Nachzusehen auf YouTube unter Online Fragestunde zu Kinder- und Jugenddelinquenz
Expertinnen und Experten:
1) Mag. Daniel Schmitzberger
Richter in Wien und Vorsitzender der Fachgruppe Jugendstrafrecht der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter
2) Mag.a Astrid Liebhauser
Kinder- und Jugendanwältin des Landes Kärnten
3) Dr. Christoph Koss
Geschäftsführer NEUSTART Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit
4) Prim.a Univ. Prof.in Dr.in Kathrin Sevecke
Primaria und Abteilungsvorständin der Klinik für Kinder– und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am LKH Hall in Tirol, Leiterin der AG Forensik in der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie
5) Peter Peinhaupt, BA
Sozialarbeiter/Sozialpädagoge Männerberatung Wien
6) Mag.a Dr.in Veronika Hofinger
Stellvertretende Leiterin des Instituts für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie
Diese Durchführung einer Fortbildungsreihe im online-Format zu kinderrechtlichen Themen für Fachkräfte und Expertinnen und Experten auf Basis der Concluding Observations der letzten Staatenprüfung wird durch das Bundeskanzleramt gefördert.
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses („Concluding Observations“) bei der letzten Staatenprüfung Österreichs 2020:
https://www.kinderhabenrechte.at/wp-content/uploads/2021/05/Empfehlungen-des-UN-Kinderrechtsausschusses-an-Oesterreich_2020.pdf
Daraus:
Jugendgerichtsbarkeit
Unter Bezugnahme auf seine allgemeine Bemerkung Nr. 24 zu den Rechten von Kindern in der Jugendgerichtsbarkeit (2019) empfiehlt der Ausschuss, der Vertragsstaat möge:
Allgemeine Bemerkung 24 des UN-Kinderrechtsausschusses: Jugendgerichtsverfahren
https://kinderrechtekommentare.de/2021/10/17/allgemeine-bemerkung-24/
Daraus:
22. Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie und den Neurowissenschaften deuten darauf hin, dass der Reifeprozess und die Befähigung zu abstraktem Denken bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 13 Jahren noch nicht abgeschlossen sind, da sich ihr frontaler Kortex noch in der Entwicklung befindet. Es ist deshalb anzunehmen, dass sie die Auswirkungen ihrer Handlungen nicht verstehen und Strafverfahren nicht nachvollziehen können. Auch der Eintritt in die Pubertät wirkt sich auf diese Fähigkeiten aus. Wie der Ausschuss in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 20 (2016) zur Umsetzung der Kinderrechte im Jugendalter feststellt, ist die Jugend eine kritische Phase in der menschlichen Entwicklung. Sie ist gekennzeichnet durch ein rasantes Wachstum des Gehirns, das sich auf die Risikobereitschaft, bestimmte Entscheidungsprozesse und die Fähigkeit zur Impulskontrolle auswirkt. Die Vertragsstaaten werden aufgefordert, die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten und dementsprechend das Mindestalter für die Strafmündigkeit auf mindestens 14 Jahre anzuheben. Darüber hinaus deuten entwicklungspsychologische und neurowissenschaftliche Erkenntnisse darauf hin, dass die Reifung des Gehirns von Heranwachsenden mit 20 Jahren nicht abgeschlossen ist und sich auch danach auf bestimmte Formen der Entscheidungsfindung auswirkt. Vor diesem Hintergrund lobt der Ausschuss die Vertragsstaaten, in denen das Mindestalter höher liegt, z.B. bei 15 oder 16 Jahren, und drängt die Vertragsstaaten gemäß Artikel 41 des Übereinkommens, das Mindestalter für die Strafmündigkeit unter keinen Umständen zu senken.
Weiterführende Links:
https://orf.at/stories/3350430/
Nehammer überlegt Senkung der Strafmündigkeit, 3. März 2024
https://oegkjp.at/parirof/2024/03/Stellungnahme_Strafmuendigkeit_OeGKJP_final.pdf
Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zur diskutierten Herabsetzung der Strafmündigkeit, 6. März 2024
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240403_OTS0031/erklaerung-des-netzwerks-kriminalpolitik-zum-strafmuendigkeitsalter
Erklärung des Netzwerks Kriminalpolitik zum Strafmündigkeitsalter, 3. April 2024
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240403_OTS0129/netzwerk-kinderrechte-zu-strafmuendigkeit-keine-herabsenkung-aber-ressort-und-bundeslaenderuebergreifende-arbeitsgruppe
Netzwerk Kinderrechte zu Strafmündigkeit: Keine Herabsenkung, aber Ressort- und Bundesländerübergreifende Arbeitsgruppe, 3. April 2024
https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=7A37304F52556B684363383D
Kampf gegen Jugendkriminalität wird fortgesetzt: Sanktion und Hilfe als neue Maßnahmen, BMI, 31. Mai 2024
https://kija.at/images/Positionspapier_Kinderdelinquenz.pdf
Positionspapier der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zum aktuellen Diskurs der Kinderdelinquenz, 5. Juni 2024
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240607_OTS0066/von-der-jugend-hilfe-zur-kinder-haft
Von der Jugend-Hilfe zur Kinder-Haft, Dachverband Österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen, 7. Juni 2024
"Einsperren ist keine Lösung! Persönliche Freiheit als Kinderrecht
Alternativen zu Freiheitsentzug und Freiheitsbeschränkungen in Österreich"
Download Studie
Zusammenfassende Erkenntnisse einer Studie des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (Wien), im Auftrag des Global Campus of Human Rights (Venedig), mit Unterstützung durch die Right Livelihood Foundation.
Helmut Sax, Juli 2022