement and Call to Action on the Impact of Brexit on Children and Young People" findet sich hier und wird an die politisch Verantwortlichen in Österreich und Europa weitergeleitet.
von links nach rechts: Daniela Gruber-Pruner, Ilse Schrittesser, Katharina Glawischnig, Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez, Sonja Hammerschmid, Claudia Grasl
Bei unserem Gespräch am 23. Mai 2017 unterstützte Bildungsministerin Sonja Hammerschmid unsere Forderung nach mehr Kinderrechten in Österreichs Schulen:
- Bewusstseinsbildung bei Schülern und Schülerinnen in Österreich zu Kinderrechten
- Verankerung der Kinderrechte in den Lehrplänen
- Verankerung der Kinderrechte in den Curricula der LehrerInnenbiIdung
Hier finden Sie unser aktuelles (Oktober 2015) Flugblatt zum Download.
Tausende Kinderflüchtlinge sind in den vergangenen Monaten nach Österreich gekommen – viele ohne den Schutz von Erwachsenen. Mehr als 3.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden derzeit ohne adäquate Betreuung in überfüllten Massenquartieren einquartiert – niemand fühlt sich für sie zuständig!
Das Netzwerk Kinderrechte fordert die Verantwortlichen auf, unverzüglich Schritte zu unternehmen, um die Rechte von Kinderflüchtlingen zu gewährleisten und das Kinderwohl, gemäß der Österreichischen Bundesverfassung, an vorrangige Stelle zu setzen:
- Die Missstände in den Massenquartieren müssen unverzüglich behoben werden!
- Es braucht viel mehr pädagogisch geschulte BetreuerInnen und DolmetscherInnen in den Erstauffangstellen!
- Die Kinder- und Jugendhilfe muss die Obsorge für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab dem ersten Tag in Österreich übernehmen.
- „Clearing“ für ALLE Kinderflüchtlinge: Unverzüglich nach Ankunft in Österreich muss der Bedarf jedes Kindes bzw. Jugendlichen erhoben werden - sein psychischer und physischer Gesundheitszustand, seine Kenntnisse und Fähigkeiten. Entsprechend müssen weitere Maßnahmen organisiert werden.
- Altersgutachten nur bei ausreichendem Verdacht der Volljährigkeit!
- ALLE Kinderflüchtlinge müssen sich an eine Ombudsstelle bzw. Vertrauensperson wenden können, die ihre Sprache spricht!
- Für jedes Flüchtlingskind muss die bestmögliche, Betreuung und Unterbringung sichergestellt werden sowie Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsangeboten, Sprachkursen und bei Bedarf psychotherapeutische/medizinische Versorgung.
- Bei der Unterbringung von UMF sollte darauf geachtet werden, dass diese nicht von ihren wichtigsten Bezugspersonen getrennt werden!
- Zügige Abwicklung von Asylverfahren - Rechtsbeistand auch nach erreichter Volljährigkeit
- Anpassung der Tagsätze für UMF an das Niveau der Kinder- und Jugendhilfe!
- Uneingeschränkter Zugang zu Lehrstellen!
- Nach Erreichen der Volljährigkeit dürfen Jugendliche nicht einfach „auf die Straße gestellt werden“!
- SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt!
- MentorInnenprogramme – für LehrerInnen, Betreuungspersonen bzw. Pflegefamilien
- Gleiche Rechte für alle Kinder und Jugendlichen - keine Diskriminierung!
Grenzkontrollgesetz: Massive menschen- und kinderrechtliche Probleme (23.1.2015)
Netzwerk Kinderrechte kritisiert, dass "alle Kinder und Jugendlichen sicherheitshalber vorläufig an der Ausreise aus Österreich gehindert und ihnen der Pass entzogen werden kann"
Presseaussendung des Netzwerks Kinderrechte Österreich, 23.10.2014
Fortpflanzungsmedizin
1) "Neuregelung der Fortpflanzungsmedizin: Kindeswunsch oder Kinderhaben-Wunsch?" Ö1 Von Tag zu Tag vom 21.1.2015 http://oe1.orf.at/programm/395056
2) Stellungnahme der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit zum Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015-FMedRÄG 2015, 5.12.2015
Rauchverbot
1) "Mittwochsrunde: RAUCHEN VERBOTEN!" Ö1 Journal-Panorama vom 21.1.2015 http://oe1.orf.at/programm/395069
2) Presseinfo der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit, 15.1.2015
Parlamentarische Enquete "25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention" am 10. November 2014 Am 20. November 2014 feierte die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ihren 25. Geburtstag. Aus diesem Anlass organisierte das Netzwerk Kinderrechte Österreich mit Zustimmung und Unterstützung aller parlamentarischen Klubs diese Enquete. Die Finanzierung erfolgte durch die Parlamentsdirektion:
„Einen Tag lang diskutierten im österreichischen Parlament PolitikerInnen, ExpertInnen und junge Menschen über das Leben, die Wünsche, die Schule, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.“ Ziel war, dass zum allerersten Mal in der Geschichte des österreichischen Parlaments 14- bis 18-jährige Jugendliche als ExpertInnen selbst am Podium im Plenarsaal bei dieser für MedienvertreterInnen und die Öffentlichkeit zugänglichen Enquete reden durften.
Folgende vier Themenfelder wurden von erwachsenen und jugendlichen ExpertInnen mit den Abgeordneten diskutiert:
- 1. Lebens- und Gestaltungsräume
- 2. Schule und Partizipation
- 3. Kinder- und Jugendgesundheit
- 4. Recht auf ein gewaltfreies Leben.
Die vier Themenfelder wurden von den Erwachsenen vorgegeben, sprich von den parlamentarischen Klubs in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Kinderrechte. Auch das Setting musste den Gegebenheiten des österreichischen Parlaments folgen. Was die Jugendlichen in welcher Form zu den verschiedenen Themen sagten, war dann vollkommen ihnen überlassen, wobei sie von TrainerInnen und erwachsenen ExpertInnen begleitet wurden.
Teilgenommen hatten 26 junge Menschen:
- aus fast allen Bundesländern
- 13 junge Männer, 13 junge Frauen
- im Alter zwischen 14 und 18 Jahren
- wieder mit unterschiedlichem Bildungshintergrund, Beschäftigung und Erfahrung: Lehrlinge, SchülerInnen, StudentInnen, Jugendliche mit Behinderung und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Hier finden Sie auf der Seite des österreichischen Parlaments die Tagesordnung, die Stenographischen Protokolle und die Meldungen der Parlamentskorrespondenz:
- 10.11.2014 - Parlament gibt Kindern und Jugendlichen eine Stimme (Nr. 1043/2014)
- 10.11.2014 - Kinder und Jugendliche sollen ihre Lebenswelten mitgestalten können (Nr. 1044/2014)
- 10.11.2014 - Nicht nur Bildung, auch Gesundheit wird sozial vererbt (Nr. 1045/2014) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/VER/VER_00001/index.shtml
„Was hat dir an dem Projekt besonders gut gefallen?“ - Feedback der jugendlichen TeilnehmerInnen
1. „Das Gefühl zu haben, dass wir dieses Mal laut genug gerufen haben, dass unsere Stimmen auch einmal gehört und respektiert wurden!“
2. „Ich konnte, als "einfacher" Bürger im Hohen Haus, Probleme eines Jugendlichen mitteilen, welche Politiker gar nicht so wahrnehmen können, so war auch die Aufmerksamkeit dieser dementsprechend.“
3. „Die Vorbereitung war das, was mir am meisten gefallen hat, mit anderen sich auszutauschen usw., das war total schön.“
4. „Dass man wirklich selber hat sprechen können und Politiker einem zugehört haben, und sich teilweise sehr interessiert haben. Und mir hat auch gefallen, dass man so viel an einem bzw. zwei Tagen lernen kann (mehr als in der Schule), bezüglich Politik, Parlament, Enquete selber usw.“
5. „Dass es toll organisiert wurde, dass wir frei diskutieren und unsere eigene Meinung kundtun konnten, vor allem während der Diskussion am Vorbereitungstag.“
6. „Da ja doch viele (in Vertretung?) von verschiedenen Jugend-Organisationen dabei waren, die eine eigene (Partei-)Meinung haben, fand ich es sehr gut, dass das meistens weniger eine Rolle gespielt hat und sich jeder persönlich und argumentativ eingebracht hat. So wie alle anderen hoffe ich also, dass das nicht abbricht, wir uns bald wiedersehen und vielleicht auch künftig Dinge gemeinsam verrichten, wie ihr das im Online-Treffen angesprochen habt.“
7. „Die direkte Beteiligung an der Willensbildung unserer Politiker und das Gefühl, etwas bewegen zu können.“
8. „Die Idee. Es ist wichtig, auch die Jugend zu Wort zu kommen lassen und die Vorschläge zu respektieren.“
9. „Mir hat die Gruppenarbeit mit den anderen Jugendlichen extrem gut gefallen, weil man einfach die Meinungen von Schülern aus ganz Österreich hört und auch darüber diskutieren kann. Was ich auch noch besonders lässig fand, war, dass die Grünen-Politikerin die den Vorsitz hatte, gesagt hat, dass wir zwar nur acht Minuten Redezeit haben, dass sie uns allerdings nicht stoppen wird, wenn wir darüber hinaus gehen.“
10. „Die Vorbereitung auf die Redebeiträge, und der Tag im Parlament, sprich also die ganze Veranstaltung. Ich finde es sehr gut, und auch notwendig, dass solche Aktionen so oft wie möglich stattfinden. Zum einen, um Jugendlichen öfter die Chance zu geben, sich so nah mit Politik befassen zu können, und zum anderen, um auch den Jugendlichen, die ja doch einen sehr großen, nicht zu vernachlässigenden Teil der Bevölkerung ausmachen, auch eine aktive Stimme im Parlament zu geben. Meines Erachtens aus Gründen der Fairness und der Professionalität, mit welcher Entscheidungen getroffen werden, zumindest im 21. Jahrhundert keine Möglichkeit mehr, sondern fast schon Notwendigkeit.“
11. „Neue Leute kennenlernen, die Einbeziehung von Jugendlichen ins Parlament und auch das Vorbereiten der Panels war toll, da man verschiedene Sichtweisen gehört hat. Ich bin glücklich, dass von überall Leute da waren und ich habe wirklich interessante Leute kennengelernt.“
12. „Dass gewisse Tatsachen einmal aus einer anderen Sicht erklärt wurden. Und durch uns Jugendliche vielleicht ein paar Augen geöffnet wurden.“
Wir wollen Wahlentscheidungen im Sinne der Kinderrechte möglich machen. Der folgende Fragenkatalog umfasst die unterschiedlichsten Bereiche, die unseren Mitgliedsorganisationen in ihrer täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auffallen und einer politischen Lösung bedürfen. Es sind keine von Kindern und Jugendlichen formulierten Anliegen, sondern von Erwachsenen, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich einsetzen.
Die Bandbreite mag überraschen. Kinderrechte sind aber Querschnittsmaterie und gehen uns alle an. Auch stellen wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern haben uns im Wahljahr 2013 auf die 13 brennendsten Fragen geeinigt.
Hier finden Sie unsere Presseaussendung zum Welttag des Kindes am 20. September 2013:
Welttag des Kindes: Die Parteien und Kinderrechte “Kinderlärm“ -eine von 13 brennenden Kinderrechte-Fragen in Österreich
Hier finden Sie alle Fragen und Antworten der wahlwerbenden Parteien für die Nationalratswahl 2013 zu den 13 Kinderrechte-Fragen des Netzwerks Kinderrechte Österreich.
Unsere 13 Fragen:
1. Was spricht gegen die Einrichtung eines eigenen Kinder- und Jugendministeriums?
2. Treten Sie für eine Evaluation der Wirksamkeit des BVG Kinderrechte 2011 im Jahr 2014 ein?
3. Setzen Sie sich für die rasche Ratifikation des Beschwerdeprotokolls zur Kinderrechtskonvention durch Österreich ein?
4. Welche Maßnahmen sehen Sie für die ausreichende Umsetzung von Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention / Artikel 4 BVG Kinderrechte vor? Wie soll gerade Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die jünger als 16 Jahre sind, in Österreich stattfinden?
5. Kinderlärm – was kann zur Lösung des Problems auf Bundesebene veranlasst werden?
6. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Mobbing an Schulen zu unterbinden oder aufzuarbeiten?
7. Kinder- und Jugendgesundheit: Gesundheitliche Chancengleichheit ist gerade für Kinder und deren Familien aus bildungsfernen Schichten, am Land oder mit Migrationshintergrund noch nicht erreicht. Es gibt keine ausreichende Kinderrehabilitation in Österreich. Für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen herrscht enorme therapeutische Mangelversorgung. Kinder mit Beeinträchtigung bekommen nicht immer einen angemessenen Kindergartenplatz. Krippen-Kinder in Österreich werden in fachlich unzumutbaren Verhältnissen (16-18 Null- bis Drei-Jährige Kinder mit zwei Pädagoginnen oder Helferinnen) betreut. Wo sehen Sie Schwerpunkte, die Sie in welcher Form angehen werden?
8. Treten Sie für die Etablierung bundesweiter Standards für das Monitoring der Fremdunterbringung von Kindern ein, damit nicht jedes Bundesland unkoordiniert und nach eigenen Vorgaben Fälle von Gewalt und Ausbeutung in Einrichtungen überprüft bzw. von der Volksanwaltschaft prüfen lässt
9. Unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen sind besonders benachteiligte Kinder. Sie warten oft mehrere Monate, bis ein/e Obsorgeberechtigte/r für sie bestellt ist und erhalten weniger sozialpädagogische Betreuung als andere Minderjährige. In den Bereichen der schulischen und beruflichen Bildung sind sie genauso diskriminiert wie beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Häufig begegnet man ihnen im Asylverfahren mit Misstrauen und nimmt keine Rücksicht auf ihre – oft traumatischen – Erfahrungen. So werden sie zu umstrittenen medizinischen Altersbegutachtungen geschickt, wobei sie einer hohen Dosis ionisierender Strahlung ausgesetzt werden. Welche konkreten Maßnahmen in welchem Zeitraum werden Sie für diese jungen Menschen setzen, um die Einhaltung der Kinderrechtskonvention zu garantieren?
10. Treten Sie für eine Reform des Jugendstrafvollzugs in Österreich ein (keine Unterbringung von Jugendlichen mehr in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Reform der U-Haft, Ressourcenaufstockung, spezifische Ausbildung für Justizwache in Jugendstrafanstalten, Wiedereinrichtung des Jugendgerichtshofs in Wien)?
11. Sexting ist in der Lebenswelt junger Menschen täglich gelebte Realität. Jugendliche Paare machen pornographische Aufnahmen von sich oder ihrem Freund/ihrer Freundin. Im Trennungsfall werden diese Fotos oftmals aus Rache vom verlassenen Teil weiterverbreitet. Möchte das Opfer dies nach § 207a StGB anzeigen, läuft es Gefahr, sich selbst einer Straftat wegen Herstellung, Besitz oder Gefahr der Weiterverbreitung kinderpornographischen Materials bezichtigen zu müssen. Ist daran gedacht, diese Strafbestimmung im Sinne einer opferfreundlicheren Bestimmung zu novellieren?
12. Treten Sie für die Schaffung eines bundesweit vernetzten Betreuungskonzepts und bundesweiten Standards für die Betreuung und Unterbringung für Betroffene des Kinderhandels ein? 13. Im aktuellen „Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik“ werden Menschenrechte, mit expliziter Erwähnung der Kinderrechte, als Schwerpunktthema der österreichischen EZA genannt. Die Ausgaben für EZA stagnieren aber auf einem, auch im internationalen Vergleich, niedrigen Niveau. Welcher Stellenwert soll der EZA, insbesondere der Förderung der Kinderrechte, zukünftig in der österreichischen Außenpolitik beigemessen werden – auch was das Budget betrifft?
Eine unserer 37 Mitgliedsorganisationen ist das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Die aktuelle Studie zu Gewalterfahrungen von Jugendlichen in der Haft ist erschreckend.
Das Außergewöhnliche an diesem Projekt ist der methodische Ansatz, der auf peer-to-peer Interviews zwischen jugendlichen Häftlingen beruht, und damit den Häftlingen selbst eine Stimme in Diskussionen zum Jugendstrafvollzug geben soll. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen wie: welche Gewalterfahrungen machen Jugendliche in Haft, wie gehen sie damit um, wie lässt sich Gewalt vermeiden, und zunächst auch: wie definieren sie selbst überhaupt Gewalt?
Hier der Link zu Studie und Broschüre
http://bim.lbg.ac.at/de/frauenrechte-kinderrechte-menschenhandel/keine-gewalt-haft-fordern-kinder-jugendliche-europa
Notrufnummer 147 laut UN-Kinderrechtsausschuss in Österreich unerlässlich (24.6.2013)
Laut aktuellen Meldungen steht die österreichische Notrufnummer für Kinder und Jugendliche "147 – Rat auf Draht" erneut vor dem Aus. „Rat auf Draht“ ist 24 Stunden täglich, anonym, vertraulich und ohne Vorwahl vom Handy und Festnetz zum Nulltarif aus ganz Österreich erreichbar.
Das aktuelle Factsheet finden Sie hier.
Schon im Jahr 2009 war die langfristige und ausreichende finanzielle Absicherung des Notrufs in Gefahr. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich appellierte damals erfolgreich mit einer Petition an alle Abgeordneten des Österreichischen Parlamentes, den Weiterbestand von „Rat auf Draht“ zu sichern – siehe "Rettungsaktions für Kinder- und Jugendnotrufnummer 147 - Rat auf Draht". Vier Jahre später scheint sich nun dasselbe „Trauerspiel“ zu wiederholen.
Der UN-Kinderrechtsausschuss, der zuletzt im Oktober 2012 die Lage der Kinderrechte in Österreich überprüfte, geht vom fixen Fortbestand der Notrufnummer aus. In den aktuellen Empfehlungen heißt es: „Wenngleich der Ausschuss die […] Kinder-Helpline „Rat auf Draht“ zur Kenntnis nimmt, ist der Ausschuss jedoch besorgt, dass die Maßnahmen zur Ermutigung minderjähriger Opfer, Vorfälle von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, zu melden […] weiterhin unzureichend sind.“ Das Ende von „Rat auf Draht“ wäre somit eine Vernachlässigung der Pflichten Österreichs aus der UN-Kinderrechtskonvention.
Der ORF selbst hatte im November 2009 für die Betreibung von "147 - Rat auf Draht" den vom Kinderbüro und der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark initiierten steirischen Kinderrechte-Preis "TrauDi!" für das Recht der Kinder auf Schutz vor Gewalt verliehen bekommen. Diese war dem ORF „Anerkennung und Ansporn zugleich, diese wichtige Aufgabe für die Kinderschutzrechte in Österreich auch für die nächsten Jahre in dieser Qualität zu erfüllen."
„Diese Versprechen hat der ORF nach vier Jahren schon wieder vergessen. Wir fordern den ORF und die Politik auf, den Notruf „147 - Rat auf Draht” weiterhin zu unterstützen und Strukturen sicher zu stellen, die den effizienten Betrieb dieses Dienstes langfristig gewährleisten.“ heißt es abschließend aus dem Netzwerk Kinderrechte Österreich mit seinen 37 Mitgliedsorganisationen.
Österreichs Fremdenrecht wird wieder einmal novelliert, weil eine EU-Richtlinie umgesetzt werden muss. Wie bei fast jeder Novelle gibt es auch dieses Mal scharfe Kritik. Konkret geht es um die Mitwirkungspflicht von Kindern und Jugendlichen. Wenn sie alleine nach Österreich kommen und einen Asylantrag stellen, sollen sie verpflichtet werden, bei der Suche nach ihrer Familie im Herkunftsland zu helfen.
Die Kritik der Asylkoordination, einer der 37 Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte Österreich, können Sie im Ö1-Morgenjournal des 12.3.2013 nachhören oder lesen.
Weitere Aussendungen unserer Mitgliedsorganisationen dazu:
1) Österreichische Kinderfreunde
"Kinderfreunde zu Mitwirkungspflicht: Kinderrechte wieder mal egal Erneute Verschlechterung der Situation von Flüchtlingskindern ist unerträglich"
2) SOS-Kinderdorf
"SOS-Kinderdorf: Stopp für geplante Gesetzesänderung! Aus Rechtsanspruch von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen auf Unterstützung bei der Elternsuche soll Mitwirkungspflicht werden, die in Einzelfällen das Kindeswohl sogar gefährdet!"
3) Kinder- und Jugendanwaltschaften
"Neuerlich geplante Gesetzesverschärfung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge"
Die Interessensgemeinschaft "Chancen ins Gesetz", der auch das Netzwerk Kinderrechte Österreich angehört, sieht das „Bundes-Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz“ im Finale. Die Kritikpunkte der letzten Jahren sind weiterhin nicht aufgegriffen worden, hier zum Nachlesen "Bundes-Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz 2012".
Radiokolleg - Die Rechte der Kinder
Montag, 19. November 2012, bis Donnerstag, 22. November 2012
Gestaltung: Ute Maurnböck
https://oe1.orf.at/programm/20121119/293048/Radiokolleg-Die-Rechte-der-Kinder
Vor 23 Jahren, am 20. November 1989, wurden die Kinderrechte von den Vereinten Nationen verabschiedet. Die meisten Staaten der Erde haben diese auch ratifiziert.
In Österreich ist die Umsetzung der Kinderrechtskonvention noch lange nicht abgeschlossen: es gibt nach wie vor eine Ungleichheit beim Bildungszugang, keine Anpassung der Gesetze für Jugendliche in Haft, zu wenig Entfaltungsmöglichkeiten im urbanen Raum, fehlende Ressourcen für Kinder in Not und auch der Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen wird heftig kritisiert. Zudem zeigen Studien, dass Kinder armer Eltern im Leben nach wie vor weniger berufliche Chancen und eine schlechtere Gesundheit haben.
Aber wo beginnen Kinderrechte eigentlich und wo ist Schluss mit Partizipation und Mitspracherecht? Kinder können sich nicht selbst vertreten und entscheiden, etwa bei welchem Elternteil sie nach einer Scheidung leben und auch die aktuelle Beschneidungsdebatte erinnert daran, wie komplex es werden kann, wenn liberales Denken und gesellschaftliche Traditionen aufeinander treffen.
Expert/innen wünschen sich darüber hinaus eines: Verständnis für junge Menschen, die sich in ihrer Entwicklung befinden und sich gerne lauter und unangepasster verhalten.
Fotos und Medienberichterstattung von der Medienaktion finden Sie hier.
Netzwerk Kinderrechte anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte: „Holen Sie sich Ihr Stück vom Kinderrechte-Kuchen!“
AVISO Medienaktion am 20.11.2012
Beim morgigen Ministerrat werden VertreterInnen des Netzwerks Kinderrechte Österreich den am Ballhausplatz eintreffenden MinisterInnen und MedienvertreterInnen die aktuellen Empfehlungen der UNO zur Kinderrechtssituation in Österreich übergeben. In einem offenen Brief werden die MinisterInnen aufgefordert, sich „ihr Stück vom Kinderrechte-Kuchen zu holen“.
Ort: Ballhausplatz, 1010 Wien
Datum: Dienstag, 20. November 2012
Uhrzeit: 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Offener Brief an die Bundesregierung
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister,
am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte. Vor 23 Jahren, am 20. November 1989, wurde die „Konvention über die Rechte des Kindes“ von den Vereinten Nationen einstimmig angenommen. Seit 20 Jahren sind Kinderrechte Teil der österreichischen Rechtsordnung, ursprünglich auf Stufe eines einfachen Bundesgesetzes, seit 16. Februar 2011 auch auszugsweise in der Verfassung. Der Staat Österreich hat sich damit verpflichtet, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Rechte zu treffen“ (Artikel 4 Kinderrechtskonvention).
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich, ein Zusammenschluss von 37 Kinderrechts-Organisationen (www.kinderhabenrechte.at), übermittelt Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister, hiermit die aktuellen Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses. Diese wurden im Oktober 2012 als so genannte „Abschließende Bemerkungen“ („Concluding Observations“) Österreich zur Kenntnis gebracht.
Holen auch Sie sich bitte nun Ihr Stück vom Kinderrechte-Kuchen! Denn genauso wie die Kinderrechtskonvention eine breite Palette von Rechten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre festschreibt (wie zum Beispiel die Rechte auf Schutz vor Gewalt, auf Mitbestimmung, auf Bildung, auf Gesundheit, auf Spiel und Freizeit), so betreffen die Empfehlungen jede Ministerin und jeden Minister. Und nicht nur Sie! Unter Punkt 70 des UNO-Dokuments wird zur vollständigen Umsetzung die Übermittlung „an den Ministerrat, Nationalrat und Bundesrat, die Landesregierungen und Landtage sowie an die Justiz“ empfohlen. Wir, die Nichtregierungsorganisationen, sehen jetzt Sie am Zug!
Die Vereinten Nationen orten unter anderem in folgenden Bereichen Nachholbedarf: bei der Bewusstseinsbildung, bei Gewalt gegen Kinder, bei Missbrauch und Vernachlässigung, in der Jugendwohlfahrt und beim Jugendschutz, bei Kindern mit Behinderung, bei Gesundheit, bei Bildung, bei Asylsuchenden und Flüchtlingskindern oder in der Jugendgerichtsbarkeit.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister, Österreich hat noch viel zu tun, um ein „Kinderrechte-Vorzeigeland“ zu werden. Denn wenn der UNO-Kinderrechtsausschuss die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre begrüßt, so empfiehlt er auch in Punkt 28 „Kinder hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechts in effektiver Weise anzuleiten“. Und zum „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ stellt die UNO „mit Besorgnis fest, dass das Gesetz nicht alle durch die Konvention geschützten Rechte einschließt.“ (Punkt 10)
Die Ankündigung von Familien- und Jugendminister Mitterlehner, ein Kinderrechte-Monitoring ins Leben zu rufen, begrüßen wir ausdrücklich. Das soll Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister, aber nicht aus Ihrer Verantwortung entlassen. Nur mit Ihnen kann sich die konkrete Situation von allen Kindern und Jugendlichen in Österreich verbessern. Wir, das Netzwerk Kinderrechte, stehen mit unserer Erfahrung und Expertise gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, das Netzwerk Kinderrechte Österreich
Anlässlich des morgigen Asylgipfels weist das Netzwerk Kinderrechte Österreich drauf hin, dass auch die Vereinten Nationen hoch aktuell in ihrer Stellungnahme des UN-Kinderrechtsausschusses Kritik an der Situation von Kinderflüchtlingen geäußert hat. In den so genannten „Abschließenden Beobachtungen“ („Concluding Observations“) zur Lage der Kinderrechte in Österreich wird die besondere Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen Unbegleiteten Flüchtlingen hervorgestrichen. Die Kritikpunkte umfassen die Praxis der Altersbegutachtung, Schubhaft, Unterbringung und Obsorge.
570 Kinderflüchtlinge ohne Ausbildungsmöglichkeit in Massenquartieren „570 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden derzeit ohne sozialpädagogische Begleitung und dem Alter nicht entsprechend in Massenquartieren ohne Ausbildungsmöglichkeit oder sinnvoller Beschäftigung untergebracht. Davon sind eine große Anzahl noch schulpflichtig.“ erklärt Floridus Kaiser vom Don Bosco Flüchtlingswerk Austria, einer von 37 Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte. „Das Jugendamt kommt seiner Verpflichtung nicht nach, minderjährige Jugendliche adäquat und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu versorgen. Wir sozialpädagogische Trägerorganisationen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen, sind bereit, Plätze zu schaffen. Der Tagsatz für diese Jugendlichen ist heute ein Drittel des Tagsatzes für Jugendwohlfahrtseinrichtungen österreichischer Kinder und Jugendlicher.“ wird an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern appelliert, adäquate Rahmenbedingungen, wie sie die UN-Kinderrechtskonvention vorschreibt, zu schaffen.
Kinder 150 Tage ohne Schulunterricht und zusammengepfercht in überfüllten Zimmern Heinz Fronek von der Asylkoordination unterstreicht nochmals, dass unbegleitete unmündige Minderjährige (also Unter-14-Jährige) aufgrund eines Beschlusses des Koordinationsrates gar nicht in die Erstaufnahmestelle aufgenommen werden dürfen: „Sie werden aber aufgenommen. Auch die Behauptung der Verantwortlichen, dass die Unterbringung nur für wenige Tage erfolge, entspricht nicht der Wahrheit. Unsere Erhebungen haben ergeben, dass die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmestelle bei unbegleiteten Kindern extrem lange ist - im Durchschnitt 150 Tage. 150 Tage ohne ausreichende sozialpädagogische Unterstützung, ohne Schulunterricht und zusammengepfercht in überfüllten Zimmern in einem Haus in der Erstaufnahmestelle in Traiskirchen, das ursprünglich für nur 78 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorgesehen war.“
UNO-Empfehlungen an Bund und Länder
Die vollständigen UNO-Empfehlungen werden rund um den 20. November, den Internationalen Tag der Kinderrechte, der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich sieht anhand der Empfehlungen Handlungsbedarf in vielen kinderrechtlichen Bereichen: „Die fatale Situation der Kinderflüchtlinge zeigt das notwendige Zusammenspiel von Bund und Ländern. Niemand darf sich aus der Verantwortung stehlen, Österreich ist zur Umsetzung der Kinderrechte verpflichtet, und das geht jedes Ministerium und alle Landeshauptleute an.“
Weitere Presseaussendungen von unseren Mitgliedsorganisationen:
Österreichische Kinder- und Jugendanwaltschaften, 25. Oktober 2012 "Kritik der österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen am gestrigen Asylgipfel - Weiterhin keine Lösung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sicht" https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121025_OTS0268/kritik-der-oesterreichischen-kinder-und-jugendanwaeltinnen-am-gestrigen-asylgipfel
Don Bosco Flüchtlingswerk, 7. November 2012 "Keine verlorene Generation - Das Don Bosco Flüchtlingswerk mahnt die Regierung, die Ausbildung minderjähriger Flüchtlinge nicht zu vergessen" http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121107_OTS0276/keine-verlorene-generation
Alle Vertragsstaaten der Kinderrechtskonvention sind verpflichtet, alle fünf Jahre Berichte über ihre Maßnahmen und Fortschritte in der Umsetzung der Kinderrechte dem Ausschuss vorzulegen.
Hier ein kurzer Überblick über das aktuelle Prüfverfahren Österreichs 2012:
September 2009 Staatenbericht
November 2011 Ergänzender Bericht des Netzwerks Kinderrechte
Februar 2012 Hearing der NGOs vor dem UN-Kinderrechtsausschuss
24. September 2012 Hearing der Regierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss
Presseaussendung des Netzwerks Kinderrechte zum 24. September 2012
Am Montag, 24. September 2012, findet von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr das Hearing von Österreichs Regierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss in Genf statt. Die Befragung der staatlichen VertreterInnen kann per LIVESTREAM auf www.kinderhabenrechte.at mitverfolgt werden. Themen sind Österreichs „Kinderrechte-Baustellen“: Gewalt an Kindern und Jugendlichen, kein einheitlicher Jugendschutz für ganz Österreich, die Jugendwohlfahrt und das noch immer ausstehende Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Fremdenrecht, das es möglich macht, Kinder und Jugendliche in Schubhaft zu nehmen, Mängel im Gesundheitssystem, die Situation von Kindern mit Behinderungen oder fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Politisch Verantwortliche fehlen in Genf
„Wir schätzen die gute Zusammenarbeit mit der österreichischen Delegation und die hochkarätige Besetzung auf ExpertInnenebene für das Hearing. Gleichzeitig bedauern wir aber, dass die politisch Verantwortlichen nicht teilnehmen werden.“ erklärt MMag. Mourad Mahidi von der Bundesjugendvertretung, der für das Netzwerk Kinderrechte und seine 36 Mitgliedsorganisationen in Genf beim Regierungs-Hearing vor Ort sein wird. Für Oktober 2012 wird die Stellungnahme des UN-Kinderrechtsausschusses zur Lage der Kinderrechte in Österreich, die so genannten „Abschließenden Beobachtungen“ („Concluding Observations“), erwartet.
20 Jahre Kinderrechte in Österreich und die gleichen Probleme
Am 5. September 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich in Kraft. Seit 20 Jahren sind Kinderrechte in der österreichischen Rechtsordnung verankert, ursprünglich auf Stufe eines einfachen Bundesgesetzes, seit 16. Februar 2011 auch zum Teil in der Verfassung. Österreich ist wie alle Vertragsstaaten verpflichtet, dem UN-Kinderrechtsausschuss alle fünf Jahre Bericht zu erstatten und sich einer Prüfung zu stellen. Dieser Prüfprozess findet seit Inkrafttreten vor 20 Jahren heuer zum dritten Mal statt. Für das Netzwerk Kinderrechte haben sich die früheren Forderungen nicht sehr verändert, die Problemfelder sind weitgehend dieselben geblieben.
Nach dem Hearing:
- Aussendung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zum Hearing hier
- Bericht der NGO Group für the Convention of the Rights of the Child hier
Veröffentlichung der Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses an Österreich (5.10.2012)
Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses an Österreich
Netzwerk Kinderrechte kritisiert fehlenden Bezug auf Kinderrechtskonvention und Partizipation (10.9.2012)
Mit 10. September 2012 endet die Begutachtungsfrist des „Entwurfes für eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Abschätzung der Auswirkungen auf junge Menschen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung)“. Damit sollen künftig alle Gesetze der Ministerien auf ihre Auswirkungen für Kinder und Jugendliche geprüft werden. Bundesminister Mitterlehner hat die Verordnung im August als „Jugendcheck“ präsentiert.
Netzwerk Kinderrechte begrüßt „Jugendcheck", kritisiert jedoch Kinderrechts-Lücken
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich begrüßt ausdrücklich die Zielsetzungen des vorliegenden Entwurfs. Kritik findet sich in den Stellungnahmen aus dem Kreis der 36 Mitgliedsorganisationen jedoch daran, dass kein Bezug auf die Kinderrechtskonvention und das BVG Kinderrechte zu finden ist. Weiters fehlen das Prinzip der Partizipation von Kindern und Jugendlichen und die Rücksichtnahme auf zahlenmäßig kleine, benachteiligte Gruppen von jungen Menschen zum Beispiel im Bereich von Kindern mit Behinderung oder bei Armutsgefährdung.
Kein Bezug auf Kinderrechtskonvention und BVG Kinderrechte
„Es erscheint befremdlich, dass der Verordnungsentwurf an keiner Stelle explizit auf den notwendigerweise damit verbundenen kinderrechtlichen Rahmen Bezug nimmt. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes - deren Inkrafttreten in Österreich sich erst kürzlich (5. September 2012) zum 20. Mal jährte - wird nur in den Erläuternden Bemerkungen erwähnt. Explizite Verweise auf das erst 2011 beschlossene Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern fehlen gänzlich.“ erklärt Mag. Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte.
Partizipation fehlt
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs formulieren einen weiteren Kritikpunkt: „Mit Bedauern stellen wir fest, dass die Partizipation, eine der drei Prinzipien der Kinderrechtskonvention, aus dem Entwurf gestrichen wurde. Es wäre im Sinne der Miteinbeziehung und des Selbstbestimmungsrechts unserer jungen Menschen in Österreich sinnvoll, in der vereinfachten und der vertiefenden Abschätzung der WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung die Beteiligungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen zu überprüfen.“ Auch für die Bundesjugendvertretung basiert eine ernst gemeinte Kinder- und Jugendpolitik auf der Teilhabe junger Menschen. Nur so könne sichergestellt werden, dass „die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung auch tatsächlich eine kinder- und jugendfreundlichere Politik fördere.“ Allen Stellungnahmen gemeinsam ist, dass die Zahl der der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 10.000 zumindest auf 1.000 gesenkt werden soll.
Österreich weiterhin ohne umfassendes Kinderrechte-Monitoring
Das Netzwerk Kinderrechte fordert nach wie vor ein umfassendes Monitoring für die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung kann ein solches nicht ersetzen, aber als Element davon genutzt werden. Schon in zwei Wochen wird die österreichische Regierung dem UN-Kinderrechtsausschuss in Genf am 24. September 2012 zur Situation der Kinderrechte in Österreich Rede und Antwort stehen müssen. Die Empfehlungen der Vereinten Nationen an Österreich werden für Anfang Oktober 2012 erwartet.
Die Stellungnahmen in voller Länge finden Sie hier:
Gewalt an Kindern und Jugendlichen bleibt Alltagsrealität (5.9.2012)
Am 5. September 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich in Kraft. Seit 20 Jahren sind Kinderrechte Teil der österreichischen Rechtsordnung, ursprünglich auf Stufe eines einfachen Bundesgesetzes, seit 16. Februar 2011 auch zum Teil in der Verfassung. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich – www.kinderhabenrechte.at – hat vier ExpertInnen aus dem Kreis seiner 36 Mitgliedsorganisationen die Frage gestellt, was sich in „20 Jahren Kinderrechte in Österreich“ aus ihrer Sicht für Kinder und Jugendliche geändert hat:
Mag. Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und Jugendanwältin Oberösterreich
„Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist auch nach 20 Jahren Kinderrechten leider Alltagsrealität. Kinderschutz- und Opferschutzgesetze haben sich zwar gut entwickelt in Österreich, im tatsächlichen Leben der Kinder und Jugendlichen sind sie aber noch nicht angekommen. Auch bemerken wir bedenkliche Tendenzen, dass Gewalt wieder verharmlost oder als legitimes Erziehungsmittel verteidigt wird. Umso wichtiger ist es in einer Zeit, wo Orientierungsmuster fehlen und die Anforderungen immer größer werden, Eltern zu stärken, ihre Verantwortung in der Erziehung wahrnehmen zu können, ohne Gewalt und mit Respekt.“
Mag. Helmut Sax, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
„Die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung im Jahr 2011 war zweifellos ein bemerkenswerter Schritt. Allerdings hat es 18 Jahre gedauert, seit einer ersten entsprechenden Entschließung des Nationalrats aus dem Jahr 1994. Und leider setzt das „Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der Rechte des Kindes“ weder die Kinderrechtskonvention vollinhaltlich um, noch wird sein Potential in der Rechtsanwendung - in Gesetzgebung, Verwaltung, Justiz - genutzt.“
Mag. Daniela Gruber-Pruner, Österreichische Kinderfreunde
„Es ist gut, dass es die Kinderrechte bei uns gibt. Mitbestimmung ist keine Worthülse mehr, es finden vielmehr dank engagierter PädagogInnen eine Menge Projekte im schulischen als auch im außerschulischen Bereich statt, in denen mit Kindern gemeinsam geplant, entwickelt und Veränderungen erreicht werden. Nur ein Beispiel von vielen ist eine von Kindern, Eltern und LokalpolitikerInnen erarbeitete Verkehrsberuhigung rund um einen Kindergarten in Tirol. Im Idealfall erfahren sich Kinder und Jugendliche dadurch als ernstgenommen und lernen, dass es etwas bringt, sich selbst aktiv zu engagieren.“
Mag. Bernhard Seidler, Kinderbüro – Die Lobby für Menschen bis 14
„Die Kinderrechte sind mit Sicherheit die Basis dafür, dass es in den letzten Jahren gelungen ist, Kinder als zukünftige NutzerInnen bei Planungs- und Gestaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel Spielplätzen miteinzubeziehen. Insgesamt ist das Bewusstsein für kinderfreundliche Maßnahmen als Querschnittsaufgabe gestiegen. Kinderbedürfnisse spielen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens zunehmend eine wichtige Rolle: Mobilität, Freizeit, Kultur, Bildung … Aus meiner Sicht brauchen wir jedoch weitere 20 Jahre, damit Kinder als selbstständige und gleichberechtigte PartnerInnen in der Zusammenarbeit gesehen werden.“
Wir spannen den Schirm auf! (19.6.2012)
Der EUROPEAN UMBRELLA MARCH 2012 wird am 20. Juni, dem internationalen Tag des Flüchtlings, in Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, der Türkei und Tschechien begangen. Die Regenschirme, die die TeilnehmerInnen dieses Marsches tragen, symbolisieren den Schutz für Flüchtlinge und Vertriebene.
Der Marsch in Wien wird um 18 Uhr auf der Freyung beginnen, die Schlusskundgebung findet um ca. 20 Uhr am Ballhausplatz statt.
Der Umbrella March in St. Pölten: Start 11 Uhr, Riemerplatz
Der Umbrella March in Salzburg: Start 12:30 Uhr, Mirabellplatz
Der Umbrella March in Linz: Start 16 Uhr, Martin Luther Platz (beim Thalia)
Der Umbrella March in Klagenfurt: Start 18 Uhr, Alter Platz Netzwerk Kinderrechte Österreich zum 20. Juni 2012:
Flüchtlingskinder-Studie:
„Abschiebung aus Österreich schlimmste Erfahrung meines Lebens“ Netzwerk Kinderrechte appelliert an Innenministerin Mikl-Leitner anlässlich des Tags des Flüchtlings am 20. Juni, Kindeswohl an oberste Stelle zu setzen
„Bei Abschiebungen oder Rückführungen aus Österreich werden das Kindeswohl und die seelische Gesundheit von Kindern nicht ausreichend beachtet. Die Hälfte aller Kinder beschreibt in unserer aktuellen UNICEF-Studie ihre Rückkehr als die schlimmste Erfahrung ihres Lebens. Depressionen, Gefühle der Hoffnungslosigkeit, Selbstmordgedanken, Angstzustände und bittere Armut gehören zum neuen Alltag der rückgeführten Kinder und Jugendlichen, die in Österreich aufgewachsen sind. 70 Prozent der Kinder aus Minderheiten besuchen nach ihrer Rückkehr keine Schule mehr. Das Gesundheitswesen des Kosovo ist auch nicht in der Lage, dem tatsächlichen Behandlungsbedarf bei rückgeführten Kindern und deren Eltern gerecht zu werden.“ fasst Alexander Schwentner von UNICEF Österreich die alarmierenden Ergebnisse der Studie "Stilles Leid" zusammen. Ein internationales Team aus PsychologInnen, ÄrztInnen und SozialwissenschaftlerInnen hat 164 Buben und Mädchen sowie 131 Eltern untersucht, die 2010 von Deutschland und Österreich - meist gegen ihren Willen - in den Kosovo zurückgebracht worden waren.
Anlässlich des „Tags des Flüchtlings“ am 20. Juni appelliert das Netzwerk Kinderreche Österreich an alle politisch Verantwortlichen, den Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention nachzukommen. Dazu Heinz Fronek von der asylkoordination österreich: „Das Parlament, das Innenministerium und die Vollzugsbehörden tragen Verantwortung. Und diese Verantwortung darf nicht in dem Moment aufhören, wo Kinder und Jugendliche außer Landes gebracht werden. Das Kindeswohl muss auch bei Rückführungen an oberste Stelle stehen. Doch in der Praxis spielen die besonderen Gefährdungen, Entwicklungschancen und Bedürfnisse der betroffenen Kinder oftmals kaum eine Rolle.“ Im Jahr 2010 hat Österreich 888 Menschen in den Kosovo rückgeführt, im Jahr 2011 über 400, unter ihnen zahlreiche Kinder und Jugendliche, für die eine „Rückführung“ in den Kosovo eine Abschiebung ins Abseits bedeutet.
So geht der 13 Jahre alte Amir, der 2010 aus Österreich zurückgeführt wurde und nun mit seiner Mutter und seinen Geschwistern in einem Dorf im Südwestkosovo lebt, jede Nacht mit der Angst zu Bett „wann sie kommen werden“. Wann immer er an seine Rückkehr erinnert wird, „fange ich an zu zittern und zu schwitzen“ und „fange an, einfach zu schreien. Ich gehe raus, um nur nicht zu Hause zu bleiben, und um mich irgendwo abzuregen. … Ich laufe in die Stadt, weil ich zu viel Angst habe, um zu Hause zu bleiben … wer weiß, was ich noch tun werde.“
Die vollständige Studie finden Sie zum Download auf https://unicef.at/news/einzelansicht/unicef-studie-stilles-leid/
Kinder- und Jugendhilfe ist sicherlich einer der Kernbereiche in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich. Hat diese doch laut Gesetz „die Grundsätze der Kinderrechtskonvention“ zu berücksichtigen. Seit 16. März 2012 lag der vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familien und Jugend eingebrachte Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz über Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2012 - B-KJHG 2012) zur Begutachtung bis 10. April 2012 vor.
Den Link zur Parlamentshomepage finden Sie hier.
Kinder- und Jugendhilfe: Neues Gesetz keine „Schlagzeile“ Netzwerk Kinderrechte warnt vor weiteren „Schlägen“ gegen junge Menschen (13.4.2012)
„Es ist einfach zermürbend, dieses Ringen um das Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetz, das nun schon seit Herbst 2008 andauert. Wir kritisieren vor allem den Geist, unter dem das Gesetz steht. Kostenreduktion und nicht das Kindeswohl scheint am wichtigsten zu sein. Dieser mittlerweile vierte Gesetzesentwurf verdient leider keine Schlagzeile. Die Schläge werden jedoch weiterhin die Kinder einstecken.“ warnt DSA Mag. Brigitte Pörsch, Kinder-und Jugendanwältin der Steiermark. Die Begutachtungsfrist für das Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetz endete am 10. April 2012. Die Stellungnahmen aus dem Kreis der 35 Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte Österreich sind sehr zurückhaltend.
Abgeschwächtes „Vier-Augen-Prinzip“ und fehlende Prävention
Auch im aktuellen Entwurf findet sich das wichtige „Vier-Augen-Prinzip“ nur abgeschwächt. Für Kinderrechts-Organisationen ist aber klar, dass immer und verpflichtend zwei Fachkräfte eine Gefährdungsabklärung für ein Kind machen sollten, nicht bloß „erforderlichenfalls“. Dafür brauche es Geld und Ressourcen, die derzeitige finanzielle und personelle Ausstattung der Jugendwohlfahrt ist nicht ausreichend. Oft können nur mehr absolute Krisenfälle betreut werden, Prävention und die notwendige Vernetzungsarbeit bleiben infolgedessen vielfach auf der Strecke. „Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner hat zu Begutachtungsbeginn darauf hingewiesen, dass wir dieses Gesetz dringend brauchen, um den Kinderschutz in Österreich nachhaltig zu verbessern. Ja, die Jugendwohlfahrt braucht unbedingt ein zeitgemäßes gesetzliches Fundament, aber nicht in der bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern verwässerten Form.“ kritisiert das Netzwerk Kinderrechte.
Zentrale Steuerung der Kinder-und Jugendhilfe
Zudem fehle im föderalistischen Österreich eine zentrale Steuerungsgruppe über die Bundesländergrenzen hinweg. Dazu DSA Michael Gnauer von SOS Kinderdorf: „Um diesem jahrlangen Stillstand ein Ende zu bereiten, fordern wir die Installierung eines Kinder- und Jugendhilfebeauftragen auf Bundesebene. Es ist sinnvoll, Qualitätsstandards, Forschung, Planung und Statistik österreichweit in einer vergleichbaren Art und Weise zu regeln. Das wäre ein wirklicher Motor zur Weiterentwicklung der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe.“ Es entspräche dem Interesse des Kindes (Art 3 Kinderrechtskonvention, Art 1 B-VG über die Rechte von Kindern) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art 2 Kinderrechtskonvention), wenn diese Aufgaben mittels einer Vereinbarung gem. Art 15a B-VG an eine/n Kinder -und Jugendhilfebeauftragte/n übertragen werden. Auch im Kinderrechte-Prüfprozess Österreichs vor der UNO, der aktuell bis in den Herbst 2012 läuft, ist die Jugendwohlfahrt ein klares Schwerpunktthema.
Berichterstattung im Ö1-Morgenjournal am 13.4.2012 finden Sie hier zum Nachlesen und Nachhören.
Die einzelnen Stellungnahmen unserer Mitgliedsorganisationen:
- Interessensgemeinschaft Chancen ins Gesetz
- Bundesjugendvertretung
- Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
Den Auszug zur Jugendwohlfahrt aus dem „Ergänzenden Bericht“ des Netzwerks Kinderrechte Österreich im Rahmen des UNO-Berichtsprüfungsprozesses im Jahr 2012 im "Kapitel V. Familiengefüge und alternative Fürsorge" finden Sie hier.
Der UNO-Kinderrechtsausschuss hat mit seiner sogenannten „List of Issues“ aus Februar 2012 das Augenmerk auf die Jugendwohlfahrt in Österreich gelegt. Bis 2. Juli 2012 muss die Regierung folgende Frage 6 beantworten können:
„Please provide information if there are any monitoring or evaluation of alternative care facilities both on Federal and Länder levels as well as information on the resources available to such facilities, training of personnel, number of children and the quality of services provided in alternative care settings.“
„List of Issues“ des UN-Kinderrechtsausschusses muss von Regierung bis Juli 2012 beantwortet werden (22.2.2012)
Der UN-Kinderrechtsausschuss greift im Prüfverfahren auf die Expertise des Netzwerks Kinderrechte Österreich zurück, um den politischen EntscheidungsträgerInnen in Österreich gezielte Lücken im Kinderrechtsbereich aufzuzeigen. Dies geschieht anhand einer Fragenliste („List of Issues“) an die österreichische Regierung, die in der Pre-Session am 9. Februar 2012 erarbeitet wurde. Diese Fragenliste wurde am 2. Juli 2012 von der österreichischen Regierung beantwortet.
Am Ende des Prüfungsprozesses – wahrscheinlich im Herbst 2012 - steht eine Stellungnahme des UN-Kinderrechtsausschusses zur Lage der Kinderrechte in Österreich, so genannte „Abschließende Beobachtungen“ („Concluding Observations“).
Netzwerk Kinderrechte präsentierte Lagebericht vor UNO in Genf Bis zum Staaten-Hearing im September sollen Gespräche mit der Regierung über Problemstellen wie Jugendwohlfahrt, Jugendschutz oder Fremdenrecht folgen
Im Zuge der regelmäßigen Kinderrechte-Berichterstattung an die UN war das Netzwerk Kinderrechte diese Woche in Genf, um nach Verfassung des „Ergänzenden Berichtes“ zur Lage der Kinderrechte in Österreich dem UN-Kinderrechteausschuss Rede und Antwort zu stehen.
„Ein wesentlicher Punkt war dabei der Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes Kinderrechte vor einem Jahr. Das Netzwerk Kinderrechte hat von Anfang an kritisiert, dass darin nicht alle Kinderrechte aufgenommen wurden und außer der Beschlussfassung nichts passiert ist. Das heißt, die Lage von Kindern und Jugendlichen hat sich dadurch nicht verbessert“, erklärt Delegationsmitglied Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Das Netzwerk Kinderrechte fordert hier weitere Maßnahmen, wie regelmäßiges Monitoring, und verlangt nach klaren Bekenntnissen der politisch Zuständigen.
„Weitere Problembereiche, wenn es um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich geht, sind die unterschiedlichen Kriterien in den Bundesländern, zum Beispiel bei der Jugendwohlfahrt oder beim Jugendschutz. Diese Situation widerspricht klar dem Grundsatz der Antidiskriminierung“, betont Christina Unterberger von der Bundesjugendvertretung.
Ein zentrales Thema, bei dem Österreich international als Vorreiter gilt, ist die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre. Diesbezügliche Diskussionen sind derzeit in einigen Ländern im Gange, nur in Österreich ist sie bereits seit 2007 umgesetzt. Dabei wird aber von Organisationen wie der Bundesjugendvertretung kritisiert, dass nachhaltige begleitende Maßnahmen, wie verstärkte politische Bildung ausgeblieben sind. Auch die Situation von Kinderflüchtlingen in Österreich war Thema vor dem Kinderrechteausschuss.
Gespräche mit Regierungsmitgliedern
Bevor sich nun die österreichische Regierung im September den Fragen des (öffentlichen) Kinderrechteausschusses stellt, baut das Netzwerk Kinderrechte auf Gespräche zu den einzelnen Themenfeldern mit den zuständigen Regierungsmitgliedern. „Das Thema Kinderrechte ist sehr breit und umfasst viele Bereiche. Wir sind hier an einer guten Gesprächsbasis interessiert, damit wir gemeinsam aktiv die Kinderrechte-Baustellen in Österreich angehen können“, so Helmut Sax abschließend.
1. Hearing vor dem Kinderrechtsausschuss mit Netzwerk Kinderrechte Österreich (6.2.2012)
„13 Jahre ist es her, seitdem das Netzwerk Kinderrechte Österreich erstmals über die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich dem UN-Kinderrechtsausschuss berichtete. Die aktuelle Situation von Kindern und Jugendlichen bestätigt, dass der Großteil der früheren Forderungen auch im Jahr 2011 nicht an Gültigkeit verloren hat und die Problemfelder weitgehend dieselben geblieben sind.“ (aus dem „Ergänzenden Bericht“ des Netzwerks Kinderrechte).
Österreich hat die UN-Kinderrechtskonvention für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre am 5. September 1992 ratifiziert. Seit damals ist Österreich wie alle Vertragsstaaten verpflichtet, dem UN-Kinderrechtsausschuss alle fünf Jahre Bericht zu erstatten und sich einer Prüfung zu stellen. Dieser Prozess startet zum bereits dritten Mal kommenden Donnerstag 9. Februar 2012 von 15.00 bis 18.00 Uhr mit einem Hearing der nichtstaatlichen Organisationen vor dem Gremium der Vereinten Nationen in Genf („Pre-Session“).
Für das Netzwerk Kinderrechte, den Zusammenschluss von 35 unabhängigen Kinderrechtsorganisationen in Österreich, werden folgende sieben Personen teilnehmen:
- 1. Mag. Helmut Sax, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
- 2. Mag. Alexander Schwentner, UNICEF Österreich
- 3. Mag.a Astrid Winkler, ECPAT-Österreich
- 4. Mag.a Katrin Lankmayer, ECPAT-Österreich
- 5. Mag.a Barbara Erblehner-Swann, Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg
- 6. Mag.a Christina Wurzinger E.MA, Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
- 7. Mag.a (FH) Christina Unterberger, Österreichische Bundesjugendvertretung
Kinderrechte-Baustellen in Österreich
„Es gibt auch bei uns nach wie vor viele Kinderrechte-Baustellen: 68% der österreichischen Eltern wenden noch immer Ohrfeigen als Erziehungsmittel an. Die Jugendschutzbestimmungen sind nicht für alle neun Bundesländer einheitlich geregelt. In der Jugendwohlfahrt wurde das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz immer weiter abgeschwächt und hängt seit 2008 in der Warteschleife. Unser Fremdenrecht macht es möglich, dass Kinder und Jugendliche in Schubhaft genommen werden, obwohl sie aus ihrer Heimat zur Flucht gedrängt oder gezwungen worden sind. Es fehlt an statistischen Daten. Junge Menschen und ihre Interessen werden einfach häufig als weniger wert betrachtet.“ fasst Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte die kritische Sicht des Netzwerks Kinderrechte Österreich zusammen.
„Gemeinsam werden wir diese Kritikpunkte nun dem UN-Kinderrechtsausschuss präsentieren und aufzeigen, dass auch in Österreich noch großer Handlungsbedarf für die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen besteht. Fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten, Mängel im Gesundheitssystem oder die Situation von Kindern mit Behinderungen sind nur einige der Themen, die die Ausschussmitglieder mit uns diskutieren werden. Danach hoffen wir auf diesbezügliche Gespräche mit Regierungsmitgliedern in Österreich“, erklärt Christina Unterberger von der Bundesjugendvertretung.
Wie geht es weiter?
Der UN-Kinderrechtsausschuss greift im Prüfverfahren auf die Expertise des Netzwerks Kinderrechte Österreich zurück, um den politischen EntscheidungsträgerInnen in Österreich gezielte Lücken im Kinderrechtsbereich aufzuzeigen. Dies geschieht anhand einer Fragenliste („List of Issues“) an die österreichische Regierung, die in der Pre-Session am 9. Februar erarbeitet wird. Am Ende des Prüfungsprozesses – wahrscheinlich im Herbst 2012 - steht eine Stellungnahme des UN-Kinderrechtsausschusses zur Lage der Kinderrechte in Österreich, so genannte „Abschließende Beobachtungen“ („Concluding Observations“). „Wir bieten auch der österreichischen Regierung unsere Erfahrungen und Wissen an, um die in den „Abschließenden Beobachtungen“ enthaltenen Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge bestmöglich umzusetzen. Kinderrechte sollen auch in Österreich mit Leben erfüllt werden.“ heißt es aus dem Netzwerk.
Netzwerk Kinderrechte fordert weiterhin Begleitmaßnahmen und Monitoring (19.1.2012)
Am 20. Jänner 2011 wurde das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ im österreichischen Nationalrat beschlossen. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich mit seinen 34 Mitglieds-Organisationen kritisiert zum ersten morgigen Jahrestag den bisherigen Umgang mit dem „BVG Kinderrechte“.
„Wir fragen uns wirklich, welche Maßnahmen denn bislang getroffen wurden, um dieses Verfassungsgesetz auch konkret in spürbare Praxis umzusetzen? Was haben Kinder, Jugendliche, Eltern, armutsbetroffene Familien, Gewaltopfer oder Kinderflüchtlinge vom BVG Kinderrechte bisher gehört? Wo bleibt die Auseinandersetzung mit dem BVG Kinderrechte und effektiven Möglichkeiten der Geltendmachung in der Verwaltung, Justiz, Gesetzgebung, in Schule oder Elternberatung? Wo bleibt der große Schwung zur Förderung der Kinderrechte in Österreich?“ fasst Mag. Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte die Kritik des Netzwerks Kinderrechte Österreich zusammen.
„Welche Gesetze wurden bisher auf ihre Vereinbarkeit mit dem BVG Kinderrechte explizit geprüft? Wie ist es zum Beispiel möglich, dass unser Asyl- und Fremdenrecht weiterhin parallel zum neuen BVG Kinderrechte besteht? Warum wird seit Jahren erfolglos über ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz zwischen Bund und Ländern gestritten?“ sind praktische Beispiele dafür, dass Kinderrechte keine politische Priorität in Österreich haben.
Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) war 1992 im Zuge der Ratifikation vom Nationalrat nicht als Verfassungsgesetz (wie zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention) genehmigt worden. Ihre unmittelbare Anwendbarkeit vor Gericht und Behörden war ausgeschlossen. Für das BVG Kinderrechte 2011 wählten die Regierungsparteien einen sehr selektiven Ansatz: ein allgemeiner Anspruch auf Schutz und Fürsorge, Kindeswohl und Partizipation, das Verbot von Kinderarbeit und Gewalt und ein Diskriminierungsverbot von Kindern mit Behinderung sind die einzigen Bestimmungen im Verfassungsrang. Dafür wurde ein weitreichender, der KRK nicht entsprechender Gesetzesvorbehalt eingefügt.
„Bei der Verankerung in der Verfassung handelt es sich um eine Erweiterung des österreichischen Grundrechtskatalogs mit einigem Potential. Unsere ursprüngliche Kritik am Gesetzesvorbehalt, an den fehlenden sozialen Rechten zu Armutsbekämpfung, Gesundheit, Freizeit und Spiel, beziehungsweise den Rechten bestimmter Zielgruppen wie etwa den Kinderflüchtlingen, müssen wir wie vor einem Jahr aufrecht halten. Besonders problematisch ist aber das Fehlen von wirksamen Maßnahmen zur Umsetzung des BVG in die Praxis, samt eines effektiven Kinderrechte-Monitorings in Österreich. Kinderrechte umzusetzen, bedeutet nicht einfach, Gesetze zu beschließen. Dafür braucht es Geld, Strukturen, Personal und Erfolge in der Praxis“, lautet die Bestandsaufnahme des Netzwerks Kinderrechte Österreich ein Jahr nach der Beschlussfassung des „Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte des Kindes“.
Nein, in Österreich werden nicht alle Kinderrechte umgesetzt: spielende Kinder als Lärmbelästigung, Gewalt, sexuelle Übergriffe unter jugendlichen Straftätern, Haft für 16-jährige AsylwerberInnen (20.5.2011)
Eine Bestandsaufnahme am 20. Mai 2011 zeigt ein paar kinderrechtliche Problembereiche in Österreich:
- 1) Gewalt an Kindern
„Jugendamt: Kinder werden zu sehr vernachlässigt“, Die Presse, Printausgabe 20.5.2011 Was sagt die Kinderrechtskonvention dazu? Artikel 19 (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut. - 2) Spielende Kinder als Lärmbelästigung
„Kinder müssen einfach Lärm machen dürfen“, Der Standard, Printausgabe 20.5.2011
Was sagt die Kinderrechtskonvention dazu? Artikel 31 (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. - 3) Sexuelle Übergriffe unter jugendlichen Straftätern in Gefängnissen
„Jugendhaft: Situation in Wien etwas entspannt - 40 jugendliche Häftlinge sind seit Februar in die Jugendstrafanstalt Gerasdorf in Niederösterreich überstellt worden. Damit entspannte sich die Platzsituation in der Justizanstalt Wien-Josefstadt etwas. Die Jugendlichen haben zudem bessere Haftbedingungen. Probleme gibt es vor allem wegen sexueller Übergriffe.“, https://orf.at/v2/stories/2059312/, 20.5.2011
Was sagt die Kinderrechtskonvention dazu?
Artikel 40
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes an, das der Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt wird, in einer Weise behandelt zu werden, die das Gefühl des Kindes für die eigene Würde und den eigenen Wert fördert, seine Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten anderer stärkt und das Alter des Kindes sowie die Notwendigkeit berücksichtigt, seine soziale Wiedereingliederung sowie die Übernahme einer konstruktiven Rolle in der Gesellschaft durch das Kind zu fördern.
Das war nur eine zufällige Bestandsaufnahme in österreichischen Medien am 20. Mai 2011. Die letzte Beurteilung der Kinderrechte in Österreich hat 2005 der UNO Kinderrechtsausschuss vorgenommen - hier geht es zu seinen Empfehlungen.
Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder" beschlossen. Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft.
Sie finden das Gesetz hier untenstehend und auf der Parlamentshomepage.
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
Artikel 2
(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen. (2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.
Artikel 3
Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.
Artikel 4
Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.
Artikel 5
(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. (2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.
Artikel 6
Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Im Sinne des Artikel 7 Abs. 1 B-VG ist die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Kindern in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Artikel 7
Eine Beschränkung der in den Artikeln 1, 2, 4 und 6 dieses Bundesverfassungsgesetzes gewährleisteten Rechte und Ansprüche ist nur zulässig, insoweit sie gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
Artikel 8
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Und davor?
In einer konzertierten Aktion haben an die 30 Organisationen aus dem Netzwerk Kinderrechte Österreich und darüber hinaus am 18. Jänner 2011 zeitgleich ihrer Enttäuschung und Protest gegen das geplante Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder in jeweils eigenen Presseaussendungen auf www.ots.at Ausdruck verliehen.
Presseaussendungen des Netzwerks Kinderrechte Österreich:
1) Kinderrechte in der Verfassung: ungenügend, unbeachtet, unwürdig! Netzwerk Kinderrechte warnt vor bevorstehender lückenhafter Verankerung (11.1.2011)
„Niemand möchte, dass sein Kind geschlagen wird. Niemand möchte, dass sein Kind geringe Bildungschancen hat. Niemand möchte, dass sein Kind eineinhalb Jahre auf einen Therapieplatz warten muss. Die UN-Kinderrechtskonvention sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche wichtig und ernst genommen werden und ihnen in allen Lebenslagen grundlegende Rechte gewährleistet werden. Das Vorgehen und der aktuelle Entwurf der Regierungsparteien für ein Bundesverfassungsgesetz zur Verankerung der Kinderrechte ist allerdings keine adäquate Antwort Österreichs auf diesen Auftrag“, so das Netzwerk Kinderrechte Österreich mit seinen 32 Mitgliedsorganisationen anlässlich der bevorstehenden parlamentarischen Befassungen.
Erst siebzehn Jahre nach Ratifikation der Kinderrechtskonvention 1992 wurde von den Regierungsparteien ein Verfassungsentwurf – ohne Einbindung von Kinderrechtsorganisationen – vorgelegt. Dieser scheiterte im Nationalrat Ende 2009 wegen inhaltlicher und politischer Gründe an der fehlenden Zwei-Drittelmehrheit. Am kommenden Donnerstag 13. Jänner 2011 soll aber eben dieser Entwurf im Verfassungsausschuss erneut beraten und nach einem Hearing von Experten, an dem diesmal auch das Netzwerk Kinderrechte teilnehmen darf, auch gleich beschlossen werden.
Von Beginn an wurde der Regierungsentwurf von Kinderrechts-ExpertInnen des Netzwerks heftig kritisiert: So verweist etwa Mag. Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte darauf, dass zentrale Kinderrechte aus der Konvention im Entwurf fehlen und auch in der derzeitigen Grundrechtsordnung in Österreich ungenügend gewährleistet sind: Kinderrechte auf Gesundheit, Bildung, Freizeit und Spiel, Lebensstandard/Kinderarmutsbekämpfung, spezifischer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Diskriminierung oder Rechte von Kinderflüchtlingen: „Der Regierungsentwurf folgt einem unzureichenden, selektiven Ansatz, der nur einzelne Rechte herausgreift. Es darf aber keine Frage des politischen Verhandlungsgeschicks sein, welche Rechte in die Verfassung aufgenommen werden.“
Weiters fordert das Netzwerk Kinderrechte Österreich weiterhin die ersatzlose Streichung des geplanten Gesetzesvorbehalts, der ausgerechnet zu den zentralen kinderrechtlichen Grundsätzen wie Kindeswohlmaxime, Anspruch des Kindes auf Schutz und Fürsorge oder Partizipationsrecht Kriterien für zulässige Beschränkungen der Kinderrechte vorsieht – Einschränkungen, die weder in der Konvention noch zum Beispiel in der EU-Grundrechtscharta enthalten sind. Offenbar gehe es um die Aufrechterhaltung des aktuellen rechtlichen Status quo etwa im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts.
„Wir fordern die Regierungsparteien weiterhin dazu auf, der Diskussion über eine adäquate Verankerung der Kinderrechtskonvention mehr Zeit und Raum zu geben. Die BVG-Verankerung darf keine bloß symbolische Einzelmaßnahme bleiben. Es muss ein dringend erforderliches Gesamtpaket an begleitenden Unterstützungsmaßnahmen für Kinder wie Erwachsene (Information, Training, Evaluation) geschnürt werden.“ heißt es abschließend aus dem Netzwerk.
2) Warum nicht alle Kinderrechte in unserer Verfassung? Netzwerk Kinderrechte warnt weiterhin vor lückenhafter Verankerung (18.1.2011)
„Wir fordern alle 183 Nationalratsabgeordneten dazu auf, der Diskussion über eine adäquate Verankerung der Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung mehr Zeit und Raum zu geben und dem vorliegenden Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder am kommenden Donnerstag 20. Jänner 2011 nicht zuzustimmen.“ mahnt das Netzwerk Kinderrechte Österreich mit seinen 32 Mitgliedsorganisationen zum wiederholten Male. In dem Entwurf fehlen die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Freizeit und Spiel, Lebensstandard/Kinderarmutsbekämpfung, der spezifische Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Diskriminierung oder Rechte von Kinderflüchtlingen. Auch der geplante Gesetzesvorbehalt müsse ersatzlos gestrichen werden.
„Wir haben bisher noch immer keine Antwort darauf bekommen, warum nicht alle Kinderrechte in unserer Verfassung verankert werden sollen. Wo steht denn das Recht auf Gesundheit oder das Recht auf Freizeit und Spiel bereits in unserer Verfassung? Von politischer Seite wurde zuletzt oftmals von „vollständiger Erfüllung der Standards der Kinderrechtskonvention in Österreich“ gesprochen. Gerade Medienberichte der letzten Tage und Wochen beweisen rasch das Gegenteil, diese Aussage verhöhnt geradezu die Opfer von Gewalt in der Familie, in kirchlichen und staatlichen Institutionen oder Kinderflüchtlingen.“ kritisieren die Kinderrechts-ExpertInnen, die nahe legen, die Seitenweisen Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses zu Österreich auf www.kinderhabenrechte.at zu lesen. „Kinderrechte umsetzen, heißt eben nicht einfach Gesetze beschließen. Dafür braucht es Geld, Strukturen, Personal und Erfolge in der Praxis!“
Die richtigen Antworten zum BVG Kinderrechte auf Aussagen von PolitikerInnen
Folgende Aussagen der PolitikerInnen rund um die Verabschiedung des BVG Kinderrechte können wir als Kinderrechts-ExpertInnen widerlegen - entweder mit der Expertise von Helmut Sax im Verfassungsausschuss des Parlaments am 13. Jänner 2011 hier oder direkt im Anschluss an die kursiv geschriebenen Zitate:
Als Beispiel aus der Aussendung von Ridi Steibl, ÖVP, am 18. Jänner 2011:
"Die Übernahme aller Artikel aus der Konvention würde in Österreich zu kuriosen Ergebnissen führen, da wir in vielen Bereichen höhere Standards garantieren als die UN-Konvention, gibt Steibl zu bedenken. Denn die Konvention soll ja in vielen Staaten diese hohen Standards erst herbeiführen. "So würde etwa bei uns niemand auf die Idee kommen, dass unter 15jährige zu den Streitkräften eingezogen werden könnten (Art. 38). Wer zweifelt in Österreich an der Garantie der Bereitstellung von sauberem Trinkwasser (Art. 24)? Wer will andererseits in Österreich eine Adoption nach islamischem Recht einführen - so wie dies in Art. 20 der Konvention vorgesehen ist?"
Natürlich gibt es Regelungsbereiche der Kinderrechtskonvention (KRK), die in Österreich insgesamt weniger Relevanz haben, aber das schmälert ihre grundsätzliche Bedeutung nicht. Man muss sie einfach auf den österreichischen Kontext hin anwenden - vor dem Hintergrund zum Beispiel Anerkennung spezifischer Verwundbarkeit von Kindersoldaten, die in Österreich im Asyl ansuchen (gibt's immer wieder laut UNHCR), können die KRK-Standards (inkl. Zusatzprotokoll) Grundlage für die Anerkennung kindspezifischer Fluchtgründe im Asylverfahren sein.
Zur Bedeutung des Rechts auf Zugang zu sauberem Trinkwasser als Teil des Rechts auf Gesundheit: Warum sollte dies eines Tages keine Relevanz in Österreich haben, siehe Probleme in anderen Staaten zum Beispiel nach Privatisierung der Wasserversorgung, die dann zu Gebührenerhöhung und Zugangsverweigerungen geführt haben?
Zur Erwähnung der "kafalah" in der KRK, einer Form der Adoption nach islamischem Recht, so nach dem Motto, muss Österreich dann islamisches Recht umsetzen: Das ist natürlich völlig absurd, weil das nur eine beispielhafte Aufzählung der KRK ist, welche Instrumente es im jeweiligen nationalen Kontext geben kann, aber verlangt natürlich keine Einführung zum Beispiel in Österreich.
Zur Gefahr einer möglichen "Verschlechterung" von Standards durch die KRK: Artikel 41 KRK (Günstigkeitsklausel/Verschlechterungsverbot): "Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte des Kindes besser geeignete Bestimmungen unberührt, die enthalten sind a) im Recht eines Vertragsstaates oder b) in dem für diesen Staat gelten Völkerrecht." Die KRK selbst schließt also eine Verschlechterung von Standards aus, das heißt höhere nationale Standards haben IMMER Vorrang!
Aus dem Kreis unserer Mitglieder haben sich verschiedene Fachorganisationen mit Protestschreiben anlässlich der jüngsten Kinderrechtsverletzungen an die Politik und Öffentlichkeit gewandt:
Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ):
Presseaussendung vom 18. Oktober 2010 Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde protestiert gegen Abschiebung Minderjähriger und fordert einmal mehr Verankerung der Kinderrechte in Österreichischer Verfassung
Offener Brief an Frau BM für Inneres Maria Fekter vom 18. Oktober 2010
Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (ÖGKJP):
Offener Brief an Frau BM für Inneres Maria Fekter vom 18. Oktober 2010
Auch Lothar Krappmann vom UN-Kinderrechtsausschuss, der Hirnforscher Gerald Hüther und die Psychologin Gertrude Bogyi haben in einem ORF-Beitrag am 21. Oktober 2010 in Vorarlberg beim Symposium "Kindheit und Gesellschaft" die massiven Kinderrechtsverletzungen in Österreich kritisiert.
Regierungs-Entwurf aus 2009 lückenhaft (15.10.2010)
„Der Regierungsentwurf aus dem Jahr 2009 zur Verfassungsverankerung der UN-Kinderrechtskonvention weist gravierende Mängel auf, die nach Auffassung des Netzwerks Kinderrechte Österreich unbedingt beseitigt werden müssen. Der Entwurf enthält kein klares, vorbehaltloses Signal zum Schutz der Kinderrechte. Er schließt für junge Menschen wesentliche grundrechtliche Gewährleistungen aus etwa bezüglich Gesundheit, Bildung, Freizeit, Kinderarmutsbekämpfung und Schutz vor Altersdiskriminierung. Und er trifft keine Garantien für eine kindadäquate Durchsetzung dieser Rechte.“ warnt Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez, Geschäftsführerin des Netzwerks Kinderrechte Österreich, davor, den unzulänglichen Entwurf der Regierungsparteien aus dem Vorjahr nun als Lösung zu sehen.
So fordern die 33 Mitgliedsorganisationen des Netzwerks unter anderem eine ersatzlose Streichung des von ÖVP und SPÖ geplanten Artikels 7: „Dieser Gesetzesvorbehalt mit Kriterien für zulässige Beschränkungen der kinderrechtlicher Grundsätze wie Kindeswohlmaxime, Anspruch des Kindes auf Schutz und Fürsorge oder Partizipationsrecht ist rechtlich sachlich nicht gerechtfertigt und sollte politisch in einer sich als kinder- und jugendfreundlich definierenden Gesellschaft keinen Platz haben.“
„Ich sage es ganz simpel: Es geht um den besonderen Stellenwert von allen Kindern und Jugendlichen, in unseren Köpfen und natürlich in den Gesetzen. Deshalb verlangen wir auch umfassende, mit adäquaten Ressourcen ausgestattete Maßnahmen der Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbildung. Jedes Kind soll seine Rechte kennen. Und jeder Erwachsene, wirklich jeder, auch und vor allem in Gesetzgebung, Justiz und Exekutive in Österreich soll Kinderrechte nicht nur kennen, sondern dementsprechend handeln.“ so Schaffelhofer-Garcia Marquez abschließend.
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich unterstützt die Initiative www.gegen-unrecht.at und verweist auf sein detailliertes Positionspapier zur Verfassungsverankerung.
Bericht über Kinderrechtsverletzungen an die Vereinten Nationen in Vorbereitung (07.10.2010)
„Österreich hat die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen schon im Jahr 1992 ratifiziert. Auf eine Verankerung im Verfassungsrang und juristische Durchsetzbarkeit wurde aber verzichtet, weil die Kinderrechte in Österreich ohnehin "weitgehend gewährleistet" wären, hieß es vor 18 Jahren. Das Netzwerk Kinderrechte ist anlässlich der jüngsten Polizei- und Abschiebeaktion gegen die beiden achtjährigen Mädchen überzeugt, „dass der Widerspruch zwischen internationalen Kinderrechtsstandards und österreichischer Rechtslage und Praxis im Asyl - und Fremdenrecht nicht deutlicher sein kann.“ erklärt Mag. Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte für die über 30 Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte Österreich, warum hier eine klare Kinderrechtsverletzung vorliege.
Die Kinderrechtskonvention verlange eine Kindeswohlprüfung bei jeder Form staatlichen Handelns, das Kinder betreffe. Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder seien dabei „vorrangig zu berücksichtigen“. Das Vorgehen der Polizei, die Teilung der Familie durch die Schubhaft und die teilweise Abschiebung der Familie zeigen aktuell die völlige Missachtung dieses Grundsatzes und anderer kinderrechtlicher Standards.
Vor diesem Hintergrund und den bisherigen die Polizeiaktion rechtfertigenden Aussagen staatlicher VertreterInnen verweist das Netzwerk Kinderrechte einmal mehr darauf, dass Menschenrechtsschutz für Kinder über die Standards der EMRK hinausreiche. „Die Kinderrechtskonvention muss 18 Jahre nach ihrer Ratifikation durch Österreich endlich in der Verfassung und Rechtsordnung insgesamt umgesetzt werden.“ so die immer gleichlautende Forderung aller Mitglieder des Netzwerks.
„Österreich kandidiert 2011 für einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Soll diese Kandidatur glaubwürdig sein, sind Regierung und Gesetzgebung dringend zum Handeln aufgefordert.“ schließt Sax. Auch werde in den nächsten Monaten ein Bericht zur Lage der Kinderrechte in Österreich („Schattenbericht“) zur Vorlage beim UN-Kinderrechtsausschuss vom Netzwerk vorbereitet. Für die Sammlung von problematischen „Einzelfällen“ ist das Netzwerk allen MedienvertreterInnen für Unterstützung dankbar.
Weitere Aussendungen unserer Mitgliedsorganisationen:
- Bundesjugendvertretung am 6.10. und 7.10.
- FICE Austria / Kinderrechtebüro Österreich am 7.10.
- Katholische Jungschar Österreichs am 7.10.
- Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs am 7.10.
- Wiener Kinderfreunde am 7.10.
- Österreichische Kinderfreunde am 6.10.
- SOS-Kinderdorf am 14.10.
Laut Studien erfahren Jugendliche in Österreich mehr Gewalt als junge Menschen in anderen europäischen Staaten (29.09.2010)
„Zu Gewalt darf in keiner Weise aufgerufen werden. Nicht in der Form eines Computerspiels und aktuell nicht in Form der Verführung zu einer nur scheinbar humorvollen, verharmlosenden Gewaltausübung unter Kindern und Jugendlichen. Der Wahlkampf-Comic der FPÖ Wien steht in krassem Widerspruch zu dem in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Prinzip, das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung zu schützen.“ kritisiert Dr. Klaus Vavrik für die über 30 Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte Österreich den „saloppen Umgang mit Gewalt in unserer Gesellschaft“.
Kinder und Jugendliche erfahren in Österreich bereits mehr Gewalt als junge Menschen in anderen europäischen Staaten. Es sei deshalb „absolut entbehrlich und beschämend, sie mit solchen Gewaltaufforderungen im Wahlkampf zu instrumentalisieren und zu manipulieren.“ Vavrik weiter: „Wir dürfen nicht müde werden, darauf zu pochen, dass Kinderrechte für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen gelten. So steht es in der Kinderrechtskonvention. Niemand darf auf Grund der Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache oder Religion schlechter behandelt werden.“
Wirtschafts- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner lud am 3.3.2010 zur Enquete "Einheitlicher Jugendschutz in Österreich" ins Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), wo er mit VertreterInnen der Bundesländer, der Bundesjugendvertretung und weiterer ExpertInnen das Thema diskutierte. Die Bundesjugendvertretung (Mitglied des Netzwerks Kinderrechte) hatte schon im Vorfeld ihre Forderungen zur Vereinheitlichung präsentiert (siehe Pressegespräch am 23.2.2010 unten): www.vereinheitlichen.at (nicht mehr existent)
Reaktionen von politischer Seite und von Netzwerk Kinderrechte-Organisationen:
- „Vereinheitlichung jetzt! - Katholische Jungschar fordert die bundesweite Vereinheitlichung der Jugendgesetzgebung“
(OTS-Aussendung am 2.3.2010) - „BZÖ-Markowitz: Jugendschutzminister kläglich gescheitert“ (OTS-Aussendung am 3.3.2010)
- „Mitterlehner: „Einheitliche Richtwerte verbessern Jugendschutz“ - Wirtschafts- und Jugendminister bei Enquete „Einheitlicher Jugendschutz in Österreich“: Jugendschutz-Bestimmungen vereinheitlichen, um Akzeptanz und Lebbarkeit zu verbessern“ (OTS-Aussendung am 3.3.2010)
- „JUGENDVERTRETUNG: Jugendschutz - Die Zeit ist reif! - Nach der Jugendschutz-Enquete fordert die BJV konkrete Schritte für ein einheitliches Gesetz! Jugendliche zeigten in einer Medienaktion Unverständnis über aktuelle Situation.“ (OTS-Aussendung am 3.3.2010)
- „Windbüchler-Souschill: Beim Jugendschutz bleiben viele Fragen offen - Grüne fordern ein modernes und einheitliches Bundesgesetz“ (OTS-Aussendung am 3.3.2010)
- „LR Schmid: Vorarlberger Jugendschutzbestimmungen vorbildlich - Kein neues Bundesgesetz sondern Harmonisierungsprozess mit den Ländern notwendig“ (OTS-Aussendung am 3.3.2010)
- „Österreichische Kinder- und Jugendanwälte: Harmonisierung des Jugendschutzes verwirklichen! - BM Mitterlehners Weg der Vereinheitlichung muss weiter gehen“ (OTS-Aussendung am 4.3.2010)
- „JUGENDVERTRETUNG: Scheitert Jugendschutzgesetz? - Rückzieher von Staatssekretärin Marek im heutigen Bundesrat.“ (OTS-Aussendung am 11.3.2010)
Pressegespräch der Bundesjugendvertretung am 23.2.2010
Die Bundesjugendvertretung analysiert die aktuelle Lage und präsentiert ihre Forderungen für ein einheitliches Jugendschutzgesetz.
Nach wie vor gibt es in allen Bundesländern eigene Jugendschutzgesetze, die regeln, wie lange junge Menschen ausgehen, ab wann sie welchen Alkohol trinken, rauchen, alleine auf Urlaub fahren dürfen etc. - ein unverständliches und unübersichtliches Konvolut an Regelungen, das nicht nur für Jugendliche schwer nachvollziehbar ist.
Die Bundesjugendvertretung (BJV) als gesetzliche Interessenvertretung der jungen Menschen in Österreich fordert eine Abschaffung dieses Gesetzes-Wirrwarrs und ein einheitliches und transparentes Jugendschutzgesetz für ganz Österreich.
In einem Pressegespräch präsentiert die BJV ihr Modell für ein Bundesjugendschutzgesetz und stellt einen Videospot zum Thema vor, der die aktuelle Situation veranschaulicht und im Web verbreitet werden soll. Außerdem beurteilt Jugendschutz-Experte Dr. Anton Schmid die aktuelle Jugendschutz-Situation und deren Auswirkungen.
Wir laden die VertreterInnen der Medien sehr herzlich zu diesem Termin ein:
Ihre Gesprächspartner: Wolfgang Moitzi, Vorsitzender der Bundesjugendvertretung Dr. Anton Schmid, Jugendanwalt
Datum: Di., 23.02.2010,
Beginn: 10 Uhr
Ort: Bundesjugendvertretung, Praterstraße 70/13, 1020 Wien
Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung unter
nicole.pesendorfer@jugendvertretung.at
Hier die Einladung zum Download.
Weiter Fastenzeit für Kinder- und Jugendagenden (18.02.2010)
Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Bundesgesetzes über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetz 2010 - B-KJHG 2010) der Interessensgemeinschaft „Chancen ins Gesetz“:
„Obwohl es sich erneut um ein eingeschränktes Begutachtungsverfahren handelt, erachten wir es weiterhin als dringend notwendig, uns, wenn auch uneingeladen, einzubringen. Als vielzitierte „ExpertInnen“ sehen wir uns auch als LobbyistInnen für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die an diesen Prozessen nicht direkt partizipieren können.
Es stimmt uns nachdenklich, dass die 2008 gemeinsam in den ministeriellen Arbeitsgruppen erarbeiteten und von allen Seiten für gut befundenen Ziele, die auch dem Lenkungsausschuss vorgelegt wurden, mit dem jetzigen dritten Entwurf nicht erreicht werden.“
Zur Stellungnahme vom 30.3.2010
„Fastenzeit in der Jugendwohlfahrt eingeläutet“
Die Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz lädt zur Pressekonferenz am 19.2.2010 um 10:00 Uhr im Albert Schweitzer Haus, 1090 Wien, Schwarzspanierstrasse 13, Kapelle, 4. Stock
Der tragische Fall „Luca“ war Anlass für eine Neufassung des Jugendwohlfahrtsgesetzes von 1989. In mehreren Arbeitskreisen wurde im Frühjahr 2008 von FachexpertInnen mit aktiver Beteiligung der Kinderschutzorganisationen der Entwurf des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes erarbeitet.
Die darin enthaltenen Qualitätsstandards hätten eine im Vergleich zu anderen Bereichen der öffentlichen Haushalte geringfügige Erhöhung der Ausgaben begründet. Mehrere Bundesländer drohten daraufhin den „Konsultationsmechanismus“ – detaillierte Verhandlungen zwischen Bund und Ländern – auszulösen. In der Folge verhandelte Staatssekretärin Marek mit den Ländervertretern einen weiteren Entwurf. Dabei wurden alle Qualitätsverbesserungen entscheidend verwässert. Vom ersten Entwurf, der einen wichtigen Schritt für die Jugendwohlfahrt bedeutet hätte, ist nicht mehr viel übrig. Dadurch wird das geplante Kinder- und Jugendhilfegesetz zahnlos.
Für die Banken wurden innerhalb weniger Wochen Milliarden locker gemacht. Landesbehörden und Bundesministerium wollen jedoch für die Kinder in Österreich kein Geld in die Hand nehmen.
Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz ist seit zwei Jahren in der Warteposition. Verbesserungen in der Jugendwohlfahrt dürfen aber nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Die Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert daher:
- Einheitliche Qualitätskriterien und Qualitätssicherung
- Vier-Augenprinzip bei der Gefährdungsabklärung
- Fortsetzung von Betreuungen auch über 18 Jahre hinaus
- Einheitliche Standards bei der Informationsweitergabe und interdisziplinären Kooperation, Nahtstellenmanagement · Qualitätsmonitoring zur Umsetzung und Bericht ans Parlament
- Integrierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes
Auf Ihr Kommen freuen sich:
DÖJ-Dachverband Österr. Jugendwohlfahrtseinrichtungen, OBDS Österr. Berufsverband der SozialarbeiterInnen, Diakonie Österreich, Caritas Österreich, Österr. Berufsverband für Psychotherapie, Heilpädagogische Gesellschaft Österreich, Interessensgemeinschaft Chancengesetz, Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, Österr. Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Hier zum Download die aktuelle Position des Netzwerks Kinderrechte Österreich zur Verankerung in der Verfassung: Grundsatzpapier
Am 10.12.2009 scheiterte im Nationalrat die Verabschiedung des "Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern und Jugendlichen". Bei dem von SPÖ und ÖVP vorgelegten Entwurf zu den Kinderrechten wurde die Zweidrittelmehrheit mit 100 Ja- gegen 68 Neinstimmen verfehlt.
Zusammenfassung der Reaktionen (auch des Netzwerks Kinderrechte - siehe unten) in der APA-Meldung am 11.12.2009 zu "Kinderrechte - Marek "bedauert" Scheitern. Netzwerk Kinderrechte fordert Mitspracherecht - Pröll kritisiert Opposition".
Position des Netzwerks Kinderrechte dazu "am Tag danach" am 11.12.2009 - veröffentlicht auf OTS: Netzwerk Kinderrechte: Österreich muss „Kinderrechte-reif“ werden! Lückenhafter Entwurf soll bis Sommer 2010 zu gutem Kinderrechte-Paket werden
„Es war ein Schritt in die richtige Richtung, dass die Kinderrechte nach 17 Jahren in der österreichischen Verfassung verankert werden sollten. Der SPÖ-ÖVP-Entwurf für ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern und Jugendlichen war aber lückenhaft, diskriminierend und bei weitem nicht das, was in unserem Land möglich wäre. Unsere Kinder und Jugendliche haben das so nicht verdient. Wir verlangen deshalb, dass für eine Beschlussfassung im nächsten halben Jahr die Kinderrechts-Organisationen an den Verhandlungstisch geladen werden. Gemeinsam wollen wir ein „Kinderrechte-Paket“ mit Sensibilisierungsmaßnahmen, bewusstseinsbildenden Kampagnen und verpflichtender Evaluierung schnüren. Österreich muss Kinderrechte-reif werden“, fordert Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez, Geschäftsführerin des Netzwerks Kinderrechte Österreich, anlässlich der gestern Abend gescheiterten Verabschiedung des SPÖ-ÖVP-Entwurfes zur Verankerung von Kinderrechten im Nationalrat.
Für die 30 Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte hatte sich die Regierung – ohne jegliche Einbindung der Kinderrechte-ExpertInnen - leider dazu entschlossen, nicht die ganze Konvention, sondern nur einzelne Rechte in der Verfassung zu verankern. Wichtige Themen wie Gesundheit, Freizeit, Bildung, Kinderarmut/angemessener Lebensstandard wurden explizit gar nicht angesprochen. Bezüglich Diskriminierung von Kindern begnügte man sich mit dem geltenden Gleichheitssatz in der Verfassung.
Der Gesetzesvorbehalt in Artikel 7 in dem Entwurf war aus Sicht des Netzwerks Kinderrechte der enttäuschendste Teil des Entwurfs. Kindeswohl oder Partizipationsrecht seien keine Abwehrrechte, wo es Schranken für staatliche Eingriffe bedurft hätte. Dieser Vorbehalt deutete darauf hin, dass man sich im Grunde damit nur absichern wollte, dass das neue Bundesverfassungsgesetz möglichst nicht zu Änderungen von Gesetzen führen sollte.
„Die Kinderrechte sind seit ein paar Wochen nun in aller Munde. Wir erwarten uns von der Politik nun mehr und bieten uns zum wiederholten Mal an: Es braucht ein klares Signal und Begleitmaßnahmen zu Information, Sensibilisierung und Weiterbildung über die Rechte der Kinder, für Kinder und Erwachsene. Jeder und jede in Österreich soll erfahren, was gelebte Kinderrechte bedeuten und welche konkrete Auswirkungen eine Verankerung in der Verfassung überhaupt hätte.
Wir werden aktiv bleiben und für Februar 2010 einen Runden Tisch des Netzwerks Kinderrechte mit VerfassungsexpertInnen, RechtsanwältInnen, den politischen Parteien und RegierungsvertreterInnen veranstalten“, so Schaffelhofer-Garcia Marquez abschließend zu einem weiteren Beitrag der Kinderrechts-Organisationen, der „eigentlich Aufgabe des Staates gewesen wäre“.
Weitere Chronologie:
Berichterstattung über die Kritik des Netzwerks Kinderrechte an dem Regierungsparteien-Entwurf in der APA und im STANDARD am 8.12.2009
Am 1.12.2009 tagte der Verfassungsausschuss des Nationalrats, wo über die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern und Jugendlichen abgestimmt wurde. Die beiden Regierungsparteien ÖVP und SPÖ stimmten dem Bundesverfassungsgesetz zu, die Grünen, das BZÖ und die FPÖ stimmten dagegen. Am 10. oder 11.12.2009 kommt das Gesetz daher im Plenum des Nationalrats zur Beschlussfassung, "allerdings ist es äußerst fraglich, ob die für einen Beschluss notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zustande kommt" (aus der Aussendung der Parlamentsdirektion).
Berichterstattung und Aussendungen der politischen Parteien vom 1.12.2009:
- Die Presse am 1.12.2009 zu "Opposition blockiert Verankerung der Kinderrechte"
- OTS-Aussendung "Ridi Steibl: Das muss die Opposition den Kindern erklären!" vom 1.12.2009
- OTS-Aussendung "Lueger: Unverständnis für Oppositionsblockade bei Kinderrechten" vom 1.12.2009
- OTS-Aussendung "Molterer: Setzen mit Verankerung der Kinderrechte in Verfassung ein gesellschaftspolitisches Signal" vom 1.12.2009
- OTS-Aussendung "FPÖ-Stefan: Kinderrechts-Entwurf wird von der FPÖ als unzureichend abgelehnt" vom 1.12.2009
- OTS-Aussendung "Wittmann: Opposition stimmt gegen Kinderrechte" vom 1.12.2009
Stellungnahme der neun Kinder- und Jugendanwaltschaften (Mitglieder des Netzwerks Kinderrechte Österreich) am 1.12.2009: "Beschämend: Kinderrechte als politischer Spielball!"
Was wurde vor dem 1.12.2009 gesagt?
Von Seiten der Opposition haben sich die Grünen bereits klar deklariert, dem Initiativantrag der Regierungsparteien nicht zustimmen zu wollen - hier ihre OTS-Aussendung vom 20.11.2009 und die OTS-Aussendung vom 27.11.2009.
Auch die FPÖ hat in einer OTS-Aussendung am 20.11.2009 darauf hingewiesen, dass sie auch unabhängig von der Oppositions-Blockade diesem Gesetz nicht zugestimmt hätte.
Der Plan der Oppositionsparteien, Gesetze, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordern, zu blockieren, hatte herbe Kritik bei den Regierungsparteien hervorgerufen, auch vor allem im Zusammenhang mit der Verankerung des ÖVP-SPÖ-Entwurfes zu Kinderrechten in der Verfassung:
- OTS-Aussendung "Marek: Stolz auf Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung" am 20.11.2009
- OTS-Aussendung "Binder-Maier kritisiert Blockadehaltung der Opposition auf Kosten der Kinder" am 20.11.2009
- OTS-Aussendung "Königsberger-Ludwig: Die Rechte behinderter Kinder in der Verfassung zu verankern ist von großer Bedeutung" am 20.11.2009
- OTS-Aussendung "Lueger: Kinderrechte in die Verfassung darf nicht an Blockade der Opposition scheitern" am 20.11.2009
- OTS-Aussendung "Heinisch-Hosek: "Kinderrechte müssen als Menschenrechte anerkannt werden" am 20.11.2009
- Kritik auch vom UNHCR-Büro in Österreich: "Nachbessern dringend erforderlich" am 26.11.2009
Vor diesen letzten Entwicklungen hat das Netzwerk Kinderrechte zur Pressekonferenz geladen - hier die Einladung dazu:
AVISO: Pressekonferenz des Netzwerks Kinderrechte zur Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Verfassung am 17.11.2009 in Wien
„Wir können es nicht oft genug sagen: Seit Jahren fordern wir die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung, seit Jahren arbeiten und tüfteln unsere 30 Mitgliedsorganisationen zu diesem Thema, seit Jahren versuchen wir, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Österreich in unserer täglichen Praxis zu verbessern. Und innerhalb weniger Wochen wollen die Regierungsparteien nun ohne jegliche Einbeziehung von Kinderrechts-ExpertInnen die Verfassungs-Verankerung von Kinderrechten unter Dach und Fach bringen.“ kritisiert Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez, Geschäftsführerin des Netzwerks Kinderrechte Österreich, die heutigen Jubelmeldungen.
Wenn der Dialog schon bisher verweigert wurde, so dürfe der heute präsentierte Entwurf der Regierungsparteien nun nicht nur mit den Oppositionsparteien, sondern müsse vor allem noch mit Kinderrechtsorganisationen besprochen und verhandelt werden.
Die Expertise zum Thema stellt das Netzwerk Kinderrechte den Medien bei ihrer Pressekonferenz zur Verfügung. Kinderrechts-ExpertInnen analysieren noch vor der Nationalratssitzung den Regierungsentwurf, erklären die praktischen Auswirkungen einer Verfassungsverankerung und stehen für Fragen der Medien zu diesem hochkomplexen Thema zur Verfügung.
Datum: Dienstag, 17. November 2009
Zeit: 10.00 Uhr
Ort: wienXtra-kinderinfo, Museumsplatz 1, MuseumsQuartier
Rückfragehinweis:
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez – Mobil: 0676/88011-1016
elisabeth.schaffelhofer@kinderhabenrechte.at
Weitere Infos auf unserer Homepage hier.
APA-Meldungen vom 11.11.2009:
- Kinderrechte kommen in die Verfassung - SPÖ und ÖVP einig Utl.: Heinisch-Hosek und Marek freuen sich über Schutz der Kinder =
Wien (APA) - Die beiden Koalitionsparteien haben sich darauf geeinigt, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Vor einigen Wochen hatten sowohl SPÖ als auch ÖVP jeweils einen eigenen Entwurf vorgelegt, nun hat man sich auf ein gemeinsames Papier verständigt. Staatssekretärin Christine Marek (V) zeigte sich gegenüber der APA "stolz", dass es zum 20. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention nun doch gelungen sei, dieses Vorhaben umzusetzen. Auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) sprach von einem "großen Erfolg".
SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Angela Lueger und SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann meinten, damit werde deutlich "wie wichtig der Schutz von Kindern für Österreichs Gesellschaft ist". Auch Marek sprach von einer "Signalwirkung". Die Staatssekretärin betonte, dass die nun in dem Verfassungsgesetz geplanten Bestimmungen grundsätzlich auch jetzt schon in einfachen Gesetzen verankert seien. Mit der Festschreibung in der Verfassung werde aber das Signal gegeben, wie wichtig dem Staat der Schutz und das Wohl der Kinder seien. Die Kinderrechte werden damit künftig über das Höchstgericht einklagbar. Das bedeutet, wenn jemand meint, dass diese Rechte verletzt seien, dann könne jeder Erwachsener und nicht nur eine bestimmte Behörde, sich für ein Kind an den Verfassungsgerichtshof wenden, erläuterte die Staatssekretärin.
Lueger und Wittmann ergänzten, dass künftig gewährleistet sei, dass Kinder einen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung ihrer Interessen und Meinungen in allen das Kindeswohl betreffenden Angelegenheiten haben. "Wichtig ist auch, dass damit das Verbot der Kinderarbeit und der sexuellen und wirtschaftlichen Ausbeutung von Kindern verfassungsrechtlich abgesichert ist", betonte Lueger. Wittmann wies darauf hin, dass Kinder damit ein verfassungsmäßig abgesichertes Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung haben. Vor allem sei damit auch auf gesetzlich höchster Ebene klargestellt, dass Kinder ohne Gewalt aufwachsen sollen und die "gesunde Watsche" nicht toleriert wird.
In dem der APA vorliegenden Entwurf von SPÖ und ÖVP ist festgehalten, dass jedes Kind Anspruch auf Schutz und Fürsorge habe, sowie auf direkte und regelmäßige persönliche Kontakte zu beiden Elternteilen. Jedes Kind habe das Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen "sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung." Auch Kinderarbeit ist verboten.
Der Entwurf soll nun in der nächsten Plenarsitzung am 18. oder 19. November dem Verfassungsausschuss zugewiesen und dort am 1. Dezember behandelt werden. Am 10. oder 11. Dezember ist dann der Beschluss im Plenum geplant. Marek kündigte davor noch Gespräche mit der Opposition an, Ziel sei ein einstimmiger Beschluss. Die Staatssekretärin zeigte sich dafür optimistisch. - Kinderrechte - Grüne fordern Verhandlungen über Verfassungsmehrheit Utl.: BZÖ kündigt Zustimmung bei "vernünftiger Einigung" an =
Wien (APA) - Die Grünen fordern Verhandlungen über die von der Regierung geplante Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung. Kinder- und Jugendsprecherin Tanja Windbüchler-Souschill machte am Mittwoch die Koalition darauf aufmerksam, dass es sich dabei um eine Zwei-Drittel-Mehrheit handle und sie die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei benötigt. Deshalb müssten sich Regierung und Opposition zu Verhandlungen an einen Tisch setzen, forderte Windbüchler-Souschill gegenüber der APA.
Einige Punkte müssten geklärt werden, verlangte die Grüne Jugendsprecherin. Nur das Verbot von Kinderarbeit in der Verfassung zu verankern sei zu wenig. Es müsse auch das Recht auf soziale Absicherung, das Recht auf Bildung, auf Antidiskriminierung und auf Teilhabe der Interessensvertretung bei künftigen Neuregelungen verankert werden. Zudem verlangte sie ein öffentliches Hearing mit Experten der Kinder- und Jugendorganisationen.
BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner stellte hingegen bereits eine Zustimmung ihrer Partei in Aussicht. "Das BZÖ wird sich den Vorschlag der Regierungsparteien genau ansehen und bei einer vernünftigen Einigung werden wir für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament sorgen." Nach Jahrzehnten der Versprechungen und Lippenbekenntnisse sei die Zeit nun mehr als reif für eine Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung.
Die Bundesjugendvertretung (BJV) beschwerte sich darüber, dass sie als gesetzliche Interessenvertretung ebenso wie andere Kinderrechteorganisationen völlig von der Diskussion ausgeschlossen worden sei. Die BJV startet am Donnerstag eine Kinderrechte-Kampagne, in der sie ihre Forderung nach Verfassungsverankerung der gesamten UN-Konvention unterstreicht. Einzelne Kinderrechts-Bereiche werden in eigens designten T-Shirts und Postkarten vorgestellt.
Pressekonferenz des Netzwerks Kinderrechte zu „Jubeljahr für die Kinderrechte?“ am 17. November 2009 in Wien (6.11.2009)
Aus der Medienberichterstattung:
Kinderkurier am 16.11.2009
APA am 17.11.2009
Fotos von der Pressekonferenz des Netzwerks Kinderrechte Österreich am 17. November 2009 in der Kinderinfo in Wien:
Pressseunterlagen zur Pressekonferenz:
- Positionspapier des Netzwerks Kinderrechte zur Verfassungs-Verankerung
- Statements Helmut Sax, Benedikt Walzel, Monika Pinterits
- Pressetext
Pressekonferenz des Netzwerks Kinderrechte Österreich anlässlich 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention und der Verankerung in der Verfassung
Am 20. November 1989 wurde die „Konvention über die Rechte des Kindes“ von der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommen. 2009 ist somit für den - von den meisten Staaten weltweit unterzeichneten - Menschenrechtsvertrag ein Jubiläumsjahr.
Das Österreichische Netzwerk Kinderrechte und seine 30 Mitgliedsorganisationen organisieren in den nächsten Tagen und Wochen eine Vielzahl an Informationsveranstaltungen, Tagungen und Mitmach-Aktionen für Kinder und Jugendliche in ganz Österreich – eine Übersicht der Kinderrechte-Aktivitäten zum 20. November 2009 findet sich für die Medienberichterstattung ab sofort hier.
Von einem „Jubeljahr für die Kinderrechte“ könne man aber auch heuer in Österreich leider nicht sprechen. Dazu gibt es noch immer zu viele kinderrechtliche Problembereiche wie die Schließung des Österreichischen Instituts für Jugendforschung, das Fremdenrecht, das immer noch drohende finanzielle Aus von Rat auf Draht, der Kinderbeistand, die Besuchsbegleitung oder die Jugendwohlfahrt als „zentrale Baustelle“.
Ein Schritt in die richtige Richtung wäre die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung. Das Netzwerk Kinderrechte stellt bei dieser Pressekonferenz seine Expertise zum Thema den Medien zur Verfügung, „denn 30 Kinderrechtsorganisationen können nicht irren, unsere jahrzehntelange Arbeit ist nicht vom Tisch wegzuwischen.“
Datum: Dienstag, 17. November 2009
Zeit: 10.00 Uhr
Ort: wienXtra-kinderinfo, Museumsplatz 1, MuseumsQuartier
Die VertreterInnen der Medien sind herzlich eingeladen.
Folgende 30 Organisationen und Institutionen gehören dem Netzwerk Kinderrechte an: die neun Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder, die Österreichische Bundesjugendvertretung, die Kinderfreunde/Rote Falken, die Katholische Jungschar Österreichs, das Kinderbüro Steiermark, Akzente Salzburg, die Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs, SOS-Kinderdorf, das Boltzmann Institut für Menschenrechte, das Kuratorium Kinderstimme, Unicef, Pro Juventute, die Asylkoordination Österreich, Fice Austria/Kinderrechtebüro Österreich, Welt der Kinder, die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, KiB Children Care, die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit, der Österreichische Kinderschutzbund/Verein für gewaltlose Erziehung, ECPAT Österreich und das Don Bosco Flüchtlingswerk Austria.
Link zur OTS-Aussendung: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20091106_OTS0161
Netzwerk Kinderrechte kritisiert die Behandlung minderjähriger AsylwerberInnen in Österreich (21.10.2009)
UNHCR fordert kindgerechte Asylverfahren
Erstmals Leitfaden in deutscher Sprache veröffentlicht
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100315_OTS0061/unhcr-fordert-kindgerechte-asylverfahren
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat erstmals Richtlinien zu kinderspezifischer Verfolgung in deutscher Sprache vorgelegt: Hiernach sind für Kinder im Asylverfahren besondere Maßstäbe anzuwenden.
UNHCR reagiert damit auf die Tatsache, dass Kinder von Gewalt, Misshandlung und Diskriminierung in besonderer Weise betroffen sind. Dies muss bei der rechtlichen Behandlung ihrer Asylanträge, aber auch bei der Ausgestaltung der Prüfungsverfahren entsprechend berücksichtigt werden. Mit den am 15.03.2010 veröffentlichten Richtlinien bietet UNHCR einen detaillierten Leitfaden, um den Flüchtlingsschutz von Kindern im Asylverfahren systematisch sicher zu stellen.
UN-Kinderrechtsausschuss hat Österreich deswegen bereits 2005 kritisiert
„Der Ausschuss ist besorgt über einzelne Gesetze in Österreich, die der Kinderrechtskonvention nicht völlig entsprechen, insbesondere in Bezug auf Familienzusammenführung, Schutz von unbegleiteten Minderjährigen und Flüchtlingskindern.“ So hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen den Staat Österreich bereits im Jahr 2005 in seinen Empfehlungen für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Österreich gerügt.
„Wird die Fremdenrechtsnovelle in der vorliegenden Form heute vom Parlament beschlossen, dann können wir mit Sicherheit davon ausgehen, dass Österreich, das gerade im September 2009 seinen neusten Staatenbericht an den Kinderrechtsausschuss in Genf übermittelt hat, auch bei der nächsten Überprüfung durch die Vereinten Nationen in diesem Bereich massiv kritisiert werden wird.“ machen die 30 Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte auf die offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen Österreichs aufmerksam.
„Röntgenuntersuchungen sind kein geeignetes Mittel, um das Alter im Sinne des Asylrechts festzustellen (das heißt die Unterscheidung, ob eine Person über oder unter 18 Jahre alt ist). Deren Durchführung kann sich nicht auf wissenschaftliche Daten stützen. Außerdem kommt es zu einer ethisch nicht vertretbaren Verletzung.“ hat das Netzwerk Kinderrechte bei Bekanntgabe der Pläne zur Fremdenrechtsnovelle im Juni 2009 die Altersfeststellung per Röntgenuntersuchungen abgelehnt (Aussendung siehe hier).
Denn auch das UN-Gremium hat vor vier Jahren klare Aufträge dem Staat Österreich gegeben, die nun von der Fremdenrechtsnovelle konterkariert werden: So müsse es eigene BetreuerInnen, professionell ausgebildetes Personal bei Befragungen und adäquate Unterbringung von asylsuchenden Kindern und Jugendlichen geben. „Der Ausschuss empfiehlt, die volle Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Entscheidung von Deportationen von unbegleiteten und getrennten asylsuchenden Kindern und die Schubhaft zu vermeiden.“
Weitere Aussendungen unserer Mitgliedsorganisationen:
Netzwerk Kinderrechte und Bundesjugendvertretung protestierten vor der ORF-Enquete am Donnerstag 17.9.2009 gegen finanzielles Aus von „Rat auf Draht“ (17.09.2009)
Die endgültige und langfristige Finanzierung von "Rat auf Draht" ist Ende November 2009 noch immer nicht gesichert. Eine besondere Auszeichnung hat "Rat auf Draht" aber durch den steirischen Kinderrechte-Preis "Trau Di" erfahren - hier die OTS-Aussendung dazu.
Im Gespräch mit Netzwerk Kinderrechte-Geschäftsführerin Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez versprach ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz eine „Entwarnung in wenigen Tagen“. Das Netzwerk Kinderrechte wird das genau überprüfen und nicht still bleiben, bis er Fortbestand von „Rat auf Draht“ endgültig gesichert ist.
Diese Meldung der APA erging am Vortag, 16. September 2009, dazu.
Die Kinder- und Jugendnotrufnummer „147 Rat auf Draht“ braucht dringend finanzielle Unterstützung, um ab dem Jahr 2010 weiter bestehen zu können. 1987 vom ORF ins Leben gerufen und via ministeriellen Erlass 1999 mit dem Status des Österreichischen Notrufs für Kinder und Jugendliche versehen, ist „Rat auf Draht“ seitdem unter der kostenlosen Notrufnummer „147“ 24 Stunden täglich, anonym, vertraulich und ohne Vorwahl vom Handy und Festnetz aus ganz Österreich erreichbar. Jährlich werden rund 120.000 Telefonberatungen und mehr als 4.000 Online-Beratungen durchgeführt.
Bis dato trägt der ORF mehr als 50% der Kosten, doch nun fällt die freiwillige Serviceeinrichtung „147 Rat auf Draht“ in die vom ORF-Stiftungsrat definierten Bereiche, „die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben zählen bzw. keine Kerngeschäftsrelevanz haben“. Eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel durch die öffentliche Hand ist somit dringend notwendig.
Die parlamentarische Petition, die das Netzwerk Kinderrechte im Juni 2009 zur finanziellen Absicherung von "Rat auf Draht" eingebracht hat, und die ersten Stellungnahmen der angefragten Ministerien finden Sie hier: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/PET/PET_00030/pmh.shtml
Im Sommer und Herbst 2009 haben sich Netzwerk Kinderrechte-Mitglieder zu folgenden kinderrechtlichen Themen öffentlich zu Wort gemeldet:
Familienselbsthilfeverein KiB appelliert an BM Stöger: "Kein Selbstbehalt mehr für Kinder im Spital" Zum Nachlesen: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090915_OTS0029
Stellungnahme zum Entwurf des Kinderbeistand-Gesetzes KIJA's warnen vor Einführung des Kinderbeistands
Zum Nachlesen: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090904_OTS0162
KiJA Wien: Verpflichtendes Kindergartenjahr Oder brauchen Kinder mit Behinderung keinen Kindergarten?
Zum Nachlesen: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090824_OTS0127
Wir fordern eine Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention.
Unsere sieben vorgeschlagenen Artikel dazu finden sich hier in unserem Positionspapier.
Die Aussendung des Netzwerks Kinderrechte nach Vorlage des ÖVP-Gesetzesentwurfes von Staatssekretärin Christine Marek am 29.9.2009: Willkommene Verfassungsverankerung nach 17 Jahren! „Kinderverträglichkeits-Prüfung“ für alle Gesetze in Österreich
„Wir freuen uns, wir freuen uns wirklich, dass die Kinderrechte nun nach 17 Jahren in Österreich in der Verfassung verankert werden sollen. Im Sinne der Partizipation, die ein Leitmotiv der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist, hätten wir uns aber gewünscht, über die neuesten Gesetzesvorlagen im Vorfeld informiert und eingebunden worden zu sein. Wir haben von dem Entwurf selbst aus den Medien erfahren“, fordert Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez, Geschäftsführerin des Netzwerks Kinderrechte Österreich anlässlich des heute präsentierten Entwurfes von Staatssekretärin Christine Marek eine Einbeziehung der Kinderrechtsorganisationen.
Wichtig sei nun nicht, alles bis zum 20. November, dem Internationalen Tag der Kinderrechte und gleichzeitig 20. Geburtstag des „erfolgreichsten Menschenrechtsvertrages“, schnell unter Dach und Fach zu bringen, sondern aufmerksamst und unter Berücksichtigung der 10-jährigen Vorarbeit und Erfahrung des Netzwerks „das Beste für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land herauszuholen“.
Auch der UN-Kinderrechtsausschuss hat zuletzt im Jahr 2005 die Schritte zur Aufnahme der KRK in die Bundesverfassung im Österreich-Konvent begrüßt, aber schon damals darauf hingewiesen, dass einzelne Gesetze nicht der KRK „völlig entsprechen“, insbesondere in Bezug auf Familienzusammenführung, Schutz von unbegleiteten Minderjährigen und Flüchtlingskindern.
Das Netzwerk Kinderrechte dazu: „Und genau darauf hoffen wir bei der Verankerung, dass sie die Grundlage einer grundsätzlichen „Kinderverträglichkeitsprüfung“ bietet. So eine Prüfung soll vorab verhindern, dass kinderrechtswidrige Gesetze und Verordnungen erlassen werden. Die aktuellen Beispiele von Kinderrechtsverletzungen in Gesetzesentwürfen dürfte es dann nicht mehr geben: keine Altersfeststellung durch Röntgenuntersuchungen im Asylrecht oder keine aufgeweichte Kindergartenpflicht bei Kindern mit Behinderung“.
Aus der Medienberichterstattung - Die Presse am 29.9.2009:
"Kinderrechte kommen bald in die Verfassung"
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/511595/index.do?from=suche.intern.portal
Und wann kam wieder Bewegung in die Geschichte?
Die SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Angela Lueger hat am 11. September 2009 einen Gesetzesentwurf für die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Damit kam wieder Bewegung in die Diskussion um eine Ewig-Forderung des Netzwerks Kinderrechte, die UN-Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung zu verankern - siehe Positionspapier des Netzwerks Kinderrechte Österreich.
Am 29. September 2009 hat Jugend-Staatssekretärin Christine Marek einen Gesetzesentwurf zu Kinderrechte in die Verfassung präsentiert. Die ersten politischen Stellungnahmen und Aussendungen anderer Organisationen dazu hier:
Junge ÖVP am 29.9.2009:
"JVP Kurz: ÖVP handelt, während andere nur reden - Kinderrechte in der Verfassung sind ein weiterer Meilenstein in der Familienpolitik"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0034
ÖVP Bundespartei am 29.9.2009:
"Steibl: Wohl und Schutz von Kindern auch in der Verfassung verankern - Familienpartei ÖVP setzt zahlreiche Maßnahmen um"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0066
ÖVP Bundespartei am 29.9.2009:
"Neugebauer fordert rasche Verankerung der Kinderrechte in der Bundesverfassung - Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist zügig zu ratifizieren und umzusetzen"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0076
ÖVP-Parlementsklub am 29.9.2009:
"Karl zu Kinderrechten: Kinder sind die Stützen unserer Gesellschaft und brauchen besonderen Schutz - Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung ist eine familienpolitisch wichtige Maßnahme"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0098
Freiheitlicher Parlamentklub FPÖ am 29.9.2009:
"FPÖ-Familiensprecherin Kitzmüller: Kinderschutz muss in der Verfassung verankert werden! - Kinderrechte in der Verfassung zu verankern heißt aber auch Kinderrechte ernst zu nehmen und anzuwenden"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0134
Bundespressedienst am 29.9.2009:
"Heinisch-Hosek: Kinderrechte in der Verfassung rasch umsetzen ist mein Ziel - Rechte von Kindern sind dann erstmals einklagbar - Ministerin sprach sich für das Recht von Kindern auf Kinderbetreuungsplatz aus"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0138
Österreichischer Familienbund am 29.9.2009:
"Präs. LAbg. Gottweis: Familienbund begrüßt die geplante Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0142
Parlamentsklub des BZÖ am 29.9.2009:
"Kinderrechte in Verfassung: BZÖ-Haubner: Die Zeit ist mehr als reif"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0145
SPÖ-Parlamentsklub am 29.9.2009:
"Wittmann zu Kinderrechten: Erfreut über VP-Zustimmung zu SPÖ-Vorschlag"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0152
SPÖ-Parlamentsklub am 29.9.2009:
"Lueger zu Kinderrechte in die Verfassung: Jahrzehntelange Forderung der SPÖ endlich auf Schiene - SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin erfreut über Einlenken der ÖVP"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0157
SPÖ-Bundesorganisation am 29.9.2009:
"Moitzi: ÖVP schmückt sich mit fremden Federn - Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung und einkommensabhängiges Kindergeld sind langjährige SPÖ-Forderungen"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0171
Grüner Klub im Parlament am 29.9.2009:
"Windbüchler-Souschill: Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung längst überfällig - Schutz- und Beteiligungsrechte für sozial benachteiligte Kinder und minderjährige Flüchtlinge muss gewährleistet werden"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0178
Kathpress am 29.9.2009:
"Ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft - Katholischer Familienverband Österreichs begrüßt Initiativen zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung - Auch Familienverträglichkeitsprüfung für Gesetze wäre wünschenswert"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0183
Katholische Jugend Österreichs am 29.9.2009:
"Katholische Jugend Österreich begrüßt Initiative zur Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0199
Muslimische Jugend Österreichs am 29.9.2009:
"Kinderrechte in die Verfassung! - Die Muslimische Jugend Österreich begrüßt die Initiative von Staatssekretärin Christine Marek"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0223
Bundesjugendvertretung am 29.9.2009:
"JUGENDVERTRETUNG: Kinderrechte in die Verfassung! - Wenn Partizipationsrechte von jungen Menschen in die Verfassung aufgenommen werden, darf die Partizipation an der Erarbeitung nicht übergangen werden."
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0240
Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs am 29.9.2009:
"Kinderrechte und Kinder- und Jugendanwaltschaften stärken! - Verfassungsrechtliche Verankerung braucht auch Monitoring"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0257
Katholische Jungschar Österreichs am 29.9.2009:
"Kinder in die Mitte stellen - Katholische Jungschar will das Kinderrechte-Gesamtpaket"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090929_OTS0292
Schon zuvor, zum 20. September 2009, der als "Welttag des Kindes" begangen wird, gab es weitere politische Bekenntnisse zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung:
ÖVP-Bundesparteileitung am 19.9.2009:
"Marek zum Weltkindertag: Kinderrechte in die Verfassung - ÖVP ist sich ihrer Verantwortung für die Familien bewusst und setzt familienpolitische Meilensteine"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090919_OTS0013
ÖVP-Bundesparteileitung am 19.9.2009:
"Steibl und Fuhrmann: Kinder brauchen politische Rahmenbedingungen und spürbare Akzeptanz - ÖVP-Abgeordnete unterstützen Initiative von Familienstaatssekretärin Marek zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090919_OTS0018
ÖVP Wien am 19.9.2009:
VP-Riha: UN-Kinderrechtskonvention in Wiener Landesverfassung übernehmen - Wichtigkeit des Kinderschutzes muss deutlich aufgewertet werden"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090919_OTS0020
Parlamentsklub des BZÖ am 19.9.2009:
"Weltkindertag: BZÖ-Haubner: Kinder sind unsere Zukunft!"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090919_OTS0025
Grüner Klub im Parlament am 19.9.2009:
"Windbüchler-Souschill zum Weltkindertag: Kinderrechte in Verfassung müssen endlich Realität werden - Grüne fordern umfassende Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090919_OTS0026
Hier ein Auszug aus der Medienberichterstattung nach Präsentation des SPÖ-Gesetzesentwurfes:
Ö1 Mittagsjournal am 13.09.2009 – „Kinderrechte sollen in Verfassung“
Die Kinderrechte sollen endlich in die Verfassung aufgenommen werden. Das fordern nach dem SPÖ-Vorstoß auch Kinderrechtsexperten und Jugendorganisationen. Diese Rechte könnten dann gerichtlich eingeklagt werden; das sei derzeit unmöglich, betonen die Kinderfreunde. Stehen Kinderrechte in der Verfassung, muss der Gesetzgeber so genannte Durchführungsgesetze beschließen: etwa zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch, aber auch zur Mitbestimmung von Kindern.
„Signalwirkung“
Es hätte Signalwirkung, dass man Kinderrechte ernst nimmt, so Menschenrechtsexperte Sax im Ö1-Mittagsjournal. Verfassungsjurist Funk sieht das ähnlich, schränkt aber ein: es sei wahrscheinlich nicht sinnvoll, die gesamte Konvention in die Verfassung aufzunehmen, schließlich sei darin auch enthalten, dass Kinder nicht für militärische Zwecke missbraucht werden oder in der Arbeitswelt ausgebeutet werden dürfen, sagt Funk. Sinnvoller wäre es, einige Grundsätze in die Verfassung aufzunehmen und damit die Eigenständigkeit von Kinderrechten zu betonen. Staatssekretärin Marek (ÖVP) zeigt sich optimistisch, dass das in dieser Legislaturperiode noch gelingt.
Ö1 Mittagjournal am 11.09.2009 - Kinderrechte sollen in Verfassungsrang
Grundlage für den Gesetzesentwurf der SPÖ ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die hat Österreich schon 1992 ratifiziert, sie ist aber nicht direkt anwendbar. Das soll eine Aufnahme in die Verfassung ändern, sagt SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Angela Lueger. Im Regierungsprogramm ist Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung grundsätzlich vereinbart: „Er soll als Basis dienen für die Oppositionsparteien, aber natürlich auch für unseren Koalitionspartner.“
Verfassungsrang: Recht wird einklagbar
Der nun vorliegende SPÖ-Entwurf enthält einen allgemein gehaltenen Auszug aus der UN-Kinderrechtskonvention: vom Recht des Kindes auf Kontakt mit beiden Eltern bis zum Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, vom Verbot von Kinderarbeit und Misshandlungen bis zur Fürsorge von Kindern mit Behinderung. Lueger: „Wenn Kinderrechte in der Verfassung geschrieben stehen, bedeutet das eine deutliche Stärkung dieser Rechte, denn sie sind dann auch einklagbar.“
Parteien: Sehr unterschiedliche Vorstellungen
Grundsätzlich haben alle Parteien in den letzten Jahren schon einmal bekräftigt, dass Kinderrechte in die Verfassung gehören - allerdings verstehen darunter bisher nicht alle dasselbe: Die ÖVP hat sich zum Beispiel für eine gleichzeitige Harmonisierung der Kinder- und Jugendwohlfahrt in allen Bundesländern ausgesprochen, das BZÖ hat im Zusammenhang mit Kinderrechten auch ein allgemeines Bettelverbot gefordert, die FPÖ, dass über den Umweg von verfassungsmäßigen Kinderrechten nicht das Fremden- und Asylrecht ausgehebelt werden kann, die Grünen wollen auch ein Recht auf Schutz vor Armut.
SPÖ will Entschluss bis 2010
Die SPÖ muss nun also nicht nur die ÖVP, sondern auch mindestens eine Oppositionspartei von ihrem Entwurf überzeugen, damit eine Verfassungsmehrheit zustande kommt. Bis Jahresende will die SPÖ das erreicht haben und strebt einen Parlamentsbeschluss Anfang 2010 an.
Weitere Aussendungen dazu:
SPÖ-Parlamentsklub am 11.9.2009:
"Lueger: Kinderrechte in der Verfassung zu verankern heißt Kinderrechte zu stärken"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090911_OTS0182
Österreichische Kinderfreunde am 11.9.2009:
"Kinderrechte sind verfassungswürdig"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090911_OTS0236
SPÖ-Parlamentsklub am 12.9.2009:
"Heinisch-Hosek: Kinderrechte in der Verfassung verankern"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090912_OTS0026
BZÖ-Parlamentsklub am 12.9.2009:
"BZÖ-Haubner: BZÖ bietet Verhandlungen an, um Kinderrechte in der Verfassung zu verankern"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090912_OTS0030
Österreichische Bundesjugendvertretung am 13.9.2009:
"Tag des Kindes - Kinderrechte endlich in die Verfassung!"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090913_OTS0029
Katholische Jungschar Österreichs am 14.9.2009:
"Jetzt erst Recht: Kinderrechte in der Verfassung"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090914_OTS0207
Grüner Parlamentsklub am 15.9.2009:
"Windbüchler-Souschill: Mangelhafter SPÖ-Entwurf zur Verankerung der Kinderrechte in die Verfassung - Wesentliche Bestimmungen der UN-Konvention werden nur unzureichend umgesetzt"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090915_OTS0143
Vor exakt 20 Jahren wurde in Österreich das Gewaltverbot in der Erziehung gesetzlich verankert. Die Einstellung zur "g'sunden Watschen" hat sich zwar verändert, dennoch gibt es auch heute noch vielfältige Formen der Gewalt gegen Kinder. Dazu wurde auf Ö1 ein „Journal-Panorama“ am 30.6.2009 gesendet.
KinderärztInnen: „Durchführung von Röntgenuntersuchungen kann sich nicht auf wissenschaftliche Daten stützen“ (15.06.2009)
„Röntgenuntersuchungen sind kein geeignetes Mittel, um das Alter im Sinne des Asylrechts festzustellen (das heißt die Unterscheidung, ob eine Person über oder unter 18 Jahre alt ist). Deren Durchführung kann sich nicht auf wissenschaftliche Daten stützen. Daher sind Röntgenuntersuchungen abzulehnen.“ kritisiert Univ.-Prof. Dr. Peter Scheer von der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde und Mitglied des Netzwerks Kinderrechte diesen noch nicht kommentierten Aspekt der jüngsten Pläne von Innenministerin Maria Fekter zur Fremdenrechtsnovelle. Demnach sollen für Fremde, die wegen fehlender Dokumente nicht nachweisen können, dass sie minderjährig sind, radiologische Untersuchungen angeordnet werden können.
„Die "Verletzung" mittels Röntgenstrahlen zum Zweck der Altersfeststellung ist abzulehnen, da für den "Verletzten" kein gesundheitlicher Vorteil erwachsen kann. Die Verletzung kommt daher einer hoheitlichen Maßnahme gleich, die weder dem angestrebten Zweck dient, noch ethisch vertretbar ist.“ erläutert der Kinderarzt Scheer die von der Kinder- und Jugendheilkunde geäußerten Bedenken angesichts dieser Methode, deren Anwendung bereits bisher stark umstritten war in Österreich.
Auch Heinz Fronek von der Asylkoordination und dem Netzwerk Kinderrechte unterstreicht diese Sicht: "Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung sind nicht nur aus ethischen Gründen abzulehnen, sondern sind auch als Methode gänzlich ungeeignet, um festzustellen, ob jemand 18 Jahre alt ist oder nicht. Die verfügbaren Vergleichsnormen sind einerseits völlig veraltet, andererseits wurden die Normen an einer norddeutschen und nordamerikanischen Population entwickelt. Für Menschen aus Asien und Afrika haben sie somit keine Aussagekraft. Die Berufung auf eine wissenschaftliche Methode dient einzig der Vortäuschung von Objektivität.“
Die unterschiedliche Behandlung von Jugendlichen und Erwachsenen Asylwerbern in Bezug auf die Unterbringung oder die Möglichkeit der Schubhaft-Verhängung führen überhaupt erst zu den Problemen bei der Altersschätzung. Kinder und Jugendliche sollten in Österreich in Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention als besonders schützenswert gelten.
Deshalb fordern die 30 Mitgliedsorganisationen und Institutionen des Netzwerks Kinderrechte dringend, Altersbegutachtungen überhaupt nur bei massiven Zweifel an den getätigten Angaben anzuordnen. Weiters sei bei der Einschätzung des Alters nicht nur das körperliche Erscheinungsbild des Kindes heranzuziehen, sondern auch seine psychische Reife. Die angewandten wissenschaftlichen Methoden zur Altersfeststellung müssten menschenwürdig und verlässlich sein. Und im Zweifelsfall sollte zugunsten des Kindes entschieden werden, wenn das genaue Alter ungewiss ist.
Die Zahl der in Österreich eingebrachten Asylanträge ist in den letzten Jahren stark rückläufig:
Wurden 2002 noch 39.354 Anträge gestellt, so waren es 2005 nur noch 22.461 und im Jahr 2007 nur noch 11.921. Seit 2007 ist allerdings eine Trendumkehr bei Asylanträgen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erkennen, seither steigt die Zahl der eingebrachten Asylanträge deutlich an. (2006: 488; 2007: 582; 2008: 872). Dieser Trend setzt sich auch 2009 fort. Bis Ende April wurden 331 Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen eingebracht, das waren um 85 mehr als im Vergleichszeitraum des Jahres 2008.
Abschließend wiederholt ein weiteres Mitglied des Netzwerks Kinderrechte, Univ. Prof. Dr. Ernst Berger, nochmals eindringlich: „Röntgenuntersuchungen sind kein brauchbares und kein legitimes Mittel zur Altersbestimmung. Wir fordern die Innenministerin auf, den geplanten Missbrauch der Medizin durch das Fremdenrecht zu unterlassen!“
Einmonatiges Experiment mit Teenager-Pärchen und Kindern soll nicht gesendet werden (15.05.2009)
„Was bisher über „Erwachsen auf Probe“ bekannt ist, muss als öffentlicher Kindesmissbrauch qualifiziert werden. Babys und Kleinstkinder werden ohne ausreichende Beachtung des Kindeswohls für eigennützige Motive und Bedürfnisse anderer missbraucht.“ kritisiert Prim. Dr. Klaus Vavrik von der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit und Mitglied des Netzwerks Kinderrechte das neue Sendeformat vom TV-Sender RTL auf das Schärfste.
Laut RTL „absolvieren in diesem einmonatigen Experiment vier Teenagerpärchen mit Kinderwunsch einen Crashkurs zum Erwachsenen-Dasein“. Dabei kümmern sich die in eigenen mit Überwachungskameras ausgestatteten Häusern untergebrachten Teenager jeweils einige Tage um Babys und Kleinkinder, sowie später um Schulkinder und zuletzt um Jugendliche. Der TV-Sender schreibt dazu auf seiner Homepage: „Dann überlassen vier Familien aus ganz Deutschland für vier Tage den Teenagern das Schönste, was sie besitzen: ihre Babys.“ Die Ausstrahlung der sieben Folgen soll am Mittwoch, 3. Juni 2009, beginnen.
„Für die seelische Gesundheit eines Kindes und für die Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit ist das Grundgefühl der unzweifelhaften Geborgenheit eines absolut sicheren und verlässlichen Zuhauses die unbedingt notwendige Basis. Wir leben in einer Zeit, in der ohnehin die zunehmende Individualisierung, der Zerfall der Familien, die Zunahme von Mobbing und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen beklagt wird. Gerade jetzt eine solche Sendung zu platzieren und damit eventuell auch „Nachahmungstäter“ anzustiften, ist im harmlosesten Fall als Gedankenlosigkeit, im schlimmsten Fall aber als echter Schaden für die betroffenen Babys und Kinder und deren Familien sowie die gesamte Gesellschaft zu werten.“ zeigt sich der Kinderarzt und Kinderpsychiater Vavrik bestürzt.
Wie unverantwortlich und widersprüchlich der TV-Sender mit dem als „Experiment“ betitelten Sendeformat „Erwachsen auf Probe“ selbst umgehe, zeige sich durch den RTL-Ratgeber zum Thema „So schläft Ihr Kind gut ein“: „Kinder mögen keine Experimente: Sie brauchen vor allem Verlässlichkeit und wollen Dinge vorhersehen.“ Die 30 Kinderrechte-Organisationen und –Institutionen des Netzwerks Kinderrechte fordern daher dringend, von der Umsetzung diese Sendekonzepts Abstand zu nehmen.
Was kann man tun für 250.000 von Armut bedrohte Kinder und Jugendliche in Österreich? (10.04.2009)
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Berichterstattung auf Ö1 zum Thema und im Anschluss einen Verweis auf neue Studien:
1) Risikofaktoren für Kinderarmut Ö1 Morgenjournal am 09.04.2009
250.000 Kinder und Jugendliche in Österreich leben in Armut oder sind akut davon bedroht. Diese Zahl ist nicht neu, sie stammt aus dem Jahr 2006 und wurde von der Statistik Austria errechnet. Das Institut für Soziologie der Universität Wien hat erstmals einen detaillierten Bericht zur sozialen Lage von Kindern erstellt. Ein Ergebnis: Kinder mit Migrationshintergrund sind besonders armutsgefährdet. Aber auch, wenn nur ein Elternteil berufstätig ist, ist das Armutsrisiko für Kinder hoch.
Berufstätigkeit beider Eltern schützt
Mehr als zwei Kinder im Haushalt, Migrationshintergrund und Leben in der Stadt - das sind die Risikofaktoren, schreiben die Autorinnen des Berichts. Nur wenn beide Elternteile berufstätig sind, ist ein Kind vor Armut gut geschützt. Alleinerziehende rutschen schneller ab.
Risikofaktor Arbeitslosigkeit
Und Kinder von arbeitslosen Eltern können überhaupt nur sehr eingeschränkt am sozialen Leben teilnehmen, sagt eine der beiden Herausgeberinnen des Berichts, Irina Vana: "Jeweils ein Drittel der Kinder bekommen bei Bedarf keine neuen Kleider oder können aus finanziellen Gründen nicht jeden zweiten Tag Fleisch oder Fisch essen. Oder ein Viertel verfügen im Haushalt über keinen Computer, was gerade in Hinblick auf Bildungschancen recht hoch gewertet wird. Und ein Drittel haben keinen Zugang zum Internet."
Armutsgefahr unter 1.100 Euro
Ein Einpersonenhaushalt ist dann armutsgefährdet, wenn das Einkommen bei 900 Euro pro Monat liegt. Lebt ein Kind mit im Haushalt, liegt dieser Wert bei 1.100 Euro - Familienbeihilfe und 13. und 14. Gehalt schon eingerechnet.
Zu kleine Wohnungen
Ein weiterer großer Risikofaktor: Migrationshintergrund. Die Hälfte aller Kinder aus Zuwandererfamilien lebt in zu kleinen Wohnungen, sagt Herausgeberin Ursula Till-Tentschert: "Wenn die Kinder in die Schule kommen, haben sie nicht ausreichend Platz und Ruhe, um Hausaufgaben zu machen. Wenn die Wohnungen nicht entsprechend ausgestattet sind, wie es dem Standard in Österreich entspricht und sehr klein sind, dass man dann auch niemanden einladen kann und auch keine Freunde nach Hause bringen kann, keine Geburtstagspartys für die Kinder, denn wo soll man das machen, wenn vier Personen in zwei Zimmern leben. Und das wirkt sich dann auch besonders auf die Kinder aus."
Wie die Eltern so die Kinder
Der Bericht kommt auch zu dem Schluss, dass sich die Situation von Kindern mit Migrationshintergrund auch dann kaum verbessert, wenn sie schon einige Jahre in Österreich leben und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem werden die Bildungsabschlüsse der Eltern "vererbt", sagt Irina Vana. Von den Eltern mit türkischen Wurzeln haben beispielsweise 57 Prozent höchstens eine Pflichtschule absolviert, bei Eltern mit österreichischen Wurzeln sind es neun Prozent.
Forderungen
Die Wissenschaftlerinnen fordern eine Reform des Schulsystems, die bedarfsorientierte Mindestsicherung jetzt und eine eigene Grundsicherung für Kinder. Und sie fordern, dass derartige Berichte von zuständigen Ministerien erstellt werden.
Soziologe: Geld allein ist zu wenig
Im Kampf gegen die Kinderarmut reichen Geldleistungen alleine nicht, sagt der Soziologe Martin Schenk von der Armutskonferenz. Dazu gehörten auch Kinderbetreuung, ein integratives Schulsystem und eine Gesellschaft, in der gerade arme Kinder Respekt und Anerkennung bekommen können.
2) Soziologe: Geld allein ist zu wenig Ö1 Morgenjournal am 09.04.2009
Der Soziologe Martin Schenk von der Armutskonferenz begrüßt, dass sich nun eine Studie intensiv mit der Armut und ihren Folgen auseinandersetzt. Man habe es bisher verabsäumt, die vielen Dimensionen der Armut zu untersuchen: Wohnen, Bildung, Arbeitsmarkt und Gesundheit. Erst wenn man alle Faktoren gleichzeitig angeht, bekomme man Effekte bei der Armutsbekämpfung.
Widerstandskraft gegen Armutsfolgen
Die Gemeinschaft, die Schulen, müssten so umgestaltet werden, dass gerade arme Kinder Dinge erleben, die sie stärken, fordert der Armutsexperte. Die Psychologie kenne Faktoren, die bei Kindern wirken, um schwierigste Situation zu überstehen, so Schrenk. Dazu gehörten Freundschaften und soziale Netze, damit man nicht einsam ist, soziale Anerkennung und Respekt bekommt. Bei Kindern, die in Armut aufwachsen, sei oft gerade das Gegenteil der Fall, sie seien oft allein und ohnmächtig, würden beschämt.
Geld allein hilft nicht
Zur Bewältigung der Kinderarmut seien Geldleistungen wichtig, aber nicht alleine wirksam, so Schenk. Gemessen an Kinderbeihilfen und dergleichen müsste Österreich die geringste Kinderarmut haben, das sei aber in Dänemark und Finnland der Fall. Dort werde auch sehr stark in Dienstleistungen investiert wie Kinderbetreuung und in ein integrativ wirkendes Schulsystem.
Alle Faktoren müssen zusammenwirken
Bildung allein sei aber kein Konzept, denn allein wirke kein Faktor, so Schenk. Sprachförderung sei ein Schlüssel zur Integration, "aber es braucht auch die Schlösser, wo die Schlüssel hineinpassen": Zugang zum Arbeitsmarkt, ein gutes Bildungssystem, Aufenthaltssicherheit. Beispiel Frankreich: "Dort können die Jugendlichen super Französisch, aber sie haben trotzdem die höchste Arbeitslosigkeit."
3) Regierung: Maßnahmen bereits in Kraft Ö1 Abendjournal am 09.04.2009
Das verpflichtende letzte Kindergartenjahr, die 13. Familienbeihilfe, die Steuerreform - all diese Maßnahmen, die im Regierungsprogramm vereinbart sind, kämen besonders armutsgefährdeten Kindern zugute, sagt Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ): Kinderabsetzbetrag, Einführung der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten - all das verursache 500 Millionen Euro Kosten und gehe direkt zu den Familien und damit via Eltern zu den Kindern, so Hundstorfer. "Das ist eine Antwort, die es in dieser Qualität schon lange nicht mehr gegeben hat."
Mindestsicherung 2010
Besonders wichtig sei es, die Beschäftigung zu sichern, gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise. Hier setzt Hundstorfer auf besondere Programme des Arbeitsmarktservice. Zudem bemühe er sich, zumindest im Jahr 2010 die Mindestsicherung umzusetzen, sagt der Sozialminister. Das sei ein weiterer wesentlicher Schritt, um die Menschen vor Armut zu schützen.
Schmied sieht sich bestätigt
Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) sieht sich durch die Studie über Kinderarmut vollinhaltlich bestätigt: Das österreichische Schulsystem sei sozial selektiv und biete Kindern nur wenig Chancen sozial aufzusteigen. Die vor zwei Jahren eingeleitete Schulreform soll das ändern, etwa durch den Ausbau qualifizierter Tagesbetreuung, Ausbau der Frühförderung, eine spätere Entscheidung über die Schulwahl und so weiter. Das gehe aber nur, wenn die Bildungsreform fortgesetzt und nicht durch Protest- oder Blockademaßnahmen der Lehrergewerkschaft verhindert wird, heißt es aus dem Büro der Unterrichtsministerin.
Marek: Maßnahmenbündel wichtig
Familienstaatssekretärin Marek (ÖVP) ist zur Zeit im Ausland und nicht erreichbar. Ihr Sprecher lässt aber ausrichten, dass die Staatssekretärin sich des Problems sehr bewusst sei und mehrere Maßnahmen plant, besonders zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie: etwa durch den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, hier gebe es bestehende Verträge mit den Ländern. Im kommenden Jahr soll außerdem das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eingeführt werden. Österreich stehe im Europäischen Vergleich nicht schlecht da, heißt es aus dem Büro Marek, trotzdem sei ein Bündel von Maßnahmen wichtig um die Situation armutsgefährdeter Kinder zu verbessern.
Nationaler Aktionsplan bis Jahresende
Und das Innenministerium, das laut Regierungsübereinkommen für Integration zuständig ist, hat keine konkreten Pläne - Kinder mit Migrationshintergrund sind ja besonders von Armut betroffen. Bis Ende des Jahres soll ein Nationaler Aktionsplan für Integration entwickelt werden heißt es, darin sollen Strategien entwickelt werden wie die Herausforderung Integration in Zukunft bewältigt werden kann.
Reaktionen der Opposition
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache fordert, man soll die österreichischen Familien stärker finanziell entlasten, BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner will ein Erhöhung des Kinderabsetzbetrags. Und die Grünen sehen dringenden Handlungsbedarf und fordern vor allem auch Verbesserungen bei der Kinderbetreuung.
Weitere Reaktionen
Die Bundesjugendvertretung fordert eine Reform des Schulsystems: wichtig seien vor allem eine gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen, Muttersprachenunterricht, Sprachförderung und die Einführung der Mindestsicherung. Um die Kinderarmut zu bekämpfen, müsse man zuerst etwas gegen die Armut der Eltern tun, sagt dazu Caritas-Direktor, Michael Landau.
Zu den Studien:
1) Handbuch Armut in Österreich. Utl.: Herausforderungen in der Bekämpfung von Armut und den Folgen der Krise
Die Armutsbedrohung breiter Schichten, auch des Mittelstandes, ist eines der großen sozialen Probleme unserer Wohlstandsgesellschaft; jetzt noch verschärft durch die Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Beiträge dieses Buches geben auf 800 Seiten einen umfassenden und systematischen Überblick über den aktuellen Stand der Armutsforschung in Österreich und präsentieren neueste Erkenntnisse zu Ursachen, Folgen und Bekämpfung von Armut.
mit den HerausgeberInnen:
DDr. Nikolaus Dimmel ... Universitätsprofessor am Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Juristischen Fakultät Salzburg.
Dr. Karin Heitzmann ... Assistenzprofessorin am Institut für Sozialpolitik der Wirtschaftsuniversität Wien.
Mag. Martin Schenk ... Sozialexperte der Diakonie Österreich und Mitarbeiter der Armutskonferenz.
Der vorliegende Sammelband setzt sich zum Ziel, das vorhandene Wissen in systematischer Weise aufzubereiten sowie bestehende Wissenslücken zu den jeweiligen Themenbereichen zu schließen. 48 ExpertInnen haben an dem nunmehr vorliegenden Handbuch und Nachschlagewerk mitgeschrieben. Die AutorInnen beschreiben Ursachen und Folgen der Armut, wobei sie zwischen Risken, Erscheinungs- und Bewältigungsformen differenzieren. Einen weiteren Themenschwerpunkt bilden die bestehenden Instrumente der Armutsbekämpfung in Form von Initiativen privater und öffentlicher Träger. Ausblicke auf die künftigen Herausforderungen der Sozialpolitik im europäischen Kontext schließen den Band ab.
Nikolaus Dimmel, Karin Heitzmann, Martin Schenk (2009): Handbuch Armut in Österreich, 780 Seiten, StudienVerlag. ISBN 978-3-7065-4482-5. www.studienverlag. at 0512/ 395045
Produzenten, Handel, Eltern und TV-Anstalten sind aufgerufen ihre Verpflichtungen einzuhalten
Aufgrund der wieder aufgeflammten Diskussion zum Thema gewalthaltiger Computerspiele wünscht sich der Wiener Jugendanwalt Schmid nicht neue gesetzliche Verschärfungen, sondern die Einhaltung der bereits bestehenden Jugendschutzbestimmungen. Die Produzenten von PC-Spielen sind angehalten, keine jugendgefährdeten Spiele auf den Markt zu bringen und der Handel sollte die neuen Jugendschutzbestimmungen ernst nehmen und beim Verkauf die gesetzlich geforderten Altersbestimmungen einhalten. Ein kürzlich erst von saferinternet.at in Wien durchgeführtes Mystery Shopping hat gezeigt, dass hier noch enorme Defizite bestehen.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte haben ebenfalls die im Jugendschutzgesetz festgehaltene Verpflichtung, die von ihren Kindern verwendeten Spiele zu kontrollieren. Der Umgang mit PC - Spielen der Kinder und Jugendlichen sei Teil der Erziehungsverantwortung der Eltern. Leider löst aber bei vielen Eltern das Thema Jugendschutz ein mildes Lächeln aus, oder die Kommunikation ist aus den verschiedensten Gründen innerhalb der Familien bereits so reduziert, dass diese Problematik gar nicht mehr angesprochen wird. Jede noch so verschärfte Gesetzesveränderung sei dann sinnlos, wenn die Verantwortlichen nicht bereit seien, die bereits bestehenden Regelungen nicht einzuhalten, so der Jugendanwalt.
Letztendlich haben aber auch TV-Anstalten die Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen. Denn kein einziger Jugendlicher nimmt das Verbot von gewalthaltigen PC-Spielen ernst, wenn er sieht, dass die vom Fernsehen angebotenen Spielfilme kaum weniger brutal sind als seine eigenen Spiele. Und von den Eltern regelmäßig konsumiert werden.
"Es geht nicht um strengere Gesetze und Bestimmungen, sondern um das fehlende Verantwortungsbewusstsein bei vielen an der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen. Hier müssen wir uns der Herausforderung stellen und nicht irgendwelche Paragrafen umformulieren" schloss Jugendanwalt Schmid.
Rückfragehinweis:
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Herr Dr. Anton Schmid
Tel: (++43-1) 70 77 000
Hier finden sich Auszüge aus der Berichterstattung zum 20. November 2008 in den Medien, Fotos und die gemeinsame Presseaussendung mit Bundespräsident Heinz Fischer, ein Foto vom Besuch beim steirischen Landeshauptmann Franz Voves, Aussendungen Ministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, weiters des Außenministeriums und der politischen Parteien zum Internationalen Tag der Kinderrechte:
Bundespräsident Fischer, die Kinderrechte und eine Geburtstagstorte am 19. November 2008 um 11.30 Uhr in der Hofburg
Zum ersten Mal empfing Bundespräsident Heinz Fischer das Österreichische Netzwerk Kinderrechte anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November. Zum 19. Geburtstag der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ wurden Kerzen auf einer Geburtstagstorte entzündet, die Torte dem Bundespräsidenten überreicht und im Anschluss mit ihm über kinderrechtliche Problemfelder in Österreich wie Kinderarmut, die fehlende Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung oder das Recht auf Kindergesundheit gesprochen.
Folgende Presseaussendung erfolgte daraufhin am 20.11.2008 gemeinsam mit dem Bundespräsidenten:
Bundespräsident Heinz Fischer will die Kinderrechte in den Köpfen aller Menschen verankern
Anlässlich des heutigen Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November empfing Bundespräsident Dr. Heinz Fischer eine Delegation des Österreichischen Netzwerks Kinderrechte, in dem unter anderem die 27 Mitgliedsorganisationen von den Kinder- und Jugendanwaltschaften, den Kinderärzten und vom SOS-Kinderdorf über die Kinderfreunde, Katholische Jungschar, Bundesjugendvertretung bis hin zum Boltzmann Institut für Menschenrechte vertreten sind.
Die Vertreter des Netzwerks Kinderrechte ersuchten den Bundespräsidenten, ihre Anliegen im Interesse der Kinder zu unterstützen. Der Bundespräsident unterstrich die Berechtigung dieser Anliegen und bedankte sich für das Engagement zu Gunsten der Kinder, die in vielen Fällen ihre eigenen Interessen nicht in ausreichendem Maße wahrnehmen können und über keine wirksame Lobby verfügen.
„Es ist ein Zeichen, wenn der Bundespräsident dem Thema Kinderrechte Wichtigkeit, Aufmerksamkeit und Zeit schenkt. Das ist auch genau das, was unsere Kinder und Jugendlichen brauchen, dass wir Zeit für sie haben, ihnen zuhören und sie ernstnehmen.“, bedankte sich Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte für das Engagement des Bundespräsidenten und überreichte ihm eine Torte zum 19. Geburtstag der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“.
Die Verankerung der Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung, wie vom Netzwerk Kinderrechte seit Jahren gefordert und auch im Österreich-Konvent und in den letzten beiden Regierungsprogrammen festgeschrieben, war dann auch ein Schwerpunkt in der Diskussion mit dem Staatsoberhaupt. Fischer verwies in diesem Zusammenhang auf die Vorarbeiten im Österreich-Konvent und drückte seine Hoffnung aus, dass die neue österreichische Bundesregierung an die Arbeiten im Österreich-Konvent anknüpfen und wichtige Detailergebnisse weiter verfolgen werde.
„Wichtig ist darüber hinaus, die Kinderrechte in den Köpfen der Menschen zu verankern. Kinderrechte sind eine Grundhaltung. Sie führen uns vor Augen, dass Kinder und Jugendliche Rechtspersönlichkeiten im vollen Sinne des Wortes sind, deren Rechte und Bedürfnisse auch im täglichen Leben berücksichtigt werden müssen“, schloss der Bundespräsident.
Besuch von steirischen VertreterInnen des Netzwerks Kinderrechte, nämlich der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde und der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, bei Landeshauptmann Franz Voves:
Ausendung des Ministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20081119_OTS0244&ch=politik
Aussendung des Aussenministeriums: http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aktuelles/presseaussendungen/2008/plassnik-kinder-sind-hoffnung-und-uns-anvertraute-zukunft.html
Aussendungen der politischen Parteien:
SPÖ: http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20081119_OTS0127&ch=politik und http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20081120_OTS0052&ch=politik
ÖVP: http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20081120_OTS0203&ch=panorama
FPÖ: http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20081120_OTS0296&ch=politik
BZÖ: http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20081119_OTS0147&ch=politik
Grüne: http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20081119_OTS0102&ch=politik
„Alarmierende Defizite in der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Österreich“ Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November - Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Sie setzt Mindeststandards unter anderem zum Kinderrecht auf Gesundheit und zur staatlichen Verantwortung im Bereich der Jugendwohlfahrt. - hat das Österreichische Netzwerk Kinderrechte zu einer Pressekonferenz zur Kindergesundheit in Österreich, zum Entwurf eines Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes und zur Eröffnung der „Woche der Kinderrechte“ geladen.
Hier zum Download die Texte der SprecherInnen am Podium:
Klaus Vavrik
Ernst Berger
Monika Pinterits - Stellungnahme der 9 Kinder- und Jugendanwaltschaften
Hier ein Auszug aus der Berichterstattung:
Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien am 13.11.2008:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20081113_OTS0283&ch=politik
„Die Presse“ am 14.11.2008:
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/430167/index.do?from=suche.intern.portal
Aus dem Einladungstext:
- Kindergesundheit in Österreich:
In Österreich sind 13,3% der Kinder von relativer Armut betroffen. 4,5 Todesfälle im 1. Lebensjahr per 1000 Lebendgeburten machen uns nicht zum Vorreiter bei der Kindersterblichkeit. 7% aller Babys kommen mit zu geringem Geburtsgewicht auf die Welt. Die Häufigkeit von Todesfällen durch Unfälle oder Verletzungen liegt bei 15 je 100.000 und damit deutlich über dem Durchschnitt. Die Hilfsangebote für Kinder mit psychischen Schwierigkeiten und Krankheiten sind in Österreich noch immer absolut unzureichend.
Die alarmierenden Defizite in der Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge bei Kindern und Jugendlichen zeigen, dass das Recht auf Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Österreich besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Bei der Pressekonferenz werden dringende Forderungen und Lösungsvorschläge von ExpertInnen präsentiert.
- Stellungnahme zum Entwurf eines „Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2009“ (ehemals Jugendwohlfahrtsgesetz):
Die Begutachtungsfrist endet am 18. November 2008. Das Netzwerk Kinderrechte fordert seit langem effektiven Kinderschutz als „Nationale Anstrengung“. Die Serie von schwerer Vernachlässigung von Kindern, körperlichen Misshandlungen bis hin zu den Fällen, in denen Kinder an den Folgen der ihnen zugefügten Gewalt sterben, schockiert. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben. Wir prüfen, ob das neue Gesetz diesen Anforderungen gerecht wird.
- Eröffnung der „Woche der Kinderrechte“ mit Aktivitäten rund um den 20. November 2008
von Filmfestivals und Treffen mit PolitikerInnen über die Benennung eines „Platzes der Kinderrechte“ im 20. Wiener Gemeindebezirk bis zu zahlreichen Kinderbeteiligungsprojekten in ganz Österreich
Zeit: Donnerstag 13. November 2008 um 10.00 Uhr
Ort: ZOOM Kindermuseum, MuseumsQuartier, Museumsplatz 1, 1070 Wien
SprecherInnen am Podium:
- Prim. Dr. Klaus Vavrik, Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit
- Univ.-Prof. Dr. med. Ernst Berger, Kinder- und Jugendpsychiater
- DSA Monika Pinterits, Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
- Mag. Martha Miklin, UNICEF Österreich
Mehr Rechtsschutz, Zusammenarbeit und Ressourcen nötig für Kinder als Opfer von sexueller Ausbeutung und Kinderhandel in Österreich! (17.10.2008)
Diesen Forderungen schließen sich die VerfasserInnen des Schattenberichtes zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie und die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs aus Anlass des EU-Tages gegen Menschenhandel, der am 18. Oktober 2008 begangen wird, an.
Am 3. Oktober 2008 hat das UN-Kinderrechtskomitee in Genf seine "Abschließenden Empfehlungen" zum von Österreich vorgelegten, ersten Staatenbericht zur Umsetzung des oben genannten Fakultativprotokolls veröffentlicht. Die zentralen Kritikpunkte des UN-Kinderrechtskomitees decken sich mit jenen des Schattenberichtes:
Unzureichende Daten: Die spärlichen Daten des ersten Regierungsberichtes geben keinen Aufschluss über das Ausmaß von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie in Österreich. Die vorhandenen Statistiken sind nicht nach Geschlecht, Alter, Herkunft der Opfer, Tatort (z.B. auch In- oder Ausland) aufgeschlüsselt. Zudem fehlt es an aufgeschlüsselten Daten zu minderjährigen Flüchtlingen sowie zu Adoptionen.
Unzureichende Betreuung: Dringend empfiehlt das Komitee ein nationales Koordinations- und Zuweisungssystem (NRM, National Referral Mechanism) zur Betreuung der Opfer von Kinderhandel, das derzeit noch fehlt. In diesem Zusammenhang weist das Komitee auf die zwingend notwendige Prüfung des "Kindeswohls" in jedem Einzelfall und insbesondere bei der Rückführung von unbegleiteten Minderjährigen hin.
Fehlende Koordinierung und Evaluierung: Das Kinderrechtskomitee empfiehlt klare Zuständigkeiten im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung. Kinder- und Jugendliche sind einzubeziehen. Das Komitee fordert insbesondere in diesem Bereich eine Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften. Diese sollten mit dem Mandat ausgestattet werden, die Umsetzung der im Fakultativprotokoll vorgeschriebenen Maßnahmen zu evaluieren. In diesem Zusammenhang, wie auch in anderen, fordert das Komitee Österreich auf, ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen bereit zu stellen.
Fehlende bewusstseinsbildende Maßnahmen: Österreichweite Schulungsprogramme für ALLE Sektoren wie Polizei, Justiz, Jugendwohlfahrt, Fremdenpolizei etc. müssen durchgeführt werden. Weiters ist die Verbreitung der Informationen auf breiter Basis, z.B. in Schulen, durch Medien, durch langfristige Bewusstseinsbildungskampagnen sicherzustellen. Bei diesen Maßnahmen, wie auch bei anderen, empfiehlt das Komitee ausdrücklich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Defizite auf gesetzlicher Ebene: Als problematisch erachtet das Komitee, dass die Herstellung und der Besitz von pornographischen Bildern zum 'eigenen Gebrauch' von 14-18 Jährigen nicht strafbar ist. ECPAT International berichtet, dass Untersuchungen zufolge gerade die Peer-to-Peer Ausbeutung unter Jugendlichen zunimmt. Weiters kritisiert das Komitee die Tatsache, dass in der Prostitution sexuell ausgebeutete Minderjährige nach wie vor mit Verwaltungsstrafen belegt werden. Auch illegale Adoptionen werden vom österreichischen Strafrecht unzureichend erfasst.
Abschließend empfiehlt das Komitee die Übersetzung ins Deutsche und breite Verbreitung der "Abschließenden Beobachtungen" unter allen relevanten staatlichen Akteuren und deren Aufbereitung so dass sie auch Kindern und Jugendlichen nahe gebracht werden können.
Der Staatenbericht der österreichischen Bundesregierung wurde 2007 dem Komitee vorgelegt und in einem Hearing, das am 15. September 2008 in Genf, beim UN-Kinderrechtskomitee stattgefunden hat, erläutert. Im Mai 2008 wurde unter der Koordination von ECPAT Österreich und mit Unterstützung des ECPAT-Jugendbeirats, ein Schattenbericht von folgenden Organisationen und ExpertInnen erstellt: Don Bosco Flüchtlingswerk Austria, Stopline, Volkshilfe Wien - SOPHIE, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, UNICEF Österreich und den Autorinnen des Buches „Auf dem Strich: Mädchenprostitution in Wien“. Mit Unterstützung der Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften. Dieser NGO-Bericht wurde am 9. Juni 2008 in Genf beim Komitee präsentiert. Ein Großteil der Forderungen aus dem Schattenbericht findet sich in den "Abschließenden Beobachtungen" wieder.
Rückfragehinweise:
Koordination Schattenbericht, ECPAT Österreich
Mag. Astrid Winkler
info@ecpat.at
01 293 16 66
0699 1 923 76 02
Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs:
DSA Monika Pinterits
Kinder- und Jugendanwältin Wien
pin@kja.magwien.gv.at
01 70 77 000
Aus Anlass des Dritten Weltkongresses gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern, der vom 25.-28. November 2008 in Brasilien stattfindet, wurde am 2. Oktober die erste nationale Konferenz zu sexueller Ausbeutung von Kindern in Österreich abgehalten und von vier Ministerien unterstützt. Die rund 80 anwesenden ExpertInnen konstatierten zwar Erfolge, beklagen aber ebenfalls ungeklärte Kompetenzen und unzureichende Kooperation. Deutliche Worte fand UNICEF-Geschäftsführerin, Dr. Gudrun Berger, die ebenfalls zu wenig Ressourcen und unzureichende Betreuung für gefährdete Kinder in Österreich kritisierte.
Mag. Martha Miklin
Advocacy
UNICEF Österreich/UNICEF Austria
Hietzinger Hauptstrasse 55
1130 Vienna - Austria
T +43/1/879 21 91-75
F +43/1/879 21 91-9
„Das Gewaltschutzpaket ist nun nach monatelangen Verhandlungen endgültig unter Dach und Fach. Der Ministerrat beschloss am Mittwoch in seiner letzten Sitzung vor der Wahl die entsprechende Vorlage von Justiz- und Innenministerium.“ - weitere Informationen zum aktuellen Stand der Dinge hier http://www.orf.at/080917-29578/index.html
Viele Diskussionen um Kinder und Jugendliche sind derzeit nur Wahlkampfdonner
„Es wäre aus Sicht des Kinderschutzes sehr schade, wenn das Gewaltschutzgesetz in seiner von Justizministerin Berger nun vorgeschlagenen Version, also nun ohne die von uns abgelehnte Anzeigepflicht, auf nicht absehbare Zeit verschoben oder auch fallengelassen werden müsste. Insbesondere die Möglichkeit der Ausdehnung von Prozessbegleitung auf das Zivil- und Außerstreitverfahren entspricht einer langjährigen Forderung der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs und stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rechte minderjähriger Gewaltopfer dar. Auch die im Entwurf vorgesehenen Berufsverbote von Sexualstraftätern und die Möglichkeit der gerichtlichen Verhängung von Beschäftigungsverboten - ebenfalls etwa für den ehrenamtlichen Bereich bei Vereinen – ist ein längst notwendiges Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt.“ begrüßt Mag.a Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und Jugendanwältin in Oberösterreich und Mitglied des Netzwerks Kinderrechte, die Bemühungen der Justizministerin, das Gewaltschutzgesetz im morgigen Ministerrat zur Abstimmung bringen zu können.
Die 27 Kinderrechte-Organisationen und –Institutionen des Netzwerks Kinderrechte bewerten die derzeit laufenden Diskussionen rund um Kinder und Jugendliche wie zum Beispiel zu Kindergarten und Schulpflicht mehr als Wahlkampfdonner als um ein ehrliches Bemühen, die Lebenssituation unserer Kinder zu verbessern, ihnen gezielt sinnvolle Angebote zu bieten und in Problemfällen mit den ExpertInnen gemeinsam, also auch durchaus den Kindern und Jugendlichen selbst, Lösungen zu finden.
„Die Erkenntnis, dass es derzeit eine Steigerung bei den Anzeigen gegen unter 14-Jährige, also noch Strafunmündige, gibt, lässt in keiner Weise denn Schluss zu, dass unsere Kinder krimineller werden. Sämtliche internationale Studien bestätigen, dass die Anzeigenbereitschaft in der Bevölkerung gestiegen ist und so die Statistik sich erhöht hat.“ erklärt Dr. Anton Schmid, Kinder- und Jugendanwalt aus Wien, die Hintergründe zur viel diskutierten Jugendkriminalität.
So gebe es bereits jetzt im Bereich der Jugendwohlfahrt genügend Möglichkeiten, auch unter 14-Jährigen Maßnahmen anzuordnen, die einsichtsfördernd für Kinder wirken. Die Senkung der Strafmündigkeit sei der falsche Weg, da die Kriminalisierung von etwa 12-Jährigen deren Sensibilität für strafbare Handlungen sicher nicht fördere. Gerade angesichts dieser Tatsache erscheint es den Netzwerk Kinderrechte-Mitgliedern, wie auch der Wiener Kinder- und Jugendanwältin DSA Monika Pinterits, „unverständlich, dass einerseits ständig eine fälschlicherweise gestiegene Jugendkriminalität angeprangert wird, und dann wird das Geld für das Jugendkompetenzzentrum der Justiz vom Finanzminister einfach gestrichen.“
Scheitern der Verhandlungen über Gewaltschutzgesetz in diesem Sinn positiv (5.8.2008)
„Der Opferschutz ist im Rahmen eines Gewaltschutzgesetzes sicher der vorrangige und wichtigste Aspekt. Die Prinzipien des Opferschutzes folgen im Kindesbereich aber anderen Notwendigkeiten als im Erwachsenenbereich. Kinder müssen jedenfalls uneingeschränkt und so rasch als möglich vor jeder Gewalt geschützt werden, und GewalttäterInnen sollen jedenfalls auch vor dem Gesetz ihre Tat verantworten müssen. Aber beides in einer Form und zu einer Zeit, welche für das Kind schonend und hilfreich und der Sachlage angemessen und Erfolg versprechend ist.“ erklärt Prim. Dr. Klaus Vavrik von der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit und Mitglied des Netzwerks Kinderrechte den positiven Aspekt der gestern gescheiterten Verhandlungen über das neue Gewaltschutzgesetz zwischen Justiministerin Maria Berger und Jugend- Familienministerin Andrea Kdolsky.
Das Netzwerk Kinderrechte, ein unabhängiger Zusammenschluss von 27 Kinderrechte-Organisationen und –Institutionen, fordert von allen verantwortlichen PolitikerInnen, den Gedanken der Orientierung am Kindeswohl als Leitprinzip über alles andere zu stellen, wie in der 1992 von Österreich ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention festgelegt. Für das kommende Gewaltschutzgesetz schlägt das Netzwerk zum wiederholten Male vor, keine Veränderung der derzeit bestehenden Verpflichtung zur Anzeige mit (gut) begründeten Ausnahmen vorzunehmen. Eine auch abgemilderte Verschärfung der Anzeigepflicht im Sinne einer sofortigen polizeilichen Anzeige durch die Jugendwohlfahrtsbehörde würde diese Delikte weder verhindern noch deren Zahl vermindern, aber die Hemmschwelle, verletzte Kinder zu einer medizinischen Versorgung zu bringen, erhöhen und damit die Zeitspanne für dringend notwendige Behandlungen (mit ev. fatalen Langzeitfolgen) verlängern. Auch würde diese von Justizministerin Berger geplante Anzeigepflicht die Bereitschaft einer auf Unterstützung hoffenden Fremdmeldung der Umwelt senken, die hilfreiche Arbeit und den Nutzen von Kinderschutzgruppen völlig aushebeln, da diese ihre Funktion der primären, kindgerechten Abklärung verlieren, und die Gefahr der sekundären Viktimisierung erhöhen.
Die ExpertInnen im Netzwerk Kinderrechte sehen für ein neues Gewaltschutzgesetz folgende Maßnahmen verbesserungswürdig und Ziel führender: gewaltpräventiv und -exekutiv orientierte Standards und Ressourcen für das Fachpersonal im Gesundheits-, Jugendwohlfahrts- und Bildungswesen zu schaffen wie zum Beispiel sozialpädiatrische Aspekte im Mutter-Kind-Pass, personelle und konzeptuelle Ausstattung der Kinderschutzgruppen sowie der familien-orientierten, nachgehenden Jugendwohlfahrtseinrichtungen, standardisierte Aus- und Fortbildung sowie Dokumentation, Etablierung von „frühen Hilfen“, und verstärkte Anstrengungen in präventive Konzepte und Angebote (z.B. Frühe-Hilfen-Projekte wie SAFE, STEP, Pro Kind, etc.) zu investieren. Abschließend schlägt das Netzwerk Kinderrechte vor, Änderungen des Gewaltschutzgesetzes mit der Reform des Jugendwohlfahrtsgesetztes zu koordinieren.
„Gegen die Wiedereinführung der allgemeinen Anzeigepflicht bei Verdacht auf Gewalt und Missbrauch von Kindern im Ministerialentwurf zum neuen Gewaltschutzgesetz“
Im Anschluss finden Sie alle Unterlagen der Pressekonferenz - zuvor noch ein Ausschnitt aus der Medienberichterstattung:
- "Die Presse" am 17.6.2008
- "Der Standard" am 17.6.2008
- "Kurier" am 17.6.2008
- "Österreich" am 17.6.2008
- "Salzburger Nachrichten" am 17.6.2008
- "Salzburger Volkszeitung" am 17.06.2008
- Bereits vor der Pressekonferenz erschienen zeigt dieser Artikel der "ÄrzteWoche" vom 23.5.2008 auch sehr eindringlich die Problematik auf.
- Ebenfalls lange vor der Pressekonferenz erschienen thematisiert diese anonymisierte Fallgeschichte die allgemeine Anzeigepflicht (in den USA): Dossier "Gefängnis Ich" aus "Die Furche" Nr. 9, 28. Februar 2008
Im Ministerialentwurf zum Gewaltschutzgesetz, dessen Begutachtungsfrist am 15. Juni 2008 endete, soll wieder eine allgemeine Anzeigepflicht eingeführt werden für Personen, deren Fürsorge im weiteren Sinn ein Minderjähriger anvertraut ist. Das sind, neben Eltern oder Pflegeeltern, etwa KindergärtnerInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen sowie ErzieherInnen. Wenn daher der Verdacht besteht, dass ein Minderjähriger durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder in seiner sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein könnte, ist unverzüglich Anzeige an die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Link Justizministerium mit dem geplanten Gesetzestext und Erläuterungen:
http://www.bmj.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=13&id=108
Genau unter den Berufsgruppen, die in ihrer täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, macht sich aber Widerstand gegen eine solche allgemeine Anzeigepflicht breit. In der heutigen interdisziplinär besetzen Pressekonferenz wird mit ganz konkreten Beispielen aus der Praxis erklärt werden, warum die neue von der Regierung geplante allgemeine Anzeigepflicht sogar kontraproduktiv sein kann und nicht dem Schutz und Wohl des Kindes dient.
SprecherInnen am Podium:
- Univ.-Prof. Dr. med. Ernst Berger, Kinder- und Jugendpsychiater
- Prim. Dr. Klaus Vavrik, Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde
- Hon.Prof. Dr. Udo Jesionek, Weißer Ring Kriminalitätsopferhilfe
- Mag.a Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und Jugendanwältin Oberösterreich
- Mag.a Elisabeth Hauser, SOS-Kinderdorf, Leiterin der Ambulanten Familienarbeit Tirol
- DSA Georg Dimitz, Österreichischer Berufsverband Diplomierter SozialarbeiterInnen
In der Pressemappe und hier im Anschluss auf www.kinderhabenrechte.at finden Sie folgende Unterlagen:
- Statements und Presseaussendungen aller SprecherInnen am Podium:
Kurzstatements von Ernst Berger, Udo Jesionek, Georg Dimitz
Statement Klaus Vavrik
Statement Christine Winkler-Kirchberger
Statement Elisabeth Hauser - Stellungnahmen zum Gewaltschutzgesetz von der Österreichischen Gesellschaft für Kinder-und Jugendheilkunde und den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
- Positionspapier Netzwerk Kinderrechte „Effektiver Kinderschutz als Nationale Anstrengung“
- Informationen zu dem präventiven Modellprojekt “SAFE® - Sichere Ausbildung für Eltern” mit Kurzzusammenfassung
„Der Menschenrechtsexperte des Europarats empfiehlt den österreichischen Behörden, bei der Kodifizierung von Grundrechten im Rahmen der Verfassungsreform Kinderrechte aufzunehmen, ein Jugendgericht zu schaffen und sicherzustellen, dass die Menschenrechtserziehung systematisch in den Pflichtschulbereich einbezogen wird, und einen nationalen Aktionsplan zur Menschenrechtserziehung zu erstellen.“
So lauten die kinderrechtlichen Kernaussagen im gestern vorgelegten Bericht von Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarats, der Österreich vom 21. – 25. Mai 2007 einen offiziellen Besuch zur Beurteilung der effektiven Einhaltung der Menschenrechte abgestattet hatte. Das Österreichische Netzwerk Kinderrechte, ein unabhängiges Netzwerk von 25 Kinderrechte-Organisationen und –Institutionen, sieht sich erneut in seiner langjährigen Forderung, Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung auf Basis der UNO-Kinderrechtskonvention zu verankern, bestätigt.
„Das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes fordert getrennte, spezifische, alters- und entwicklungsangepasste Verfahren für Jugendliche, die vor Gericht kommen. Der Kommissar hat Kenntnis von den Plänen, in Österreich wieder ein Jugendgericht einzuführen, und tritt unbedingt für ihre Verwirklichung ein.“ Und „die wachsende Zahl von Personen in Schubhaft in Österreich bereitet dem Kommissar Sorge. Der Kommissar unterstreicht, dass Minderjährige unter 18 Jahren in Übereinstimmung mit dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes nur im äußersten Notfall in Schubhaft genommen werden sollten.“ Damit sind weitere Problembereiche im Feld der Kinderrechte angesprochen, die der Menschenrechtskommissar in seinem Bericht erörtert und zum Handeln auffordert.
Der Link zum gesamten Bericht findet sich hier.
Meilenstein für verbesserten Rechtsschutz junger Menschen jetzt in Griffweite (10.12.2007)
„Es gibt unzählige politische Bekenntnisse, die Kinderrechte in der österreichischen Verfassung zu verankern: im aktuellen und auch im letzten Regierungsübereinkommen, von allen politischen Parteien, in den Ergebnissen des Verfassungskonvents 2005, zuletzt von Bundes- und LandespolitikerInnen zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November. Wenn heute, wieder an einem Internationalen Tag der Menschenrechte, die Expertenkommission zusammengetreten ist, um der Bundesregierung Vorschläge zu machen, wie die Verfassung weiter modernisiert werden soll, dann kann das nur mit der Verankerung der Kinderrechtskonvention einhergehen.“ erinnert zum wiederholten Mal das Netzwerk Kinderrechte, ein unabhängiges Netzwerk von 25 Kinderrechte-Organisationen und –Institutionen an ihre langjährige Forderung, Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung auf Basis der UNO-Kinderrechtskonvention zu verankern.
Die Kinderrechtskonvention wurde von Österreich im Jahr 1992 ratifiziert, allerdings nicht im Verfassungsrang und nur mit einem so genannten Erfüllungsvorbehalt versehen, der eine unmittelbare Anwendbarkeit der Konvention vor Gerichten und Behörden verhindert. Evident ist, dass Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen einen erhöhten Anspruch auf Schutz durch die Verfassung besitzen sollen. Grundrechte, die explizit für alle Menschen in der Verfassung garantiert werden, sind nicht automatisch auch für Kinder und Jugendliche, die in unterschiedlichsten Abhängigkeitsverhältnissen leben, wirksam. Laut UNO-Kinderrechtskonvention gelten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aber grundsätzlich als gleichwertige Menschen mit demselben Anspruch auf Beachtung ihrer Menschenwürde wie Erwachsene und sind als eigenständige Träger von Rechten anerkannt. „Die Verankerung in der Verfassung löst nicht schlagartig alle Probleme, setzt aber einen Meilenstein für einen verbesserten Rechtsschutz junger Menschen in Österreich.“ mahnt das Netzwerk Kinderrechte, diese Chance jetzt nicht ungenützt verstreichen zu lassen. Mehr Informationen zum Thema unter www.kinderhabenrechte.at
Aktuelles zu Kinderrechten:
Aussendung „Gefahr ist im Verzug! - Die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen fordern effektiven Kinderschutz als "Nationale Anstrengung"!“ hier zum Download
„Jedes Kind hat ein Recht auf seine Kindheit, auf Geborgenheit, Freude, Verspieltheit“ (21.11.2007)
Kinderrecht auf Kunst, Ö1 Mittagsjournal am 21.11.2007
Königin Silvia von Schweden hat heute Vormittag erstmals im Rahmen des schwedischen Staatsbesuches öffentlich das Wort ergriffen. Das Thema ihrer Rede im Wiener Museumsquartier: „Das Recht auf Kunst ist ein Kinderrecht.“
Unter demselben Motto hatte gestern, am Welttag der Kinderrechte, ein Symposion stattgefunden - der Höhepunkt der Schwedenwochen. Teilnehmer waren zwölf Repräsentanten von Kulturinstitutionen aus Schweden und Österreich, die sich mit Kinderkultur befassen.
Royales Engagement
Königin Silvia von Schweden ist bekannt für ihr Engagement für missbrauchte und vernachlässigte Kinder. Ihre Rede war sehr persönlich gehalten. Darin hieß es unter anderem: "Jedes Kind hat ein Anrecht auf seine Kindheit, auf Geborgenheit, Freude, Verspieltheit, Neugierde auf das Leben. Alle haben das Recht aufzuwachsen, und sich sozial und intellektuell zu entwickeln. Viele Kinder werden dieser grundlegenden Rechte beraubt."
Weltkinderstiftung
Der Umstand, dass Kinder vernachlässigt, misshandelt und auf verschiedene Weise erniedrigt werden, dass sie keine Chance auf ein würdiges Leben erhalten würden, war für Königin Silvia vor acht Jahren der Ausgangspunkt zur Gründung der World Childhood Foundation, die heute bereits Hunderte Projekte in fünfzehn Ländern weltweit betreibt. Dazu gehören etwa Theaterstücke in Brasilien, die die zumeist nicht alphabetisierten Kinder über sexuellen Missbrauch aufklären oder ein Kulturprojekt in der Ukraine, in dem die Menschen über die spezielle Situation von Roma-Kindern aufgeklärt werden.
Theater könne helfen, Erlebnisse zu artikulieren, über die Kinder sonst nicht zu sprechen wagen würden, ist die Monarchin überzeugt: "Kunst und Kultur können helfen, Kindern ihr zerstörtes Selbstwertgefühl zurück zu geben."
Kultur als Lebensmittel
Für Wiens Kulturstadtrat, Andreas Mailath-Pokorny, geht es nicht nur darum, Kinder vor Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen, sondern sie mittels Kultur in der optimalen Entwicklung ihrer geistigen und emotionalen zu unterstützen.
Wie ein gestern abgehaltenes Symposion gezeigt hat, hat Schweden in Sachen Kinderkultur Vorbildfunktion für Österreich. Während etwa Theater für Kinder hierzulande oft belächelt wird und kaum Beachtung der Theaterkritik findet, werden in Schweden die besten Schauspieler und Regisseure fürs Kindertheater eingesetzt, weshalb diese Aufführungen auch von Erwachsenen als Events wahrgenommen würden.
Die Kindertheaterstoffe sind nicht pädagogisch, sondern helfen den Kindern, Alltagsprobleme wie Alkoholismus oder Scheidung zu reflektieren. Auch wenn solche Themen in Österreich verstärkt verhandelt werden, wird die Bedeutung des Kindertheaters noch oft darin gesehen, Theaterbesucher von morgen heranzuziehen.
Bezug zu Lindgren
Im Rahmen ihrer Rede nahm Königin Silvia von Schweden auch auf Astrid Lindgren zu sprechen und zog das Resümee, dass Lindgrens Worte ihr Kraft und Mut gegeben hätten, Kindern in Angst und Not zu helfen.
Die Rede wurde im Wiener Museumsquartier gehalten, wo mit dem Zoom Kindermuseum und dem Dschungel Wien, zwei wichtige österreichische Institutionen der Kinderkultur untergebracht sind.
Presseaussendung des Netzwerks Kinderrechte am 19.11.2007:
„Kinder werden in Österreich toleriert, Rechte haben sie keine.“
„Kinder werden in Österreich gerade einmal toleriert, aber wir sind noch weit davon entfernt, dass Kinder von ihren Rechten überhaupt wissen, geschweige denn, dass diese auch in der Gesetzgebung, in der Schule, in der Familie und in ihrem gesamten Lebensumfeld beachtet werden. Kindern hört man nicht zu, Kinder gelten bei uns bloß als Anhängsel der Familie, Kinder werden in ihren Bedürfnissen nicht wahrgenommen. Österreich ist definitiv nicht kinderrechtefreundlich.“ So die nüchterne Bestandsaufnahme anlässlich des morgigen Internationalen Tags der Kinderrechte vom Netzwerk Kinderrechte, einem unabhängigen Netzwerk von 25 Kinderrechte-Organisationen und –Institutionen zur Förderung der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in Österreich.
Zum wiederholten Mal fordert deshalb das Netzwerk die Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung auf Basis der UNO-Kinderrechtskonvention. Dies hätte zur Folge, dass kinderrechtswidrige Rechtsakte in letzter Instanz beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden könnten. Außerdem bieten in der Verfassung verankerte Kinderrechte die Grundlage einer „Kinderverträglichkeitsprüfung“, die vorab verhindern soll, dass kinderrechtswidrige Gesetze und Verordnungen erlassen werden. Das Netzwerk hat dafür auch allen RegierungsvertreterInnen, Nationalrats- und Bundesratsabgeordneten eine Einladung geschickt, sich persönlich für die verfassungsgesetzliche Verankerung einzusetzen.
“Gerade in den letzten Wochen sind wieder Kinderrechtsverletzungen in Österreich öffentlich sichtbar geworden wie die Misshandlung und der Tod des Kleinkindes Luca und die umstrittenen Fälle von Abschiebungen von Arigona Zogaj und Denis Zegaj. Kinderrechte werden also nicht nur in Entwicklungsländern verletzt, dort, wo es Kindersoldaten, Kinderarbeit, Kinderprostitution, fehlende Bildungsmöglichkeiten und extreme Kinderarmut gibt. Auch Österreich wird vom UNO-Kinderrechtsausschuss regelmäßig gerügt“, macht das Netzwerk Kinderrechte auf die Verpflichtung des Staates aufmerksam, diesen bereits 1992 von Österreich ratifizierten Menschenrechtsvertrag wirksam, das heißt, mit entsprechenden budgetären Vorkehrungen, umzusetzen. Alle Informationen zum Thema Kinderrechte auf www.kinderhabenrechte.at
Einladung an alle MedienvertreterInnen:
Zum morgigen Tag der Kinderrechte werden 10 VertreterInnen des Netzwerks Kinderrechte Kerzen entzünden, Geburtstagstorten verteilen und mit „Happy Birthday“ auf den 18. Geburtstag der Kinderrechte aufmerksam machen.
Ort: Museumsquartier vor der Ovalhalle
Zeit: 20. November 2007 von 9.30 bis 10.00 Uhr
Radio U1 Tirol, Beitrag von Julia Pegritz, gesendet am 20.11.2007
Kinderrechte und wie damit umgegangen wird, Ö1 Morgenjournal am 19.10.2007
Kinder haben Rechte - auf diese Tatsache will der Kinderschwerpunkt des ORF hinweisen, der heute beginnt. Welche Rechte Kinder haben, ist in der UNO-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Auch Österreich hat diese Konvention beschlossen, und zwar schon im Jahr 1992. Seit dem Beschluss vor 15 Jahren ist allerdings nichts mehr passiert, kritisieren Kinderrechtsorganisationen und auch die UNO.
Recht auf Freizeit
Ballspielen verboten - das ist in vielen Hausordnungen in Österreich festgeschrieben. Wäre die Kinderrechtskonvention in Österreich Teil der Verfassung, könnten betroffene Eltern gegen diese Hausordnung klagen: Sie verstößt gegen Artikel 31 der Konvention, das Recht auf Freizeit, Spiel und altersgerechte Erholung.
Recht auf Familienleben
Wäre die Konvention Teil der Bundesverfassung, wäre auch das Abschiebedrama rund um das kosovarische Mädchen Arigona anders ausgegangen, erklärt der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Tom Schmid. Denn Kinder haben das Recht auf Familienleben. "Wenn wir die Situation des Mädchens Arigona hernehmen, könnte man das Recht auf Familien-Zusammenführung - auf dem Zusammenbleiben einer Familie - beim Verfassungsgerichtshof einklagen."
Gesetze fehlen
Österreich hat die Kinderrechtskonvention 1992 beschlossen, allerdings mit einem so genannten Erfüllungsvorbehalt. Das heißt: Die Konvention muss erst durch entsprechende Gesetze umgesetzt werden. Und das ist seit damals nicht passiert. 2005 habe die UNO Österreich deshalb gerügt, sagt Elisabeth Schaffelhofer-Garcia-Marquez, die Sprecherin des Netzwerks Kinderrechte, das aus den größten österreichischen Jugendorganisationen besteht.
Korrekturen dringend nötig
In 20 Bereichen wären Verbesserungen für Kinder dringend nötig, sagt die UNO: "Es fängt bei der Jugendwohlfahrt an, die in Österreich harmonisiert gehört und auch verstärkt mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss. Es gibt in Österreich Kinderarmut, die erschreckend und traurig in einem reichen Land wie Österreich ist. Es gibt Missbrauch, Gewalt gegen Kinder - tagtäglich - es braucht auch Verbesserungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge", so Schaffelhofer-Garcia-Marquez.
Konvention in Verfassung verankern
Das Netzwerk fordert, dass die Kinderrechtskonvention Teil der österreichischen Verfassung wird. Gescheitert sei das bisher daran, dass die Verfassungsreform in Österreich insgesamt ins Stocken geraten ist. Und auch bei den einzelnen Maßnahmen fänden sich immer Gründe, sie nicht zu beschließen, erklärt Jugendanwalt Tom Schmid am Beispiel des Jugendschutzgesetzes, das laut Konvention schon längst bundesweit einheitlich sein sollte: "Jeder Landeshauptmann in Österreich sagt, wir sollten einheitliche Jugendschutzgesetze haben. Aber, den Schritt zur Umsetzung fehlt, genauso jener bei der Kinderrechtskonvention."
Guter Wille allein zu wenig
An gutem Willen mangle es nicht, bestätigt Netzwerksprecherin Schaffelhofer-Garcia-Marquez: "Dass die Kinderrechte in den Verfassungsrang gehoben werden sollen, wird von allen politischen Parteien befürwortet und stand auch in den letzten beiden Regierungsübereinkommen genauso drinnen. Trotzdem: Passiert nichts. Und daher wird nichts wirklich verbessert, weil kein Zwang da ist."
Kinderrechte erscheinen selbstverständlich. So ernst, dass sie auch eingehalten werden und vor Gericht eingeklagt werden können. So ernst wollen sie die österreichischen Parteien aber wohl denn doch nicht nehmen.
Kinderrechte als heiße Kartoffel der Parteien - Ö1 Mittagsjournal am 19.10.2007
Wenn alle fünf Parteien etwas beschließen wollen und es trotzdem nicht passiert, ist es den Politikern offenbar kein großes Anliegen. Genau das ist das Problem der Kinderrechtskonvention. 1992 hat der Nationalrat die Konvention beschlossen, allerdings mit einem Erfüllungsvorbehalt, das heißt, sie muss durch entsprechende Gesetze in nationales Recht umgewandelt werden. Das war, wie gesagt, vor 15 Jahren.
Zwerschitz: Konvention in Konflikt mit Gesetzen
Und obwohl schon in zwei Regierungsprogrammen gestanden ist, dass die Kinderrechte Teil der Verfassung werden sollen, ist nichts passiert, kritisiert die Grüne Jugendsprecherin Barbara Zwerschitz. Sie hat deshalb im Frühjahr im Parlament einen entsprechenden Antrag gestellt: "Es wurde allerdings vertagt mit dem Hinweis, dass es sowieso eine große Verfassungsreform geben soll. Warum sie im Endeffekt nicht in den Verfassungsrang erhoben wurde, liegt meiner Ansicht nach daran, dass viele Gesetze in Österreich mit dieser Kinderrechtskonvention konform gehen. Wir müssten zahlreiche Gesetze ändern und davor scheut sich anscheinend die Politik."
Aktuelles Beispiel: Das Kinderbetreuungsgeld verstößt gegen die Konvention, da Kinder von subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen keinen Anspruch haben, kritisiert das Netzwerk Kinderrechte. Anderes aktuelles Beispiel: Laut Kinderrechtskonvention dürften keine Minderjährigen abgeschoben werden, tatsächlich passiert das - siehe Fall Arigona - aber regelmäßig.
UNO kritisiert Untätigkeit
Österreich tut zu wenig gegen Kinderarmut, das gleiche Recht auf Bildung steht nur auf dem Papier, die Privatsphäre von Kindern wird nicht ausreichend geschützt, kritisiert die UNO. Auch die anderen Oppositionsparteien sind dafür, dass die Kinderrechte Teil der Verfassung werden. Die FPÖ schränkt allerdings ein, man müsse darauf achten, dass das Asylgesetz dadurch nicht unterlaufen werde.
Rudas will Druck auf Kdolsky machen
Die große Regierungspartei SPÖ ist prinzipiell für Kinderrechte in der Verfassung, sagt SPÖ-Jugendsprecherin Laura Rudas. Warum das bisher nicht passiert ist, ist ihr ein Rätsel: "Denn es steht im Regierungsprogramm, dass die Kinderrechtskonvention in der Verfassung verankert werden soll." Minister Kdolsky sei gefragt, das umzusetzen, sagt Rudas, die SPÖ müsse dafür Druck auf Kdolsky ausüben.
Jugendministern Kdolsky ist im Ausland, ebenso wie die zuständigen Beamten des Ministeriums, auch sonst war niemand aus dem Jugendministerium für eine Stellungnahme erreichbar.
Justizministerium: Teile in Verfassung nehmen
Das Justizministerium verweist darauf, dass die Kinderrechte Teil der Verfassungsreform seien. Die gesamte Konvention in Verfassungsrang zu heben, mache wenig Sinn, einen Teil davon in einer überarbeiteten neuen Bundesverfassung zu erwähnen, sei aber durchaus sinnvoll.
Kinderrechte im November im Ministerrat
Aus dem Büro von Ministerin Doris Bures (SPÖ) heißt es, dass auf die Kritikpunkte der UNO eingegangen wird: So sei das Budget für Gewaltschutzmaßnahmen um 60 Prozent erhöht worden. Und dass subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge Kindergeld bekommen sei am Widerstand des Koalitionspartners gescheitert. Im Jugendministerium war wie gesagt niemand für eine Stellungnahme erreichbar, im November soll allerdings ein Vorschlag über Kinderrechte im Ministerrat behandelt werden.
Kinderrechte und wie damit umgegangen wird
Welche Rechte Kinder haben, ist in der UNO-Kinderrechtskonvention seit 1992 festgeschrieben. Auch Österreich hat diese Konvention beschlossen. Dennoch scheint bei uns die Umsetzung noch nicht vollzogen worden zu sein, kritisieren Kinderrechtsorganisationen und UNO.
Österreich braucht die Kinderrechte in der Verfassung (10.10.2007)
„Wer auch immer in der aktuellen Asyldebatte rund um die umstrittenen Fälle von Abschiebungen von integrierten Zuwanderern sich zu Wort meldet, soll sich bewusst sein, dass Österreich gesetzlich verpflichtet ist, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.“ erinnern die 25 Mitgliedsorganisationen des unabhängigen Netzwerks Kinderrechte alle politischen EntscheidungsträgerInnen an die in Österreich gültige UN-Kinderrechtskonvention. „Wir geben in diesem Fall keine politische Lösung vor, aber wir mahnen eindringlich, dass Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr durch die Kinderrechte in unserem Land besonders geschützt werden müssen. Keine Diskriminierung aufgrund der Herkunft, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Berücksichtigung dieser Meinung, der Schutz des Privatlebens und der Familie sind Kinderrechte, die momentan bei Abschiebungen von Minderjährigen gravierend verletzt werden.“ heißt es vom Netzwerk, dem zum Beispiel alle Kinder- und Jugendanwaltschaften, SOS-Kinderdorf, Unicef, die Bundesjugendvertretung und alle Kinder- und Jugendfachärzte angehören.
„Österreich hat diese Kinderrechtsverletzungen einfach nicht notwendig. Seit Ratifizierung der Kinderrechtskonvention in Österreich fordern wir, dass die Kinderrechte in unserer Verfassung verankert werden. Der Verlauf der Diskussion und die traurigen Fälle zeigen wie wichtig es ist, dass der Respekt der Würde von Kindern und Jugendlichen als oberstes Prinzip nicht nur in die Verfassung, sondern in die Köpfe aller Menschen gehört.“ appelliert das Netzwerk erneut, Kinder und Jugendliche in ihrer besonderen Lebenssituation zu berücksichtigen.
Trotz akuter Armutsgefährdung zu wohlhabend fürs Kinderbetreuungsgeld! (2.8.2007)
Die National Coalition Austria sieht im Entwurf des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gravierende Mängel, da die eklatante Diskriminierung von subsidiär Schutzberechtigten und AsylwerberInnen nicht beseitigt wurde.
Subsidiär Schutzberechtigte haben nur dann Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn der Antragsteller keine Leistungen aus der Grundversorgung erhält sowie durch eigene Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Dies führt in der Praxis dazu, dass ein Großteil der subsidiär Schutzberechtigten vom Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ausgeschlossen bleiben.
Im ersten Jahr nach Zuerkennung des subsidiären Schutzes haben sie nicht die geringste Chance die geforderten Voraussetzungen aus eigener Kraft zu erfüllen. Sie sind vollkommen vom Wohlwollen des Arbeitsmarktservice abhängig. Das AMS entscheidet in diesen Fällen nicht nur über die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung, sondern auch über den Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe. Nach einem Jahr fällt diese Abhängigkeit weg, aber auch dann können nur wenige Familien die Voraussetzungen erfüllen.
Bei subsidiär Schutzberechtigten darf nur der berufstätige Elternteil Kinderbetreuungsgeld beziehen. Für diesen gilt aber die jährliche Zuverdienstgrenze von 16.200 €. Resultat: eine Familie mit drei Kindern und einem alleinverdienenden Vater mit 1040 € Nettolohn gilt als zu wohlhabend um Kinderbetreuungsgeld zu erhalten – der Anspruch auf Familienbeihilfe in der Höhe von rund 360 € würde in diesem Fall bestehen. Verdient der alleinverdienende Familienvater monatlich 810 € netto, so würde die Familie, aufgrund der Möglichkeit, Leistungen aus der Grundversorgung (in diesem Fall 10 € monatlich!) zu erhalten, weder Familienbeihilfe noch Kinderbetreuungsgeld beziehen können. Das gesamte verfügbare Familieneinkommen läge somit bei 820 € im Monat. Verdient der Vater monatlich nur um 10 € mehr als im letzten Beispiel - also 820 € - so sieht die Sache plötzlich völlig anders aus. Entscheidet sich die Familie zudem für die gekürzte Auszahlungsmodalität, so würde das monatlich verfügbare Familieneinkommen sprunghaft von 820 € auf 1.990 € (820 € Lohn + 360 FB + 800 KBG) steigen. P.S. Zwillinge sollten in diesem Fall nicht zur Welt kommen. Mit vier Kindern würden die Familie nämlich 80 € von der Grundversorgung erhalten, dadurch fällt aber Familienbeihilfe und Kindergeld weg. Das Familieneinkommen würde nun bei 900 € liegen!
Das Beispiel zeigt, wie willkürlich die Vergabe von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld bei subsidiär Schutzberechtigten erfolgt und welche gravierenden Auswirkungen sich daraus ergeben. Österreich verletzt damit die Bestimmungen der Kinderrechtskonvention, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und missachtet die EU-Richtlinie 2004/83/EG, welche die grundlegenden Rechte von subsidär schutzberechtigten Personen festschreibt. AsylwerberInnen sollten ebenfalls Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beziehen können. Durch die Familienbeihilfe sollen die höheren Kosten einer Familie mit Kindern kompensiert werden, diese notwendigen Ausgaben haben nichts mit dem Aufenthaltsstatus zu tun.
AsylwerberInnen diesen Teil des Familieneinkommens vorzuenthalten verursacht existentielle Notsituationen. Eine sofortige Änderung der rechtlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe ist demnach dringend geboten! Die National Coalition Austria ist eine überparteiliche und unabhängige Plattform verschiedener Organisationen und Einrichtungen aus dem Bereich der Kinderarbeit und -betreuung.
Rückfragen zu dieser Presseaussendung richten Sie an:
Heinz Fronek asylkoordination österreich
tel.:01/5321291/11
mobil 0688/8284459